Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre ab 1991 Einkünfte aus einer Tätigkeit, die er in den Steuererklärungen zunächst als "Handelsvertretung" und ab dem Jahr 1997 als "Edelstein-Großhandel" bezeichnete. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre ab 1991 Einkünfte aus einer Tätigkeit, die er in den Steuererklärungen zunächst als "Handelsvertretung" und ab dem Jahr 1997 als "Edelstein-Großhandel" bezeichnete. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Bei kundengebundenen Tätigkeiten (wie beispielsweise Handelsvertretungen) stellen die Geschäftsverbindungen, die Vertretungsbefugnis und der Firmenname wesentliche Betriebsgrundlagen dar (vgl. Doralt, EStG10, Tz. 33/2 zu § 24). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006150034.X02 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG wurde im Jahre 1957 zum Zwecke der Führung des Hotels B. in Salzburg und zur Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten mit dem Sitz in Wien gegründet. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin des Hotels. Seit der Gründung der OHG wurde das Hotel wie folgt betrieben: 4. Juni 1957 bis 30. Juni 1962 Betrieb durch die OHG 1. Juli 1962 bis 25. Februar 1968 Betriebsverpachtung an die Gesellschafterin C. 26. Februar 1968 bis 31. Dezember 1972 Betriebsverpachtung an die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1988 §23;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Zu welcher Einkunftsart die Einnahmen aus der Betriebsverpachtung zählen, wenn die Betriebsverpachtung keine Betriebsaufgabe darstellt, wurde in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet (vgl zusammenfassend m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Eine Aufgabe des Betriebes besteht in der Zerschlagung einer betrieblichen Einheit in der Form, dass der Betrieb als solcher zu bestehen aufhört (Hinweis Doralt, EStG 10. Auflage, § 24, Tz. 122ff, Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar, § 24, Tz. 31). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis zum 31. Mai 1996 ein Tanz-Cafe, dessen Gewinn er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte. Für das Jahr 1996 erklärte er einen Veräußerungsgewinn von 550.863 S, wobei der auf das Geschäftslokal entfallende Teil des Verkaufserlöses des auch privat genutzten Grundstückes mit 611.400 S angesetzt wurde. Der Beschwerdeführer betrieb bis zum 31. Mai 1996 ein Tanz-Cafe, dessen Gewinn er gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988 ermittelte. Für das Jahr 1996 erk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19. März 2002, 97/14/0034, ausgesprochen hat, führt der Umstand, dass der Eigentümer eines Betriebsgrundstückes "zufällig" auch Eigentümer eines angrenzenden Privatgrundstückes ist und sich der Erwerber vor allem für den Kauf der Privatliegenschaft interessiert, nicht dazu, den Gesamtkauf... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei betrieb seit 1978 ein Einzelunternehmen (Gewerbebetrieb). Nach "der Aufnahme ihrer Tochter und ihres Ehegatten in das fortan als Kommanditgesellschaft betriebene Unternehmen" (unter Buchwertfortführung) hielt sie einen Kommanditanteil. Im Jahr 1992 veräußerte sie den Kommanditanteil, und zwar gegen Leibrente. Im Einkommensteuerbescheid 2000 wurde die Summe der in das Jahr 2000 fallenden Rentenzahlungen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) nach dem Tarif des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Erkenntnis der Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Februar 2000, 98/13/0164, ergibt sich, dass das EStG 1988 (Stammfassung) die Außerordentlichkeit hinsichtlich sämtlicher im § 37 Abs 2 angeführten Einkünfte abschließend regelt. Dabei stellt das Gesetz nicht darauf ab, dass die Einkünfte nur in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Nach § 24 EStG sind Gewinne, die bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes, Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteiles an einer Personengesellschaft erzielt werden, Veräußerungsgewinne. Sie sind der Einkunftsart zuzuordnen, die für den Betrieb während seines Bestehens maßgebend war. Wird der Kaufpreis in Renten vereinbart, liegt e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG war seit ihrer Gründung im Jahr 1982 bis zum Jahr 1993 als Immobilienmaklerin und im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels tätig. Gesellschafter waren bis zu ihrer Liquidation im Jahr 1993 Erich C. und Michael C. Mit Schreiben vom 4. Oktober 1993 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, dass sie mit Kaufvertrag vom 13. Jänner 1993, der mit 31. August 1993 wirksam geworden sei, i mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0133 E 27. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der Regelungen des § 24 iZm § 37 EStG über Veräußerungsgewinne ist es, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe massiert anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Nicht geht es jedoch um eine Begünstigung solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, muss die Absicht des Grundstückshändlers, einzelne Liegenschaften auf Dauer im Privat- oder Betriebsvermögen zu behalten, um daraus Vermietungseinkünfte zu erzielen, an Hand objekt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Ob Liegenschaften durch Fruchtziehung genutzt werden sollen oder die Vermögensumschichtung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist (Hinweis E 24. ... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
An der im Firmenbuch am 3. April 1996 gelöschten T GmbH & Co KG (in der Folge nur KG) waren die T GmbH als Komplementärin und die Beschwerdeführer als Kommanditisten beteiligt. Die Beschwerdeführer waren auch Gesellschafter der Komplementär GmbH. Zwei der Beschwerdeführer (LW und WH, letzterer bis 21. Juni 1995) waren Geschäftsführer der Komplementär GmbH. In der für das Jahr 1996 eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wurde ein Gewinn im Sinne de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124a Z4;EStG 1988 §24;HGB §141;HGB §142;
Rechtssatz: Für die Übertragung der Kommanditanteile auf die Komplementär-GmbH bedurfte es eines eigenen Rechtsgeschäftes zwischen den (abgabepflichtigen) Kommanditisten und der Komplementärgesellschaft der KG. Ein solches zwischen den Kommanditisten und der Komplementärgesellschaft abgeschloss... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/07 Verwaltungsgerichtshof;21/01 Handelsrecht;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: AVG §21; AVG §33 Abs4; AVG §63 Abs5; AVG §9; BAO §19 Abs2; BAO §24 Abs1 litd; BAO §243; BAO §245 Abs3; BAO §250 Abs1; BAO §289; BAO §292; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §79; BAO §92; BAO §98; EStG 1988 §12; EStG 1988 §24; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §12;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 26. März 2003, 97/13/0052, ausgeführt hat, kommt es bei der Frage, in welchem Wirtschaftsjahr der Veräußerungserlös aus einem Grundstücksgeschäft zu erfassen ist, nicht darauf an, wann die Übertragung des zivilr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als protokollierter Einzelunternehmer einen Erzeugungs- und Handelsbetrieb für Schulmöbel (Möblierung von Schulklassen, EDV-Räumen, Physiksaaleinrichtungen) sowie Möbel für Veranstaltungsgebäude und Veranstaltungsräume. Vorübergehend, nämlich vom 1. Jänner 1992 bis zum 31. Dezember 1994, hatte er den Betrieb seinem Sohn verpachtet. Mit Schriftsätzen vom 11. Jänner 1995 und 6. März 1995 teilte er dem Finanzamt mit, dass er den Betrieb seit 1. Jänner 1995 wie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn sich der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt, wobei die Besteuerung des Aufgabegewinnes zeitp... mehr lesen...