Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Als entscheidend für die Bauherreneigenschaft hat der VwGH in seiner neueren Rsp angesehen, dass dann, wenn die Erwerber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an ein bereits fertig vorgegebenes Ko... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Die Kriterien "Fixpreisvereinbarung" und "Risikotragung" dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ein Bauwerber wird die Bauherreneigenschaft nicht schon dadurch verlieren, dass er mit dem Bauunt... mehr lesen...
Am 13. Juni 1995 wurde zwischen den zwei außerbücherlichen Eigentümern namens Zidek der Liegenschaft EZ 1582 GB 45214 Katzbach als Verkäufer und den ersten beiden Beschwerdeführern als Käufer betreffend 51/200 und 11/200 Anteile eine Vereinbarung geschlossen, die (auszugsweise) folgenden Inhalt hat: "A (PRÄAMBEL) ... (2) Die Verkäufer haben mit Architektenwerkvertrag vom 9.3.1994 Herrn Dipl.Ing. Christian Haller, Architekt, Starhembergstraße 41/2, 4020 Linz, mit der Planung... mehr lesen...
Am 13. Juni 1995 wurde zwischen den zwei außerbücherlichen Eigentümern namens Zidek der Liegenschaft EZ 1582 GB 45214 Katzbach als Verkäufer und den ersten beiden Beschwerdeführern als Käufer betreffend 51/200 und 11/200 Anteile eine Vereinbarung geschlossen, die (auszugsweise) folgenden Inhalt hat: "A (PRÄAMBEL) ... (2) Die Verkäufer haben mit Architektenwerkvertrag vom 9.3.1994 Herrn Dipl.Ing. Christian Haller, Architekt, Starhembergstraße 41/2, 4020 Linz, mit der Planung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0188
98/16/0189
98/16/0190 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/19 95/16/0006 1 Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstücks maßgebend, in dem dieses erwor... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0188
98/16/0189
98/16/0190 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/19 95/16/0006 1 Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstücks maßgebend, in dem dieses erwor... mehr lesen...
In der außerordentlichen Generalversammlung der G-GmbH (Gesellschafter: Beschwerdeführerin und CALFINA Beteiligungsgesellschaft m.b.H.) wurden am 30. Juni 1987 folgende Beschlüsse gefaßt: "Zu Punkt 1.) der Tagesordnung: Das Stammkapital der Gesellschaft wird um S 2,784.000,-- ... durch Rückzahlung der gesamten Stammeinlage an die Gesellschafterin Firma "CALFINA"-Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien herabgesetzt, wozu die Beschwerdeführerin ihre ausdrückliche Zus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 88/16/0216 1 Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang wird bereits durch das Verpflichtungsgeschäft verwirklicht. Dies ist der Fall, sobald die vertragschließenden Parteien in der Außenwelt ihren Willen, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (zB durch Unterfertigung der Ve... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1986 erwarben die Beschwerdeführer (und andere) diverse, dort näher bezeichnete Anteile an der Liegenschaft EZ 179 KG Alsergrund, Grundstück Nr. 444 (1090 Wien, Exnergasse 1), wobei im Kaufvertrag festgehalten wurde, daß sich auf der Liegenschaft ein denkmalgeschütztes Haus befindet und daß "im Hinblick auf die geplanten umgreifenden Renovierungsarbeiten" von den Käufern ein auf der Liegenschaft lastendes Pfandrecht ohne Anrechnung auf den Kaufpreis üb... mehr lesen...
