Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf sprach mit Straferkenntnis vom 9. Dezember 1998 aus, der Beschwerdeführer habe am 1. Mai 1998 gegen 14.10 Uhr auf der B 58 auf Höhe eines näher bezeichneten Straßenkilometers als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, I) nicht sofort angehalten, II) an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, indem... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Am 23. Juni 2000 wurde die H.-GesmbH, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, schriftlich von der Bundespolizeidirektion Linz aufgefordert, "als Zulassungsbesitzer gem. § 103 Abs. (2) KFG 1967 binnen 2 Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen B ... am 31. 3. 2000 um 19.50 Uhr in Linz, Salzburgerstraße 205, Ric... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 27. Juli 1999 um 13.55 Uhr in Wien 2, Taborstraße 1 Kreuzung Obere Donaustraße Richtung Schwedenplatz, als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Fahrzeuges den in gerader Richtung weisenden, auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeil nicht beachtet, weil die Fahrt linksabbiegend fortgesetzt worden sei. Er habe eine Übertretung gemäß § 9 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Grundsätze für die Anforderungen an die Umschreibung des Tatortes im
Spruch: eines Strafbescheides zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Sinne des § 44a Z. 1 VStG können nicht in gleicher Weise auf die überflüssige Bezeichnung des Ortes, an dem ein bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt worden ist, in einer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs6;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatbestand des § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2 iVm § 99 Abs. 3 lit. a StVO ist bei einem Umkehrmanöver auf dem Kreuzungsmittelpunkt mit Beginn der Fahrtrichtungsänderung nach links die Weiterfahrt entgegen dem durch auf der Fahrbahn angebrachte Richtungspfeile (hier: Fahrtrichtung geradea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich einer Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, an welcher Sache der Schaden eintrat und welcher Art und welchen Ausmaßes der Schade... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0140 E 21. Oktober 1992 RS 1 Stammrechtssatz Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung stellt kein Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach § 52 Z 10a StVO dar; für die Strafbarkeit dieses Verhaltens ist das Ausmaß der Geschwindigkeitsüber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Grundsätze für die Anforderungen an die Umschreibung des Tatortes im
Spruch: eines Strafbescheides zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Sinne des § 44a Z. 1 VStG können nicht in gleicher Weise auf die überflüssige Bezeichnung des Ortes, an dem ein bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt worden ist, in einer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs6;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatbestand des § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2 iVm § 99 Abs. 3 lit. a StVO ist bei einem Umkehrmanöver auf dem Kreuzungsmittelpunkt mit Beginn der Fahrtrichtungsänderung nach links die Weiterfahrt entgegen dem durch auf der Fahrbahn angebrachte Richtungspfeile (hier: Fahrtrichtung geradea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich einer Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, an welcher Sache der Schaden eintrat und welcher Art und welchen Ausmaßes der Schade... mehr lesen...
In der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich vom 17. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer ua. deshalb angezeigt, weil er an diesem Tag gegen 8.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Linzer-Autobahn A 25 in Fahrtrichtung Linz bei Strkm 11.495, Gemeindegebiet Marchtrenk, Bezirk Wels-Land, gelenkt und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 80 km/h überschritten habe. Mit einem Rechtshilfeersuchen vom 28. Oktober 1998 ersuchte die B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Aufnahme der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist nicht notwendiger Spruchinhalt einer Übertretung gemäß § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 (vgl. die in Hauer/Leukauf, Handbuch des Verwaltungsverfahrens 5, Seite 986, E 106, Seite 987, E 109, wiedergegebene hg. Rechtsprechung). ... mehr lesen...
In der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich vom 17. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer ua. deshalb angezeigt, weil er an diesem Tag gegen 8.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Linzer-Autobahn A 25 in Fahrtrichtung Linz bei Strkm 11.495, Gemeindegebiet Marchtrenk, Bezirk Wels-Land, gelenkt und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 80 km/h überschritten habe. Mit einem Rechtshilfeersuchen vom 28. Oktober 1998 ersuchte die B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Aufnahme der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist nicht notwendiger Spruchinhalt einer Übertretung gemäß § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 (vgl. die in Hauer/Leukauf, Handbuch des Verwaltungsverfahrens 5, Seite 986, E 106, Seite 987, E 109, wiedergegebene hg. Rechtsprechung). ... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 15. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. März 1998 um 18.40 Uhr in Wien 5 an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Linienbusses (der Linie 14A) beim Abfahren aus der Haltestelle andere Straßenbenützer gefährdet, indem er einen auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuglenker zu einem Ausweichmanöver nach links gezwungen und ein in der Gegenrichtung fahrendes Fah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 22. November 1996 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als vom (namentlich genannten) Zulassungsbesitzer bekannt gegebene Verantwortliche und somit als Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 21. Februar 1996, zugestellt am 12. März 1996, innerhalb der Frist von zwei Wochen eine richtige Auskunf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung einer Verfolgungshandlung in Hinsicht auf enthaltene erforderliche wesentliche Tatbestandselemente kann es nicht darauf ankommen, ob sich die Behörde zur Verwaltungsvereinfachung eines Formulars bedient oder nicht. Schlagworte Mängel im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da die besondere Rücksichtslosigkeit ein strafsatzändernder Umstand des § 99 Abs. 2 lit. c StVO ist, muss dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat iS des § 44a Z. 1 VStG seinen Ausdruck finden (Hinweis: E 11.1.1984, Zl. 82/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 15. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. März 1998 um 18.40 Uhr in Wien 5 an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Linienbusses (der Linie 14A) beim Abfahren aus der Haltestelle andere Straßenbenützer gefährdet, indem er einen auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuglenker zu einem Ausweichmanöver nach links gezwungen und ein in der Gegenrichtung fahrendes Fah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 22. November 1996 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als vom (namentlich genannten) Zulassungsbesitzer bekannt gegebene Verantwortliche und somit als Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 21. Februar 1996, zugestellt am 12. März 1996, innerhalb der Frist von zwei Wochen eine richtige Auskunf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bezeichnet eine Verfolgungshandlung die zu verfolgende Person als Vertreterin des Zulassungsbesitzers, und nimmt sie nicht auf eine Eigenschaft als eine von diesem benannte, auskunftspflichtige Person Bezug, so kann dies nicht als taugliche Verfolgungshandlung angeseh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (Hinweis E 19. Juni 1991, 90/03/0164) bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs. 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung einer Verfolgungshandlung in Hinsicht auf enthaltene erforderliche wesentliche Tatbestandselemente kann es nicht darauf ankommen, ob sich die Behörde zur Verwaltungsvereinfachung eines Formulars bedient oder nicht. Schlagworte Mängel im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da die besondere Rücksichtslosigkeit ein strafsatzändernder Umstand des § 99 Abs. 2 lit. c StVO ist, muss dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat iS des § 44a Z. 1 VStG seinen Ausdruck finden (Hinweis: E 11.1.1984, Zl. 82/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bezeichnet eine Verfolgungshandlung die zu verfolgende Person als Vertreterin des Zulassungsbesitzers, und nimmt sie nicht auf eine Eigenschaft als eine von diesem benannte, auskunftspflichtige Person Bezug, so kann dies nicht als taugliche Verfolgungshandlung angeseh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (Hinweis E 19. Juni 1991, 90/03/0164) bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs. 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, so... mehr lesen...