Mit erstinstanzlichem Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Liquidator der J S GesmbH in Liquidation bis zum 15. Juli 1996 unterlassen, Vergnügungssteuer im Betrag von 34.074 S für im Juni 1996 veranstaltete Stripteasevorführungen einzubekennen und zu entrichten. Wegen Verletzung der §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 19 Abs. 1 Wiener VergnügungssteuerG 1987, LGBl. Nr. 43/1987 (in der Folge: VGSG) iVm § 9 Abs. 1 VStG wurde eine Geldstrafe in Höhe von 8.500 S ve... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Liquidator der J S GesmbH in Liquidation bis zum 15. Juli 1996 unterlassen, Vergnügungssteuer im Betrag von 34.074 S für im Juni 1996 veranstaltete Stripteasevorführungen einzubekennen und zu entrichten. Wegen Verletzung der §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 19 Abs. 1 Wiener VergnügungssteuerG 1987, LGBl. Nr. 43/1987 (in der Folge: VGSG) iVm § 9 Abs. 1 VStG wurde eine Geldstrafe in Höhe von 8.500 S ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs2;VStG §32;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf eine Tat allenfalls als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH oder aber als Einzelunternehmer zu verantworten hat, ist nicht entscheidendes Sachverhaltselement der diesem zur Last gelegten Tat. Es ist ein die Frage der Verantwortlichkeit seiner - von Anfang an als B... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z5;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Vergnügungssteuer für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, bei welcher der jeweilige Kalendermonat als Steuerzeitraum gilt und welche am 15. des Folgemonats fällig ist.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die mitzitierte
Norm: des § 9 Abs 1 VStG stellt für sich allein keine verletzbare Verwaltungsvorschrift dar (Hinweis E VS 30.1.1990 89/18/0008, VwSlg 13110 A/1990). Schlagworte Verwaltungsvorschrift Verantwortlicheneigenschaft Organe
juristischer Personen (VStG §9) European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs2;VStG §32;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf eine Tat allenfalls als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH oder aber als Einzelunternehmer zu verantworten hat, ist nicht entscheidendes Sachverhaltselement der diesem zur Last gelegten Tat. Es ist ein die Frage der Verantwortlichkeit seiner - von Anfang an als B... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z5;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Vergnügungssteuer für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, bei welcher der jeweilige Kalendermonat als Steuerzeitraum gilt und welche am 15. des Folgemonats fällig ist.... mehr lesen...
Bereits mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 13. März 1997 war der Beschwerdeführer wegen bewilligungswidriger Höhererrichtung der näher angeführten Geschoßdecken und der Hoffronten des verfahrensgegenständlichen Gebäudes gemäß § 60 Abs. 1 lit. a, c und e i.V.m. § 135 Abs. 1 Bauordnung für Wien bestraft worden. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. April 1998 wurde der vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung Folge gegeben und das bekämpfte erstinstanzliche ... mehr lesen...
Bereits mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 13. März 1997 war der Beschwerdeführer wegen bewilligungswidriger Höhererrichtung der näher angeführten Geschoßdecken und der Hoffronten des verfahrensgegenständlichen Gebäudes gemäß § 60 Abs. 1 lit. a, c und e i.V.m. § 135 Abs. 1 Bauordnung für Wien bestraft worden. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. April 1998 wurde der vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung Folge gegeben und das bekämpfte erstinstanzliche ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita;VStG §31 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita;VStG §31 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit der Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme v... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita;VStG §31 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita;VStG §31 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit der Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 Z. 1 iVm § 3 Abs. 1 Z. 1 des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes (Nö NSchG) schuldig erkannt. Er habe in der Zeit vom 6. September 1995 bis 22. November 1995 auf dem Grundstück Nr. 83 (als Grünland-Landwirtschaft gewidmet) der KG S. dem Verbot des § 3 Abs. 1 Z. 1 dadurch zuwider gehandelt, dass er acht Autowracks, zahlreiche Metallfässer, Obststeige... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 Z. 1 iVm § 3 Abs. 1 Z. 1 des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes (Nö NSchG) schuldig erkannt. Er habe in der Zeit vom 6. September 1995 bis 22. November 1995 auf dem Grundstück Nr. 83 (als Grünland-Landwirtschaft gewidmet) der KG S. dem Verbot des § 3 Abs. 1 Z. 1 dadurch zuwider gehandelt, dass er acht Autowracks, zahlreiche Metallfässer, Obststeige... mehr lesen...
Index: L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG NÖ 1977 §24 Abs1 Z1;NatSchG NÖ 1977 §3 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, wem die "Verunreinigung durch Ablagern" iSd § 3 Abs 1 Z 1 NÖ NatSchG 1977 zuzurechnen ist, setzt insbesondere Feststellungen darüber voraus, wer im Zei... mehr lesen...