Am 16. Mai 1986 schlossen die Bauhilfe, Gemeinnützige GmbH (als Wohnungseigentumsorganisator, auch "Gesellschaft" genannt) und die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (als Wohnungseigentumsbewerberin) betreffend das im Vertrag in § 2 Abs. 1 näher bezeichnete Geschäftslokal Top Nr. 1 (Nutzfläche ca. 642,37 m2) in der auf der Liegenschaft EZ 79, KG Meidling, in Errichtung befindlichen Wohnhausanlage eine als "Anwartschaftsvertrag" bezeichnete, 34 Seiten umfassende Vereinbarung, die... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1986 erwarben die Beschwerdeführer (und andere) diverse, dort näher bezeichnete Anteile an der Liegenschaft EZ 179 KG Alsergrund, Grundstück Nr. 444 (1090 Wien, Exnergasse 1), wobei im Kaufvertrag festgehalten wurde, daß sich auf der Liegenschaft ein denkmalgeschütztes Haus befindet und daß "im Hinblick auf die geplanten umgreifenden Renovierungsarbeiten" von den Käufern ein auf der Liegenschaft lastendes Pfandrecht ohne Anrechnung auf den Kaufpreis üb... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23 Abs1;WEG 1975 §25 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 entscheidend darauf an, ob eine Vereinbarung vorliegt, die dem Erwerber bereits den Anspruch darauf gewährt, die Eintragung seines Eigentumsrechtes im gegebenen Fall ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung letzten Endes im Klags... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0277
97/16/0278
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0272 E 2. Juli 1998
97/16/0273 E 2. Juli 1998
97/16/0274 E 2. Juli 1998
97/16/0275 E 2. Juli 1998
97/16/0279 E 2. Juli 1998
97/16/02... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0277
97/16/0278
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0272 E 2. Juli 1998
97/16/0273 E 2. Juli 1998
97/16/0274 E 2. Juli 1998
97/16/0275 E 2. Juli 1998
97/16/0279 E 2. Juli 1998
97/16/02... mehr lesen...
Mit Verschmelzungsvertrag vom 18. September 1990 vereinbarten die Vertragsparteien, die S GmbH & Co KG mit Sitz in W sowie die B GmbH & Co KG mit Sitz in S, die S GmbH & Co KG mit der B GmbH & Co KG in der Weise zu verschmelzen, daß die erstgenannte von der zweitgenannten Gesellschaft zur Gänze, mit allen Aktiva und Passiva, mit allen Rechten und Pflichten unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1989 aufgenommen wird ... mehr lesen...
Mit Verschmelzungsvertrag vom 18. September 1990 vereinbarten die Vertragsparteien, die S GmbH & Co KG mit Sitz in W sowie die B GmbH & Co KG mit Sitz in S, die S GmbH & Co KG mit der B GmbH & Co KG in der Weise zu verschmelzen, daß die erstgenannte von der zweitgenannten Gesellschaft zur Gänze, mit allen Aktiva und Passiva, mit allen Rechten und Pflichten unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1989 aufgenommen wird ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;StruktVG 1969 §11;UmgrStG 1991 Teil3 Z1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 93/16/0047 1
(Hier: Die Grunderwerbsteuerpflicht entsteht mit dem Abschluß
des Verschmelzungsvertrages und nicht mit dem im
Verschmelzungsvertrag angeführte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;StruktVG 1969 §11;UmgrStG 1991 Teil3 Z1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 93/16/0047 1
(Hier: Die Grunderwerbsteuerpflicht entsteht mit dem Abschluß
des Verschmelzungsvertrages und nicht mit dem im
Verschmelzungsvertrag angeführte... mehr lesen...
Die "F" Wohnbau GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1990 von zwei Verkäufern die Liegenschaft EZ. 315, KG Favoriten, Wien X, Erlachgasse 81, außerbücherlich erworben. Bereits am 29. Jänner 1990 erteilte die genannte Erwerberin der IS-GmbH in Linz einen Alleinvermittlungsauftrag, worin ua festgehalten wurde, daß die Vertragserrichtung vorzugsweise über den Wiener Rechtsanwalt Dr. G zu erfolgen habe. Diesem Anwalt erteilte die Erwerberin (ohne ein näheres Datum anzugeben) ... mehr lesen...
