Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 7. April 1997 um 10.50 Uhr in Wien I, Judenplatz 5, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder abgestellt. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 3 lit. A in Verbindung mit § 24 Abs. 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Mai 1995 um 09.21 Uhr im Gemeindegebiet von B. in der L. G-straße auf Höhe Haus Nr. 22 in Fahrtrichtung M. E., als Fahrzeuglenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht vor dem Schutzweg angehalten, und (richtig wohl: um) dem darauf befindlichen Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn auf... mehr lesen...
Die belangte Behörde gab mit ihrem Bescheid vom 17. April 2000 der Berufung des Beschwerdeführers gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis keine Folge und bestätigte dieses. Nach dem Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses hatte der Beschwerdeführer am 23. Juli 1999 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher umschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges während der Fahrt telefoniert, ohne eine Freisprecheinrichtung benutzt zu haben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0054 E 22. März 1991 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 24 Abs 1 lit d StVO ist die Angabe einer Straße iVm einer bestimmten Hausnummer als Tatort iSd § 44 a lit a VStG ausreichend und es bedarf in diesem Fall (im Schuldspruch) nicht d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0183 E 21. Oktober 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: betreffend eine in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit c StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefährlichkeit der Verhält... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs3;KFG 1967 §134 Abs3b;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Zwar weist § 134 KFG mehrere Absätze auf, der Umstand, dass im
Spruch: des bekämpften Bescheides der Hinweis auf den betreffenden Absatz unterblieben ist, zog aber im Beschwerdefall keine Rechtsverletzung des Beschuldigten nach sich, weil als die bei der Verhängung der Strafe angewendete Ges... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0054 E 22. März 1991 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 24 Abs 1 lit d StVO ist die Angabe einer Straße iVm einer bestimmten Hausnummer als Tatort iSd § 44 a lit a VStG ausreichend und es bedarf in diesem Fall (im Schuldspruch) nicht d... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 3. Mai 1996 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "1. Sie haben am 14.07.1994 um 23.40 Uhr als Lenker des PKWs, Kennzeichen, keinen solchen Abstand vom nächsten vorausfahrenden Fahrzeug auf der Gemeindestraße auf Höhe des Hauses Sampl in Muhr Nr. 17 in Muhr eingehalten, dass Ihnen jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich war. Sie übersahen auf Höhe des Hauses Vordermuhr 17 ... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 3. Mai 1996 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "1. Sie haben am 14.07.1994 um 23.40 Uhr als Lenker des PKWs, Kennzeichen, keinen solchen Abstand vom nächsten vorausfahrenden Fahrzeug auf der Gemeindestraße auf Höhe des Hauses Sampl in Muhr Nr. 17 in Muhr eingehalten, dass Ihnen jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich war. Sie übersahen auf Höhe des Hauses Vordermuhr 17 ... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 3. Mai 1996 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "1. Sie haben am 14.07.1994 um 23.40 Uhr als Lenker des PKWs, Kennzeichen, keinen solchen Abstand vom nächsten vorausfahrenden Fahrzeug auf der Gemeindestraße auf Höhe des Hauses Sampl in Muhr Nr. 17 in Muhr eingehalten, dass Ihnen jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich war. Sie übersahen auf Höhe des Hauses Vordermuhr 17 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Da die Verfolgungshandlung gegen einen Beschuldigten das ihm zur Last gelegte Handeln unter Berücksichtigung sämtlicher gemäß § 44a Z 1 VStG in den
Spruch: des Straferkenntnisses aufzunehmenden Tatbestandselemente der verletzten Verwaltungsvorschrift gemäß § 44a Z 2 VStG näher konkretisieren und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StVO 1960 §18 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal des § 18 Abs 1 StVO ist , dass zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (... VOR IHM FAHRENDEN FAHRZEUG ...) der im Gesetz umschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Das Auffahren auf ein angehaltenes (oder überhaupt abgestelltes) Fahrzeug erfüllt nicht den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0218 E VS 27. Juni 1984 VwSlg 11478 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß bei der Angabe der Tatzeit im
Spruch: eines im Instanzenzug bestätigen Straferkenntnisses ein Schreibfehler unterlaufen sein mag, wäre bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erlassung eines Berichtigungsbescheides von Rele... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Da die Verfolgungshandlung gegen einen Beschuldigten das ihm zur Last gelegte Handeln unter Berücksichtigung sämtlicher gemäß § 44a Z 1 VStG in den
Spruch: des Straferkenntnisses aufzunehmenden Tatbestandselemente der verletzten Verwaltungsvorschrift gemäß § 44a Z 2 VStG näher konkretisieren und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Da die Verfolgungshandlung gegen einen Beschuldigten das ihm zur Last gelegte Handeln unter Berücksichtigung sämtlicher gemäß § 44a Z 1 VStG in den
Spruch: des Straferkenntnisses aufzunehmenden Tatbestandselemente der verletzten Verwaltungsvorschrift gemäß § 44a Z 2 VStG näher konkretisieren und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StVO 1960 §18 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal des § 18 Abs 1 StVO ist , dass zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (... VOR IHM FAHRENDEN FAHRZEUG ...) der im Gesetz umschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Das Auffahren auf ein angehaltenes (oder überhaupt abgestelltes) Fahrzeug erfüllt nicht den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0218 E VS 27. Juni 1984 VwSlg 11478 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß bei der Angabe der Tatzeit im
Spruch: eines im Instanzenzug bestätigen Straferkenntnisses ein Schreibfehler unterlaufen sein mag, wäre bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erlassung eines Berichtigungsbescheides von Rele... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 59 - Marktamtsabteilung für den 2. Bezirk, vom 17. Dezember 1996 wurde angezeigt, dass der Beschwerdeführer im Standort Wien II, A-Straße 48a, am 12. Dezember 1996 um 10.25 Uhr sein Lokal dem Automatenaufsteller N als Veranstaltungsstelle zum Betrieb 1) und 2) je eines Münzgewinnspielapparates der Typen "Vienna Star" und "Magic Card" zur Verfügung gestellt habe, wobei der Konzessionsbescheid für die Aufstellung der gena... mehr lesen...
