1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der Revisionswerberin teilweise Folge und setzte die Grunderwerbsteuer im Instanzenzug „ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 1.046.490 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 36.627,15“ endgültig fest. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die Revisionswerberin habe am 16. März 2015 mit dem Wohn- und Pflegeheimverband N als Baurechtsbesteller einen Vorvertra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053 ABGB §885 ABGB §936 GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 885 heute ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 § 1 heute GrEStG 1987 § 1 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 GrEStG 1987 § 1 gültig von 01.01.2016 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 setzte das Finanzamt gegenüber dem Mitbeteiligten für den zwischen ihm als Käufer (gemeinsam mit 11 anderen Personen) und einer natürlichen Person als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 21. Dezember 2010 über ideelle Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft Grunderwerbsteuer abweichend von der durchgeführten Selbstberechnung - ausgehend von einer höheren Bemessungsgrundlage aufgrund der Einbeziehung von Baukosten und Nebenko... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 GrEStG 1987 § 1 heute GrEStG 1987 § 1 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 GrEStG 1987 § 1 gültig von 01.01.2016 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug gegenüber der revisionswerbenden Gesellschaft m.b.H. (Revisionswerberin) Grunderwerbsteuer in Höhe von 102.768,75 EUR fest, wobei es von einer Bemessungsgrundlage von 2.936.250 EUR ausging, und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Mit Baurechtsauflösungsvertrag vom 13. Oktober 2011 zwischen der S. AG als Baurechtsnehmerin und der Revisionswerberin als Bau... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1
Rechtssatz: Den Grundstücken stehen gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 Baurechte gleich. Die vorzeitige rechtsgeschäftliche Aufhebung des Baurechtes erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 iVm § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 (vgl. VwGH 19.3.2003, 2002/16/0083). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 22. Jänner 2013 veräußerte die Marktgemeinde G. der revisionswerbenden Kommanditgesellschaft (Revisionswerberin) mehrere Grundstücke um einen Kaufpreis von rund 24,700.000 EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass zwischen den Vertragsparteien ein näher bezeichneter Baurechtsvertrag rechtswirksam abgeschlossen werde und die erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt würden. 2 Mit Baurechtsvertrag vom 22. Jänner 2013 räumte die Revisionswerber... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird in eine Vertragsgestaltung die Regelung aufgenommen, dass nach Ablauf einer bestimmten Dauer etwa ein Leasingnehmer das (zuvor von ihm dem Leasinggeber veräußerte) Leasingobjekt durch Bezahlung der letzten monatlichen Leasingrate erwirbt, so hat damit der Leasingnehmer einen Übereignungsanspruch im Sinn des § 1 Abs. 1 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte und seine damalige Ehefrau schlossen am 15. Dezember 2006 einen als "Scheidungsvergleich" bezeichneten Vertrag in Form eines Notariatsaktes, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: "Sechstens: Die Vertragsparteien sind auf Grund des Übergabsvertrages vom ersten Dezember zweitausend, 01.12.2000, je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft im Grundbuch des Bezirksgerichtes S Einlagezahl X mit Grundstücken im Gesamtausmaß von derzeit 30 ha 7... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar, schlossen jeweils am 3. Dezember 1996 eine Leasingvereinbarung mit einer Leasinggesellschaft über eine Liegenschaft, auf welcher ein Wohnhaus mit angebautem Friseursalon errichtet werden sollte. Dabei wurde vom Beschwerdeführer die betreffende Liegenschaft samt zu errichtendem Wohngebäude und von der Beschwerdeführerin die betreffende Liegenschaft samt zu errichtendem Friseursalon, unter Einräumung einer Kaufoption zugunsten der Leasingnehmer, geleas... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar, schlossen jeweils am 3. Dezember 1996 eine Leasingvereinbarung mit einer Leasinggesellschaft über eine Liegenschaft, auf welcher ein Wohnhaus mit angebautem Friseursalon errichtet werden sollte. Dabei wurde vom Beschwerdeführer die betreffende Liegenschaft samt zu errichtendem Wohngebäude und von der Beschwerdeführerin die betreffende Liegenschaft samt zu errichtendem Friseursalon, unter Einräumung einer Kaufoption zugunsten der Leasingnehmer, geleas... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar, schlossen jeweils am 3. Dezember 1996 eine Leasingvereinbarung mit einer Leasinggesellschaft über eine Liegenschaft, auf welcher ein Wohnhaus mit angebautem Friseursalon errichtet werden sollte. Dabei wurde vom Beschwerdeführer die betreffende Liegenschaft samt zu errichtendem Wohngebäude und von der Beschwerdeführerin die betreffende Liegenschaft samt zu errichtendem Friseursalon, unter Einräumung einer Kaufoption zugunsten der Leasingnehmer, geleas... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 10. März 2009 gaben der Beschwerdeführer und Mag. S dem (damaligen) Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern bekannt, eine "Hausverlosung" über eine je zur Hälfte in ihrem Eigentum befindliche Liegenschaft durchzuführen. Mit dem Losverkauf sei am 1. Februar 2009 begonnen worden. Insgesamt seien 16.000 Lose a EUR 99,-- aufgelegt worden, von denen erst ein Fünftel verkauft worden sei. Es werde um Ausstellung "des Bescheides" ersucht. Dem Schreiben waren die "Teilnahme... mehr lesen...
