Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;EURallg;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Ausführungen wonach es im Beschwerdefall tatsächlich genügt hätte, Art 1 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission als durch die Tat verletzte Vorsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist gemäß § 66 Abs 4 AVG (in Verbindung mit § 24 VStG) nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die hinsichtlich der Tatumschreibung dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Mangelhaftigkeit, die auf einen offensichtlichen Irrtum zurückzuführen war, zu beseitigen (Hinweis E 18.9.1996, 96/03/00... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In einem Fall wie dem vorliegenden (Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen) kommt es hinsichtlich der Tatzeit nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E vom 11. Juli 1990, Zl 90/03/0110). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z6d;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn die Behörde den Tatort mit einer Wegstrecke (hier: "entlang des Zirlerberges") umschrieben hat, entspricht dies bei der Übertretung nach § 52 lit a Z 6d StVO (Nichtbeachtung des Verbotszeichens "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger") - welche nur während der Fahrt begangen werden kann, so... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;EURallg;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Ausführungen wonach es im Beschwerdefall tatsächlich genügt hätte, Art 1 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission als durch die Tat verletzte Vorsc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. November 1995 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Ihnen keine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes oder kein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt wurde." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. November 1995 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Ihnen keine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes oder kein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt wurde." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 5. August 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in der Zeit vom 17. Dezember 1995 bis 5. Juli 1996 in L., F-Straße 14, Unterkunft genommen und es unterlassen, sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, begangen, weshalb gegen ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1;MeldeG 1991 §3 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt, wie es die Unterlassung der gebotenen polizeilichen Meldung darstellt, sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: anzuführen (vgl die bei Walter-Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2, S 815 zitierte Judikatur). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 5. August 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in der Zeit vom 17. Dezember 1995 bis 5. Juli 1996 in L., F-Straße 14, Unterkunft genommen und es unterlassen, sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, begangen, weshalb gegen ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1;MeldeG 1991 §3 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt, wie es die Unterlassung der gebotenen polizeilichen Meldung darstellt, sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: anzuführen (vgl die bei Walter-Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2, S 815 zitierte Judikatur). ... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 10. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft als Betreiberin einer näher bezeichneten Betriebsanlage den gemäß §§ 74 bis 83 GewO 1994 vorgeschriebenen Auflagenpunkt 36 des Bescheides vom 18. November 1981, GZ MBA 20-Ba 14392/4/81, wonach die im Plan mit "FHT" g... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 10. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft als Betreiberin einer näher bezeichneten Betriebsanlage den gemäß §§ 74 bis 83 GewO 1994 vorgeschriebenen Auflagenpunkt 36 des Bescheides vom 18. November 1981, GZ MBA 20-Ba 14392/4/81, wonach die im Plan mit "FHT" g... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 10. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft als Betreiberin einer näher bezeichneten Betriebsanlage den gemäß §§ 74 bis 83 GewO 1994 vorgeschriebenen Auflagenpunkt 36 des Bescheides vom 18. November 1981, GZ MBA 20-Ba 14392/4/81, wonach die im Plan mit "FHT" g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/04/0097 E 24. Jänner 2001
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass die nach § 44a Z 1 VStG gebotene Umschreibung der Tat bei einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 die wörtliche Wiedergabe der als verletzt erachteten Auflage des Betrieb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/04/0097 E 24. Jänner 2001
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass die nach § 44a Z 1 VStG gebotene Umschreibung der Tat bei einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 die wörtliche Wiedergabe der als verletzt erachteten Auflage des Betrieb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/04/0097 E 24. Jänner 2001
