Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. September 1996 um 23.00 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Lkw mit Anhänger auf der B 100 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt, wobei er einen gewerblichen Güterbeförderungstransport von Lengberg (Österreich) zu einem Entladeort in Loria (Italien) durchgeführt habe, obwohl er sich nicht im Besitz der erforderlichen CEMT-Genehmigung, die ... mehr lesen...
I. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. November 1998, Zlen. 95/03/0027, 98/03/0301, verwiesen. Mit den nunmehr angefochtenen (Ersatz-)Bescheiden wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 22. Februar 1993, Zl. IIb 2-V-9410/1-1993 - neuerlich - abgewiesen. Mit dem zuletzt genannten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "es zu verantworten, daß der Kraftwagenzug... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §22 Abs1 Z6;GGSt §33 Abs3 Z3;GGSt §40;GGSt §42 Abs1 Z1;GGSt §42 Abs2 Z25;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0098
Rechtssatz: Die hinsichtlich der in Spruchpunkt 2 angeführten Verwaltungsübertretung gemäß § 42 Abs 2 Z 25 GGSt und der in Spruchpunkt 3 genannte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: CEMT-VV 1996;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z6;GütbefG 1995 §8 Abs2;GütbefG 1995 §9 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der von der Berufungsbehörde in den
Spruch: als durch den Beschuldigten verletzte Verwaltungsvorschrift aufgenommene § 9 Abs 1 GütbefG 1995 sieht allgemein vor, dass eine Kontingenterlaubnis gemäß § 8 Abs 2 GütbefG 1995 sowie auf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §22 Abs1 Z6;GGSt §33 Abs3 Z3;GGSt §40;GGSt §42 Abs1 Z1;GGSt §42 Abs2 Z25;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0098
Rechtssatz: Die hinsichtlich der in Spruchpunkt 2 angeführten Verwaltungsübertretung gemäß § 42 Abs 2 Z 25 GGSt und der in Spruchpunkt 3 genannte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: CEMT-VV 1996;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z6;GütbefG 1995 §8 Abs2;GütbefG 1995 §9 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der von der Berufungsbehörde in den
Spruch: als durch den Beschuldigten verletzte Verwaltungsvorschrift aufgenommene § 9 Abs 1 GütbefG 1995 sieht allgemein vor, dass eine Kontingenterlaubnis gemäß § 8 Abs 2 GütbefG 1995 sowie auf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. April 1995 um 02.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.36 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. September 1995 um 02.20 Uhr auf näher angeführten Straßen in den Gemeindegebieten von H.-U. und von M. ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.25 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. April 1995 um 02.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.36 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. September 1995 um 02.20 Uhr auf näher angeführten Straßen in den Gemeindegebieten von H.-U. und von M. ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 02.25 Uhr desselben Tages am näher beschriebenen Ort der Anhaltung in M. gegenüber einem besonders geschulten und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/03/31 99/02/0101 2 Stammrechtssatz Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. März 1996 gegen 05.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Landesstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich dabei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemluftalkoholgehaltes von über 0,4 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. März 1996 gegen 05.30 Uhr im Ortsgebiet von M. auf einer näher bezeichneten Landesstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich dabei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemluftalkoholgehaltes von über 0,4 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer bloßen Spezifizierung der Tatumstände durch die Berufungsbehörde - so auch einer relativ geringfügigen Berichtigung der Tatzeit - nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist steht § 31 Abs 1 VStG nicht entgegen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 15. März 1999 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E GmbH in den Räumlichkeiten der E GmbH in H, 1. bis 3.: am 10.6.1997 drei Geldspielapparate (Spielapparate, bei denen das Spielergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zuf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 15. März 1999 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E GmbH in den Räumlichkeiten der E GmbH in H, 1. bis 3.: am 10.6.1997 drei Geldspielapparate (Spielapparate, bei denen das Spielergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zuf... mehr lesen...
Index: L44102 Feuerpolizei Kehrordnung KärntenL70702 Theater Veranstaltung KärntenL70712 Spielapparate Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VeranstaltungsG Krnt 1994 §26 Abs1 litb;VeranstaltungsG Krnt 1997 §37 Abs1 lita;VeranstaltungsG Krnt 1997 §5 Abs1 lite;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 3 bis Abs 5 Krnt VeranstaltungsG 1997 ist zwischen dem Gesetz entsprechenden Geldspielapparaten und so... mehr lesen...
Index: L44102 Feuerpolizei Kehrordnung KärntenL70702 Theater Veranstaltung KärntenL70712 Spielapparate Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VeranstaltungsG Krnt 1994 §26 Abs1 litb;VeranstaltungsG Krnt 1997 §37 Abs1 lita;VeranstaltungsG Krnt 1997 §5 Abs1 lite;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 3 bis Abs 5 Krnt VeranstaltungsG 1997 ist zwischen dem Gesetz entsprechenden Geldspielapparaten und so... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 5. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) belegt, wobei als übertretene Verwaltungsvorschrift § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, zitiert wurde. Die dem Beschwerdeführer angelastete Tat wurde in der Weise umschrieben, dass er sich zumindest am 10. November 1994 in Hallein als Fremder nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1996210919.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 5. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) belegt, wobei als übertretene Verwaltungsvorschrift § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, zitiert wurde. Die dem Beschwerdeführer angelastete Tat wurde in der Weise umschrieben, dass er sich zumindest am 10. November 1994 in Hallein als Fremder nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1996210919.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Motorrades unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Lienz auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. November 1998 binnen zwei Wochen ab Zustellung bekannt zu geben, wer am 26. Juli 1998 um 12.... mehr lesen...
1. Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Dezember 1998 enthielt folgenden Tatvorwurf (Spruchteil gemäß § 44a Z. 1 VStG): "Sie haben am 06.10.1998 um 17.37 Uhr in Mühlbachl auf der Brennerbundesstraße, ?-182, bei Km 19,230 in Richtung Norden das Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen IL-8IBU mit dem Auflieger, Kennzeichen, gelenkt (und dabei) das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen 'Fahrverbot für Lastkraftfahrzeu... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Fahrverbot LKW über 3500kg BH Innsbruck Brenner Straße B182 1997 §1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen iSd § 103 Abs 2 KFG ist für sich allein nicht unter Strafe gestellt (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0193). Der Frage, wo derartige Aufzeichnungen zu führen sind, kommt daher keine Rechtserheblichkeit f... mehr lesen...