Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z15;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Wendung "in Innsbruck" bezeichnet lediglich das Gemeindegebiet. Aus dieser Tatumschreibung geht nicht hervor, dass der Tatort "im Ortsgebiet", das ist gemäß § 2 Abs. 1 Z. 15 StVO das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53 Z. 17a) und "Ortsende" (§ 53 Z. 10b)... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 8. April 1999 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 bestraft, weil er am 23. Juli 1998 um 14.40 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges "in Innbruck, Egger-Lienz-Straße, 240 m westlich vor der Kreuzung Egger-Lienz-Straße/Karwendelstraße, Richtung Osten (stadteinwärts), die durch das dort angebrachte Vorschriftszeichen zulässige Höc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z15;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Wendung "in Innsbruck" bezeichnet lediglich das Gemeindegebiet. Aus dieser Tatumschreibung geht nicht hervor, dass der Tatort "im Ortsgebiet", das ist gemäß § 2 Abs. 1 Z. 15 StVO das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53 Z. 17a) und "Ortsende" (§ 53 Z. 10b)... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (belangte Behörde) vom 5. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben am 04.12.1996 um 12.30 Uhr in K, in der Bstraße 19 im Chinarestaurant 'Bali' als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gem. § 9 VSTG strafrechtlich Verantwortlicher folgende Verwaltungsübertretung zu verantworten: 1) Als Arbeitgeber bzw. handelsrechtlicher Geschäftsführ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland (belangte Behörde) vom 8. April 1998 gerichtet, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) für schuldig erkannt wurde, am 20. April 1995 in B zwei namentlich genannte Ausländer beschäftigt zu haben, obwohl ihm für die Beschäftigung der Ausländer keine Beschäftigung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die genaue Art der Tätigkeit des beschäftigten Ausländers muss in einer Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs. 2 VStG nicht präzise umschrieben werden, um die Rechtsfolge der Unterbrechung der Verjährungsfrist des § 31 Abs. 1 VStG auszulösen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0208 E 29. Jänner 1987 RS 3 Stammrechtssatz Ist im
Spruch: die Tat so umschrieben, dass eine Zuordnung zu mehreren Tatbeständen möglich ist, so verstößt der
Spruch: auch gegen § 44 a lit a VStG. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (sie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §60;VStG §24;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Feststellung einer Beschäftigung entgegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 AuslBG zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ausreichend, das Tatbild der angeführten Bestimmungen zu erfüllen, die Beschäftigung über einen bestimmten Zeitra... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (belangte Behörde) vom 5. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben am 04.12.1996 um 12.30 Uhr in K, in der Bstraße 19 im Chinarestaurant 'Bali' als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gem. § 9 VSTG strafrechtlich Verantwortlicher folgende Verwaltungsübertretung zu verantworten: 1) Als Arbeitgeber bzw. handelsrechtlicher Geschäftsführ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland (belangte Behörde) vom 8. April 1998 gerichtet, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) für schuldig erkannt wurde, am 20. April 1995 in B zwei namentlich genannte Ausländer beschäftigt zu haben, obwohl ihm für die Beschäftigung der Ausländer keine Beschäftigung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die genaue Art der Tätigkeit des beschäftigten Ausländers muss in einer Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs. 2 VStG nicht präzise umschrieben werden, um die Rechtsfolge der Unterbrechung der Verjährungsfrist des § 31 Abs. 1 VStG auszulösen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0208 E 29. Jänner 1987 RS 3 Stammrechtssatz Ist im
Spruch: die Tat so umschrieben, dass eine Zuordnung zu mehreren Tatbeständen möglich ist, so verstößt der
Spruch: auch gegen § 44 a lit a VStG. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (sie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §60;VStG §24;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Feststellung einer Beschäftigung entgegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 AuslBG zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ausreichend, das Tatbild der angeführten Bestimmungen zu erfüllen, die Beschäftigung über einen bestimmten Zeitra... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH (Hinsweis E VS 13. Juni 1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984) muss erstens im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkretisierter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren und gegebenenfalls im außeror... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH (Hinsweis E VS 13. Juni 1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984) muss erstens im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkretisierter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren und gegebenenfalls im außeror... mehr lesen...
Aus der Beschwerde samt Beilagen (angefochtener Bescheid, Berufung und erstinstanzlicher Bescheid) ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Salzburg vom 16. Februar 2000 wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 3c Abs. 1 erster Satz des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 58/1975 (im Folgenden: LPolG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe vier Tage) verhängt und gemäß § 3c Abs. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde samt Beilagen (angefochtener Bescheid, Berufung und erstinstanzlicher Bescheid) ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Salzburg vom 16. Februar 2000 wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 3c Abs. 1 erster Satz des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 58/1975 (im Folgenden: LPolG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe vier Tage) verhängt und gemäß § 3c Abs. ... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §17 Abs1;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs. 1 VStG dürfen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, nur Gegenstände für verfallen er... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die Aufhebung des Strafausspruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch den angefochtenen Bescheid ist offenbar als ersatzlose ... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §17 Abs1;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs. 1 VStG dürfen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, nur Gegenstände für verfallen er... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;HundehalteV Salzburg 1990 §1;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1 idF 1979/013;VStG §24;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die Aufhebung des Strafausspruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch den angefochtenen Bescheid ist offenbar als ersatzlose ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde sowie dem Inhalt des der Beschwerde in Fotokopie angeschlossenen angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 15. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 5.10.1999 gegen 14.45 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen des Sattelzugfahrzeuges ..... (D) von Deutschland kommend in Richtung Italien gelenkt, ohne als ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde sowie dem Inhalt des der Beschwerde in Fotokopie angeschlossenen angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 15. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 5.10.1999 gegen 14.45 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen des Sattelzugfahrzeuges ..... (D) von Deutschland kommend in Richtung Italien gelenkt, ohne als ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zutreffend den
Spruch: des Straferkenntnisses erster Insta... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zutreffend den
Spruch: des Straferkenntnisses erster Insta... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. September 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, da Ihnen weder eine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes noch ein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt worden war." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - Fr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: GRS wie 89/04/0270 E 19. Juni 1990 RS 1 Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. September 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Baden über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--. Die ihm angelastete Tat wurde wie folgt umschrieben: "Sie haben sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, da Ihnen weder eine Bewilligung gemäß § 1 des Aufenthaltsgesetzes noch ein Sichtvermerk von einer Sicherheitsbehörde erteilt worden war." Als übertretene Norm: wurde § 82 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - Fr... mehr lesen...