Die "F" Wohnbau GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1990 von zwei Verkäufern die Liegenschaft EZ. 315, KG Favoriten, Wien X, Erlachgasse 81, außerbücherlich erworben. Bereits am 29. Jänner 1990 erteilte die genannte Erwerberin der IS-GmbH in Linz einen Alleinvermittlungsauftrag, worin ua festgehalten wurde, daß die Vertragserrichtung vorzugsweise über den Wiener Rechtsanwalt Dr. G zu erfolgen habe. Diesem Anwalt erteilte die Erwerberin (ohne ein näheres Datum anzugeben) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0235
97/16/0236
97/16/0237
97/16/0238
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0239 E 29. April 1998
97/16/0240 E 29. April 1998
97/16/0241 E 29. April 1998
97/16/0242 E 29. April 1998
97/16/0243 E 29. April 1998
97/16/0244 E 29. April 1998
97/16/0245 E 29. April 1998
97/16/0246 E 29.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0235
97/16/0236
97/16/0237
97/16/0238
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0239 E 29. April 1998
97/16/0240 E 29. April 1998
97/16/0241 E 29. April 1998
97/16/0242 E 29. April 1998
97/16/0243 E 29. April 1998
97/16/0244 E 29. April 1998
97/16/0245 E 29. April 1998
97/16/0246 E 29.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Leasingnehmerin) schloß am 10./14. März 1995 mit der L. GmbH (Leasinggeberin) eine als "Leasingvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Die darüber errichtete Urkunde hat folgenden auszugsweisen Inhalt: "I. Leasingobjekt Die Leasinggeberin verleast und die Leasingnehmerin least das wie folgt näher bezeichnete Leasingobjekt: Die Liegenschaft EZ 560, Grundbuch 82102 F, Bezirksgericht K, mit einer Fläche von 2.185 m2, an welcher die Leasinggeberin Eigent... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 leitete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (im folgenden: Finanzamt) gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestand, daß sie vorsätzlich als abgabepflichtige Verkäuferin durch Unterlassen der Anzeige der Kaufvereinbarung vom 27. Oktober 1989 mit Herrn K.L. betreffend die Liegenschaft EZ 364 KG Gersthof beim Finanzamt, die abgabenrechtliche Anzeige, Offenlegungs-... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht folgender Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer erwarb im Jahre 1985 Anteile an der Liegenschaft EZ 1511, Katastralgemeinde Innere Stadt, in Wien, Gölsdorfgasse 2, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 18 verbunden war. Mit Kaufvertrag vom 5. April 1995 erwarb der Beschwerdeführer 172/10285 Anteile an der vorgenannten Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 24 verbunde... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Leasingnehmerin) schloß am 10./14. März 1995 mit der L. GmbH (Leasinggeberin) eine als "Leasingvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Die darüber errichtete Urkunde hat folgenden auszugsweisen Inhalt: "I. Leasingobjekt Die Leasinggeberin verleast und die Leasingnehmerin least das wie folgt näher bezeichnete Leasingobjekt: Die Liegenschaft EZ 560, Grundbuch 82102 F, Bezirksgericht K, mit einer Fläche von 2.185 m2, an welcher die Leasinggeberin Eigent... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 leitete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (im folgenden: Finanzamt) gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestand, daß sie vorsätzlich als abgabepflichtige Verkäuferin durch Unterlassen der Anzeige der Kaufvereinbarung vom 27. Oktober 1989 mit Herrn K.L. betreffend die Liegenschaft EZ 364 KG Gersthof beim Finanzamt, die abgabenrechtliche Anzeige, Offenlegungs-... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160511.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG stellt allein auf den Abschluß eines Kaufvertrages, nicht aber auf die Errichtung einer einverleibungsfähigen Urkunde ab. Zu prüfen ist im konkreten Fall nur, ob der Verdacht besteht, daß sich der Beschuldigte der erforderlichen Merkmal... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0165; E 25.10.1990, 89/16/0146). Die Abrede, daß das Objekt "durch Be... mehr lesen...