RS Vwgh 2005/4/13 2001/13/0028

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Veröffentlicht am 13.04.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1988 §23 Z1;
EStG 1988 §24;
EStG 1988 §37 Abs2 Z1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Ob Liegenschaften durch Fruchtziehung genutzt werden sollen oder die Vermögensumschichtung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist (Hinweis E 24. Februar 2005, 2001/15/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130028.X03

Im RIS seit

10.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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