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass die nach § 44a Z 1 VStG gebotene Umschreibung der Tat bei einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 die wörtliche Wiedergabe der als verletzt erachteten Auflage des Betrieb... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes am 6. März 2000 zugestelltes Straferkenntnis des Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 23. Februar 2000 (Spruchpunkte gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "Sie haben am 02.09.1999 um 13.50 Uhr in Höchst, in Fahrtrichtung Schweiz als Lenker mit dem Lkw mit dem Kennzeichen WM-CK 300 (zulässiges (Gesamtgewicht über 7,5 t), mit welchem der Anhänger WM-EA 430 gezogen wurde eine Fahrt im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführt. Nähere Angaben zur Fahrt:... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 11. Juni 1999 (Spruchteile gemäß § 44 a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben als Fahrer des Sattelzugfahrzeuges mit den deutschen Kennzeichen SW-HL 767 / SW-HL 946 (zugelassen für H GmbH, D E), wie bei der Kontrolle durch ein Zollwachorgan am 28. Oktober 1998 um 10.25 Uhr bei der Mautstelle der Tauernautobahn (A 10) in St. Michael i.Lg. festgestellt, einen gewerbsmäßigen Gütertransport (33 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit den Kennzeichen HF-MR-605 und HF-MR-603 (D) am 05.11.1998 eine Transitfahrt durch das Gebiet der Republik Osterreich auf der Strecke vom Kontrollposten Autobahngrenzübergang Brenner über die Brennerautobahn A 13 bis zur Hauptmautstelle Schönberg bei Autobahnkilometer 10,8 im Gemeindegebiet von Schönberg, in der Absicht, die Fahrt... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 26. Mai 1999 (Spruchteile gemäß § 44 a Z. 1 bis 3 VStG): "Herr G A, geb. 4.2.1948, wohnhaft in O, ist schuldig, eine Verwaltungsübertretung nach 1. § 27(1) Z. 1 und § 7(2) Z. 5 GGBG und RN 10500(1) ADR und § 9(1) VStG 2. § 27(1) Z. 1 und § 7(2) Z. 5 GGBG und RN 10500(9) ADR und § 9(1) VStG 3. § 27(1) Z. 1 und § 7(2) Z. 7 GGBG und RN 2002(3) lit. a ADR und § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 18.12.1998 als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges, bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem Kennzeichen TIR-CI (D) und dem Sattelanhänger TIR-HW50 (D), wie bei der Kontrolle am 18.12.1998 um 11.20 Uhr auf der A 13 bei km 10.8 festgestellt worden ist, eine ökopunktepflichtige Transitfahrt durch das Gebiet der Republik Österreich von Italien nach Deutschland auf der S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Oktober 1999 um 10.45 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges auf der B 202 beim Zollamt Höchst ein Transitfahrt im Hoheitsgebiet Österreichs von Deutschland kommend über "Lindau, A 14 Pfändertunnel" durchgeführt. Die Einreise nach Österreich sei um 10.00 Uhr erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend angeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a;
Rechtssatz: Der
Spruch: der Berufungsbehörde muss bei einer Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses keineswegs den in § 44 a VStG normierten Inhalt aufweisen (Hinweis E vom 12.12.1986, 86/18/0176). Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Spruch: des Berufungsbescheides
Inha... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes am 6. März 2000 zugestelltes Straferkenntnis des Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 23. Februar 2000 (Spruchpunkte gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "Sie haben am 02.09.1999 um 13.50 Uhr in Höchst, in Fahrtrichtung Schweiz als Lenker mit dem Lkw mit dem Kennzeichen WM-CK 300 (zulässiges (Gesamtgewicht über 7,5 t), mit welchem der Anhänger WM-EA 430 gezogen wurde eine Fahrt im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführt. Nähere Angaben zur Fahrt:... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit den Kennzeichen HF-MR-605 und HF-MR-603 (D) am 05.11.1998 eine Transitfahrt durch das Gebiet der Republik Osterreich auf der Strecke vom Kontrollposten Autobahngrenzübergang Brenner über die Brennerautobahn A 13 bis zur Hauptmautstelle Schönberg bei Autobahnkilometer 10,8 im Gemeindegebiet von Schönberg, in der Absicht, die Fahrt... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 26. Mai 1999 (Spruchteile gemäß § 44 a Z. 1 bis 3 VStG): "Herr G A, geb. 4.2.1948, wohnhaft in O, ist schuldig, eine Verwaltungsübertretung nach 1. § 27(1) Z. 1 und § 7(2) Z. 5 GGBG und RN 10500(1) ADR und § 9(1) VStG 2. § 27(1) Z. 1 und § 7(2) Z. 5 GGBG und RN 10500(9) ADR und § 9(1) VStG 3. § 27(1) Z. 1 und § 7(2) Z. 7 GGBG und RN 2002(3) lit. a ADR und § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 18.12.1998 als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges, bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem Kennzeichen TIR-CI (D) und dem Sattelanhänger TIR-HW50 (D), wie bei der Kontrolle am 18.12.1998 um 11.20 Uhr auf der A 13 bei km 10.8 festgestellt worden ist, eine ökopunktepflichtige Transitfahrt durch das Gebiet der Republik Österreich von Italien nach Deutschland auf der S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Oktober 1999 um 10.45 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges auf der B 202 beim Zollamt Höchst ein Transitfahrt im Hoheitsgebiet Österreichs von Deutschland kommend über "Lindau, A 14 Pfändertunnel" durchgeführt. Die Einreise nach Österreich sei um 10.00 Uhr erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend angeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1NE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung59/04 EU - EWR
Norm: 11994N/PRO/09 EU-Beitrittsvertrag Prot9 Art1 litc;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: ... mehr lesen...