Wie sich aus dem Baueinstellungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, (im Folgenden: MA 37) vom 17. März 1994 ergibt, wurde an diesem Tag anlässlich einer Erhebung festgestellt, dass auf der Liegenschaft Wien ..., mit der Herstellung eines neuen Lokaleinganges im Lokal links des Hauseinganges begonnen wurde. Weiters wurde festgestellt, dass folgende Bauarbeiten bereits durchgeführt waren: "Vergrößern der Mittelmaueröffnung nach Einziehen von Stahlträger... mehr lesen...
Wie sich aus dem Baueinstellungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, (im Folgenden: MA 37) vom 17. März 1994 ergibt, wurde an diesem Tag anlässlich einer Erhebung festgestellt, dass auf der Liegenschaft Wien ..., mit der Herstellung eines neuen Lokaleinganges im Lokal links des Hauseinganges begonnen wurde. Weiters wurde festgestellt, dass folgende Bauarbeiten bereits durchgeführt waren: "Vergrößern der Mittelmaueröffnung nach Einziehen von Stahlträger... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 litc;BauRallg;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Behörde begnügte sich bezüglich des vorgeworfenen Begehungsdeliktes (Bauführung oh... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 59 - Marktamtsabteilung für den 2. Bezirk, vom 17. Dezember 1996 wurde angezeigt, dass der Beschwerdeführer im Standort Wien II, A-Straße 48a, am 12. Dezember 1996 um 10.25 Uhr sein Lokal dem Automatenaufsteller N als Veranstaltungsstelle zum Betrieb 1) und 2) je eines Münzgewinnspielapparates der Typen "Vienna Star" und "Magic Card" zur Verfügung gestellt habe, wobei der Konzessionsbescheid für die Aufstellung der gena... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 litc;BauRallg;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Behörde begnügte sich bezüglich des vorgeworfenen Begehungsdeliktes (Bauführung oh... mehr lesen...
Mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 3. November 1994 wurde der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsbürger, gemäß § 82 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, wegen Übertretung des § 23 Abs. 1 iVm § 82 Abs. 1 Z. 2 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen) bestraft; überdies wurden ihm die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. Er habe - so wird in der diesbezügliche... mehr lesen...
Mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 3. November 1994 wurde der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsbürger, gemäß § 82 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, wegen Übertretung des § 23 Abs. 1 iVm § 82 Abs. 1 Z. 2 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen) bestraft; überdies wurden ihm die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. Er habe - so wird in der diesbezügliche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Villach vom 11. März 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Mai 1998 um 9 Uhr 30 in Villach Südautobahn A2, von Baukm 354,5 bis 355,9, im Knoten Villach, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges (PKW) die mittels Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 10 a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h ("lt. Nachfahrt, Messfehlertoleranz wurde bereits berück... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 18. November 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 31.03.1996 um 16.32 Uhr in Mühlbachl auf der Bundesstraße B 182, bei km 15,000, Fraktion Matreiwald auf der so genannten 'Gschleirs Geraden' in Richtung Norden den PKW mit dem Kennzeichen STA-DA 560 gelenkt 1. und ein Fahrzeug überholt obwohl für Sie nicht einwandfrei erkennbar war, ob Sie das Fahrzeug nach dem Überholvorgang in ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Villach vom 11. März 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Mai 1998 um 9 Uhr 30 in Villach Südautobahn A2, von Baukm 354,5 bis 355,9, im Knoten Villach, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges (PKW) die mittels Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 10 a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h ("lt. Nachfahrt, Messfehlertoleranz wurde bereits berück... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 18. November 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 31.03.1996 um 16.32 Uhr in Mühlbachl auf der Bundesstraße B 182, bei km 15,000, Fraktion Matreiwald auf der so genannten 'Gschleirs Geraden' in Richtung Norden den PKW mit dem Kennzeichen STA-DA 560 gelenkt 1. und ein Fahrzeug überholt obwohl für Sie nicht einwandfrei erkennbar war, ob Sie das Fahrzeug nach dem Überholvorgang in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0028
Rechtssatz: Lauteten die Verfolgungshandlungen zu jedem der drei vorgeworfenen Delikte (betreffend Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) hinsichtlich der Tatzeit je... mehr lesen...