Index: L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG NÖ 1977 §24 Abs1 Z1;NatSchG NÖ 1977 §3 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, wem die "Verunreinigung durch Ablagern" iSd § 3 Abs 1 Z 1 NÖ NatSchG 1977 zuzurechnen ist, setzt insbesondere Feststellungen darüber voraus, wer im Zei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 7. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführerin die Begehung folgender Übertretungen angelastet: "Sie haben am 20.4.1999 um 01.34 bis 01.48 Uhr in Wien 6., Stumperg. 64 das Taxi W-2857TX 1.) nicht fahrbereit gehalten und waren bei diesem nicht anwesend oder in leicht erreichbarer Nähe u. 2.) es hiebei unterlassen, das Taxifahrzeug an die übrigen Fahrzeuge anzuschließen u. 3.) obwohl sich keine Fahrgäste im Taxi befanden, die Dachl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 7. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführerin die Begehung folgender Übertretungen angelastet: "Sie haben am 20.4.1999 um 01.34 bis 01.48 Uhr in Wien 6., Stumperg. 64 das Taxi W-2857TX 1.) nicht fahrbereit gehalten und waren bei diesem nicht anwesend oder in leicht erreichbarer Nähe u. 2.) es hiebei unterlassen, das Taxifahrzeug an die übrigen Fahrzeuge anzuschließen u. 3.) obwohl sich keine Fahrgäste im Taxi befanden, die Dachl... mehr lesen...
Index: L71019 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Wr 1993 §34 Abs1;Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Wr 1993 §35 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei den der Beschuldigten zur Last gelegten Übertretungen nach den §§ 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Wr Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO 1993 ist es als notwendiges Tatbest... mehr lesen...
Index: L71019 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Wr 1993 §34 Abs1;Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Wr 1993 §35 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei den der Beschuldigten zur Last gelegten Übertretungen nach den §§ 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Wr Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO 1993 ist es als notwendiges Tatbest... mehr lesen...
Dieses Beschwerdeverfahren ist Teil eines Verfahrenskomplexes, der den Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach beschäftigt hat. Hier geht es um die Frage, ob der Beschwerdeführer (J.K.) als Eigentümer des in Tirol gelegenen F-Hofes Räumlichkeiten rechtswidrigerweise als Freizeitwohnsitz Herrn und Frau B sowie dem R überlassen hat. Auf Herrn B (soweit im Folgenden nur von "B" die Rede ist, ist Herr B gemeint) beziehen sich die mit den hg. Erkenntnissen vom 24. September 1992, Zl. 92/06... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §24;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Überflüssige Spruchbestandteile, die keine Bindungswirkung entfalten, vermögen (auch wenn sie teilweise unrichtig sein sollten) keine Rechtswidrigkeit des Strafbescheides zu begründen (Hinweis auf die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren II², bei E 3 und 4 zu § 44a VStG angeführte Judikatur). Schlagworte ... mehr lesen...
Dieses Beschwerdeverfahren ist Teil eines Verfahrenskomplexes, der den Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach beschäftigt hat. Hier geht es um die Frage, ob der Beschwerdeführer (J.K.) als Eigentümer des in Tirol gelegenen F-Hofes Räumlichkeiten rechtswidrigerweise als Freizeitwohnsitz Herrn und Frau B sowie dem R überlassen hat. Auf Herrn B (soweit im Folgenden nur von "B" die Rede ist, ist Herr B gemeint) beziehen sich die mit den hg. Erkenntnissen vom 24. September 1992, Zl. 92/06... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §24;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Überflüssige Spruchbestandteile, die keine Bindungswirkung entfalten, vermögen (auch wenn sie teilweise unrichtig sein sollten) keine Rechtswidrigkeit des Strafbescheides zu begründen (Hinweis auf die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren II², bei E 3 und 4 zu § 44a VStG angeführte Judikatur). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft N. auf ihr schriftliches Verlangen vom 4. Februar 1998 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieser Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 8. Dezember 1997 um 08.45 Uhr in S. auf der Bundesstraße 306 in einem näher umschriebenen Bereich gelen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides wegen Verstoßes gegen § 44a (Z. 1) VStG liegt nicht vor, wenn das Kennzeichen des Gegenstand der Anfrage bildenden Kraftfahrzeuges nicht im
Spruch: angeführt ist, weil in Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG für die Unverwechselbarkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft N. auf ihr schriftliches Verlangen vom 4. Februar 1998 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieser Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 8. Dezember 1997 um 08.45 Uhr in S. auf der Bundesstraße 306 in einem näher umschriebenen Bereich gelen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides wegen Verstoßes gegen § 44a (Z. 1) VStG liegt nicht vor, wenn das Kennzeichen des Gegenstand der Anfrage bildenden Kraftfahrzeuges nicht im
Spruch: angeführt ist, weil in Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG für die Unverwechselbarkeit ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 8. April 1999 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 bestraft, weil er am 23. Juli 1998 um 14.40 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges "in Innbruck, Egger-Lienz-Straße, 240 m westlich vor der Kreuzung Egger-Lienz-Straße/Karwendelstraße, Richtung Osten (stadteinwärts), die durch das dort angebrachte Vorschriftszeichen zulässige Höc... mehr lesen...