RS Vwgh 1993/11/10 92/13/0286

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z11 lita;
EStG 1972 §78 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Vorschüsse (das sind Geldbeträge, die jemandem ausbezahlt werden, obgleich er erst später Anspruch darauf hat; Hinweis OGH 26.6.1991, 1 Ob 557/91) auf Teile des Arbeitslohnes unterliegen nicht bereits im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Auszahlung dem Steuerabzug vom Arbeitslohn, sondern vielmehr erst im Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf den Teil des Arbeitslohnes entsteht (gegenständlich vor Inkrafttreten des EStG 1988 vorzeitig ausbezahlte Jubiläumsgelder).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130286.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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