Beiden Beschwerdefällen liegt der unstrittige Sachverhalt, der sich auch aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, zugrunde, wonach ursprünglich den erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien gehörige Liegenschaften samt Gebäude im Wege einer Hausverlosung ins Eigentum der Drittbeschwerdeführerin übertragen wurden. Gegenstand der Hausverlosung waren zwei Grundstücke des Erstbeschwerdeführers mit insgesamt 1.862 m2 und ein Grundstück der Zweitbeschwerdeführerin mit 849 m2. Im Interne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit einem am 18. Juli 2005 beim BG Schwechat eingelangten Grundbuchsgesuch auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 22. Dezember 2004 (der die Einbringung von Liegenschaften durch die Gesellschafter in die Beschwerdeführerin vorsah) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für sie ob den Liegenschaften EZ 389 und 1211 Grundbuch F, BG Schwechat. Dem Grundbuchsgesuch angeschlossen waren unter anderem Selbstberechnungserklärungen für die Grunderwerbsteuer.... mehr lesen...
Die Erblasserin und die Beschwerdeführerin schlossen mit Notariatsakt vom 28. Dezember 1981 einen "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" mit nachstehendem Inhalt: "(Die Erblasserin) übergibt hiemit ihrer Schwiegertochter (Beschwerdeführerin) und diese übernimmt von der Ersteren die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft ... bestehend aus den Grundstücken ... Garten und ... Baufläche ... um den beiderseits vereinbarten Übergabspreis von S 40.750,-- ... sowie gegen L... mehr lesen...
Die Erblasserin und die Beschwerdeführerin schlossen mit Notariatsakt vom 28. Dezember 1981 einen "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" mit nachstehendem Inhalt: "(Die Erblasserin) übergibt hiemit ihrer Schwiegertochter (Beschwerdeführerin) und diese übernimmt von der Ersteren die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft ... bestehend aus den Grundstücken ... Garten und ... Baufläche ... um den beiderseits vereinbarten Übergabspreis von S 40.750,-- ... sowie gegen L... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erblasserin hat der Abgabepflichtigen mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben. Als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft wurde neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von S 40.750,-- vereinbart. Es liegt demnach ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erblasserin hat der Abgabepflichtigen mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben. Als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft wurde neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von S 40.750,-- vereinbart. Es liegt demnach ... mehr lesen...
Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betrieb... mehr lesen...
Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betrieb... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23 Abs1;WEG 1975 §25 Abs1;WEG 2002 §43 Abs1;
Rechtssatz: Erhält jemand in einem Anwartschaftsvertrag die schriftliche Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten und wird er - im Einklang mit § 23 Abs. 1 WEG 1975 - als Wohnungseigentumswerber bezeichnet, gelangt er bereits auf Grund de... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23 Abs1;WEG 1975 §25 Abs1;WEG 2002 §43 Abs1;
Rechtssatz: Erhält jemand in einem Anwartschaftsvertrag die schriftliche Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten und wird er - im Einklang mit § 23 Abs. 1 WEG 1975 - als Wohnungseigentumswerber bezeichnet, gelangt er bereits auf Grund de... mehr lesen...
M und JS (in der Folge: M.S. und J.S.), die Eltern der Beschwerdeführerin, schlossen am 20. September 1999 mit der Beschwerdeführerin einen Übergabsvertrag mit nachstehendem Inhalt: "I. (M. S. und J.S.), im Folgenden kurz Übergeber genannt, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft ... in Zi.... Auf dieser Liegenschaft ist die Pension M.... errichtet, diese Pension stand seit Errichtung des Hauses und Gründung des Beherbergungsbetriebes im wirtschaftlichen Eigentum von ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;
Rechtssatz: § 1 Abs. 2 GrEStG hat einen selbständigen und - gegenüber den Tatbeständen im § 1 Abs. 1 GrEStG - subsidiären (Ersatz-)Tatbestand zum Inhalt. Diese
Norm: unterwirft Rechtsvorgänge, die es ohne
Begründung: eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eige... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2;
Rechtssatz: Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstücks im Sinne des § 2 GrEStG. Der Erwerbsvorgang muss darauf gerichtet sein oder darin bestehen, dass das Grundstück von einem Rechtsträger auf einen anderen übergeht. Ein derartiger Wechsel in der Zuordnung i... mehr lesen...
Mit dem nicht datierten Kauf- und Dienstleistungsvertrag (Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften am 15. Oktober 1997) verkaufte und übergab Dr. G (in der Folge: Dr. G) die Grundstücke GSt-Nr. 481/11, Grundbuch T mit 287 m2 und 3/16 Anteile vom Ganzen des Grundstücks GSt-Nr. 481/10, Grundbuch T mit 34,125 m2 jeweils gleichteilig an die beschwerdeführenden Parteien je zur Hälfte um einen Gesamtkaufpreis von S 738.587,50. Auf Grund der vom Vertragserrichter, einem öffentlichen Nota... mehr lesen...
Aus den in den Verwaltungsakten einliegenden Urkunden ergibt sich folgender - unbestrittene - Sachverhalt: Am 22. April 1994 schloss der Beschwerdeführer mit dem Eigentümer der Liegenschaft EZ. 1174 in F (in der Folge kurz: Verkäufer) eine als "Vorvertrag zu einem Kauf- und Miterrichtervertrag Top 8, 9, 10 + 11" bezeichnete Vereinbarung, in der sich Die Vertragsparteien verpflichteten, "für sich und ihre Rechtsnachfolger, unverzüglich nach Bildung der Miterrichtergemeinschaf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §361;ABGB §828;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zur Frage der Eigentumsverhältnisse bei der Bauherrschaft die Auffassung, dass eine solche nicht vorliege, solange den Beteiligten kein Miteigentum an der zu bebauenden Liegenschaft eingeräumt wurde; solange können diese... mehr lesen...