Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/20 90/02/0185 1 Stammrechtssatz Die im Bereich weniger Minuten liegenden, tatsächlichen oder möglichen Ungenauigkeiten bei der Angabe der Tatzeit bedeuten noch nicht, daß der Besch in seinen Verteidigungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa im E vom 12. März 1986, Zl 85/03/0152, ausgesprochen hat, setzt die Entscheidung über die Zulässigkeit des Überholmanövers aus der Sicht des § 16 Abs 1 lit c StVO die Feststellung jener Umstände voraus, die für die Länge der für den geplanten Überholvorgang benöt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0028
Rechtssatz: Lauteten die Verfolgungshandlungen zu jedem der drei vorgeworfenen Delikte (betreffend Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) hinsichtlich der Tatzeit je... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/20 90/02/0185 1 Stammrechtssatz Die im Bereich weniger Minuten liegenden, tatsächlichen oder möglichen Ungenauigkeiten bei der Angabe der Tatzeit bedeuten noch nicht, daß der Besch in seinen Verteidigungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa im E vom 12. März 1986, Zl 85/03/0152, ausgesprochen hat, setzt die Entscheidung über die Zulässigkeit des Überholmanövers aus der Sicht des § 16 Abs 1 lit c StVO die Feststellung jener Umstände voraus, die für die Länge der für den geplanten Überholvorgang benöt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Führerscheingesetz-FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von sechs Monaten entzogen. Weiters wurde eine Nachschulung angeordnet und der Beschwerdeführer zur Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens aufgefordert. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, es stehe fes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Führerscheingesetz-FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von sechs Monaten entzogen. Weiters wurde eine Nachschulung angeordnet und der Beschwerdeführer zur Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens aufgefordert. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, es stehe fes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z1;KFG 1967 §66 Abs2 lite idF 1997/I/103;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/09 97/11/0307 1
(hier betreffend § 66 Abs 2 lit e KFG idF BGBl. I Nr.103/1997) Stammrechtssatz Anders als bei der strafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der At... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z1;KFG 1967 §66 Abs2 lite idF 1997/I/103;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/09 97/11/0307 1
(hier betreffend § 66 Abs 2 lit e KFG idF BGBl. I Nr.103/1997) Stammrechtssatz Anders als bei der strafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der At... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. September 1996 um 23.00 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Lkw mit Anhänger auf der B 100 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt, wobei er einen gewerblichen Güterbeförderungstransport von Lengberg (Österreich) zu einem Entladeort in Loria (Italien) durchgeführt habe, obwohl er sich nicht im Besitz der erforderlichen CEMT-Genehmigung, die ... mehr lesen...
I. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. November 1998, Zlen. 95/03/0027, 98/03/0301, verwiesen. Mit den nunmehr angefochtenen (Ersatz-)Bescheiden wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 22. Februar 1993, Zl. IIb 2-V-9410/1-1993 - neuerlich - abgewiesen. Mit dem zuletzt genannten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "es zu verantworten, daß der Kraftwagenzug... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. September 1996 um 23.00 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Lkw mit Anhänger auf der B 100 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt, wobei er einen gewerblichen Güterbeförderungstransport von Lengberg (Österreich) zu einem Entladeort in Loria (Italien) durchgeführt habe, obwohl er sich nicht im Besitz der erforderlichen CEMT-Genehmigung, die ... mehr lesen...
I. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. November 1998, Zlen. 95/03/0027, 98/03/0301, verwiesen. Mit den nunmehr angefochtenen (Ersatz-)Bescheiden wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 22. Februar 1993, Zl. IIb 2-V-9410/1-1993 - neuerlich - abgewiesen. Mit dem zuletzt genannten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "es zu verantworten, daß der Kraftwagenzug... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §22 Abs1 Z6;GGSt §33 Abs3 Z3;GGSt §40;GGSt §42 Abs1 Z1;GGSt §42 Abs2 Z25;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0098
Rechtssatz: Die hinsichtlich der in Spruchpunkt 2 angeführten Verwaltungsübertretung gemäß § 42 Abs 2 Z 25 GGSt und der in Spruchpunkt 3 genannte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: CEMT-VV 1996;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z6;GütbefG 1995 §8 Abs2;GütbefG 1995 §9 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der von der Berufungsbehörde in den
Spruch: als durch den Beschuldigten verletzte Verwaltungsvorschrift aufgenommene § 9 Abs 1 GütbefG 1995 sieht allgemein vor, dass eine Kontingenterlaubnis gemäß § 8 Abs 2 GütbefG 1995 sowie auf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §22 Abs1 Z6;GGSt §33 Abs3 Z3;GGSt §40;GGSt §42 Abs1 Z1;GGSt §42 Abs2 Z25;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0098
Rechtssatz: Die hinsichtlich der in Spruchpunkt 2 angeführten Verwaltungsübertretung gemäß § 42 Abs 2 Z 25 GGSt und der in Spruchpunkt 3 genannte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: CEMT-VV 1996;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z6;GütbefG 1995 §8 Abs2;GütbefG 1995 §9 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der von der Berufungsbehörde in den
Spruch: als durch den Beschuldigten verletzte Verwaltungsvorschrift aufgenommene § 9 Abs 1 GütbefG 1995 sieht allgemein vor, dass eine Kontingenterlaubnis gemäß § 8 Abs 2 GütbefG 1995 sowie auf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. April 1995 um 02.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.36 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. September 1995 um 02.20 Uhr auf näher angeführten Straßen in den Gemeindegebieten von H.-U. und von M. ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.25 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. April 1995 um 02.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.36 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. September 1995 um 02.20 Uhr auf näher angeführten Straßen in den Gemeindegebieten von H.-U. und von M. ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.25 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. März 1996 gegen 05.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Landesstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich dabei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemluftalkoholgehaltes von über 0,4 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. März 1996 gegen 05.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Landesstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich dabei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemluftalkoholgehaltes von über 0,4 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 15. März 1999 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E GmbH in den Räumlichkeiten der E GmbH in H, 1. bis 3.: am 10.6.1997 drei Geldspielapparate (Spielapparate, bei denen das Spielergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zuf... mehr lesen...