RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0099

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Spanien 1967 Art11;
EStG 1988;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;

Rechtssatz

Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. Ergibt sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht eine Steuerpflicht, ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird. Ein Doppelbesteuerungsabkommen will den sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebenden Besteuerungsanspruch einschränken, nicht aber einen im innerstaatlichen Steuerrecht nicht bestehenden Besteuerungsanspruch begründen (Hinweis E 25.9.2001, 99/14/0217).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Abgabenrechtliche Grundsätze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X01

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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