1 Mit Straferkenntnis vom 27. Februar 2015 sprach der Magistrat der Stadt Wien aus, der Erstrevisionswerber habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zweitrevisionswerberin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, dass es diese Gesellschaft als Dienstgeberin unterlassen habe, die zumindest von 25. Juni 2014 bis 27. Juni 2014 auf einer näher bezeichneten Baustelle beschäftigten, nach dem ASVG in der Krankenversicherung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §111 Abs1 Z1VStG §22 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/08/0083
Rechtssatz: Die Verletzung der Verpflichtung, einen Dienstnehmer zur Pflichtversicherung anzumelden, kann nicht gemeinsam mit anderen unterlassenen Anmeldungen weiterer Dienstnehmer als einh... mehr lesen...
1 Am 15. Juni 2015 fand in einem von der erstrevisionswerbenden Partei betriebenen Wettbüro eine Kontrolle der Finanzpolizei nach dem Glücksspielgesetz statt. Dabei wurden Geräte, auf denen Glücksspiele gespielt werden konnten, vorgefunden. 2 Aufgrund dieser Kontrolle erstattete die Finanzpolizei am 10. Juli 2015 eine Anzeige gegen den Zweitrevisionswerber als Vorstand der erstrevisionswerbenden Partei wegen fünffacher Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glück... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRKZP 07te Art4VStG §22 Abs2VStG §30 Abs1VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/17/0475 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/09/0082 E 23. Mai 2013 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob "dieselbe Sache" iSd Art. 4 7. ZP MRK vorliegt, ist... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §22 Abs2VStG §45 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/17/0475
Rechtssatz: In den vorliegenden Strafverfahren ging es jeweils darum, dass im Wettlokal der revisionswerbenden Partei im selben Tatzeitraum mit denselben Gegenständen, die von der belangten Behörde übereinsti... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 17. September 2015 wurde der Revisionswerber als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten s.r.o. der zweifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2, und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese s.r.o. "als Veranstalter zur Teilnahme vom Inland aus verbotene Ausspielungen in der Form von Walzenspielen (mit zwei näher beschriebenen Glücks... mehr lesen...
1 Im vorliegenden Fall wurde in der Anzeige des Finanzamts Waldviertel ausgeführt, die Revisionswerberin habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft verbotene Ausspielungen auf eigenen Namen und Rechnung sowie auf eigenes Risiko veranstaltet und somit eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) begangen. 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 16. Juni 2016 wurde die Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 28. Jänner 2016 wurde dem Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft vorgeworfen, er habe sich mit einem bestimmt bezeichneten Glücksspielgerät an verbotenen Ausspielungen mit dem Vorsatz unternehmerisch beteiligt, fortgesetzt Einnahmen aus der Durchführung dieser Ausspielungen zu erzielen. Er wurde der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 2 Abs. 1 Z 1, 2 und... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §22 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 3 Stammrechtssatz Durch die Bestrafung wegen des Veranstaltens verbotener Ausspielungen nach § 52 Abs 1 Z 1 erste Variante GSpG ist das gleichzeitig vom Bestraften verwirklichte Tatbild der unternehmerischen Beteiligung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG ko... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §22 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 3 Stammrechtssatz Durch die Bestrafung wegen des Veranstaltens verbotener Ausspielungen nach § 52 Abs 1 Z 1 erste Variante GSpG ist das gleichzeitig vom Bestraften verwirklichte Tatbild der unternehmerischen Beteiligung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG ko... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §22 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 3 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Durch die Bestrafung wegen des Veranstaltens verbotener Ausspielungen nach § 52 Abs 1 Z 1 erste Variante GSpG ist das gleichzeitig vom Bestraften verwirklichte Tatbild der unternehmerischen Beteiligung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 27. Jänner 2016 wurde dem Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft vorgeworfen, er habe sich mit einem bestimmt bezeichneten Glücksspielgerät an verbotenen Ausspielungen mit dem Vorsatz unternehmerisch beteiligt, fortgesetzt Einnahmen aus der Durchführung dieser Ausspielungen zu erzielen. Er wurde der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm §§ 2 Abs. 1 Z 1, 2 und... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §22 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 3 Stammrechtssatz Durch die Bestrafung wegen des Veranstaltens verbotener Ausspielungen nach § 52 Abs 1 Z 1 erste Variante GSpG ist das gleichzeitig vom Bestraften verwirklichte Tatbild der unternehmerischen Beteiligung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG ko... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1VStG §22 Abs2
Rechtssatz: Als Täter, der im Sinne des ersten Tatbildes des § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG zur Teilnahme vom Inland aus verbotene Ausspielungen im Sinne des § 2 Abs. 4 leg. cit. veranstaltet, kommt in Betracht, wer das Spiel auf seine Rechnung und Gefahr ermöglicht, also das Risiko des Gewinns und Verlusts in seiner Vermögenssphäre trägt.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 17. August 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) mit zwei Glücksspielgeräten für schuldig erkannt. Es wurde über ihn eine Geldstrafe von EUR 9.000,-- samt Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Stunden verhängt. Weiters wurde er zur Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 64 Abs. 2 VStG in der Höhe von EUR 900,-- verpflichtet.... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 18. April 2015 wurden dem Erstmitbeteiligten insgesamt 27 Verwaltungsübertretungen folgendermaßen zur Last gelegt: „Ort: Firma L GmbH, O... Ihre Funktion: Handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher Die Firma ‚L GmbH‘, O..., Firmenbuchnummer: FN: ..., betreibt am Standort L auf dem Gelände der Verbandskläranlage L, auf Grundstück Nr. 214, KG M..., gewerbsm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: In der Regel kommt das fortgesetzte Delikt nur im Bereich der Vorsatzdelinquenz in Betracht. Allerdings kann auch im Bereich der Fahrlässigkeitsdelinquenz die wiederholte Verwirklichung des gleichen Tatbestands im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung von bescheidmäßigen Vorschriften kann ein fortgesetztes Delikt darstellen, wenn die dafür maßgeblichen Kriterien erfüllt sind (vgl. VwGH 14.11.1989, 88/04/0243 u.a.; 10.9.1991, 88/04/0311). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: Das Fehlen eines Kontrollsystems hat jedenfalls auf die Schuld des Verpflichteten und damit auch auf die Strafbemessung Auswirkungen (vgl. VwGH 3.5.2017, Ra 2016/03/0108). Gleiches wird zu gelten haben, wenn ein Kontrollsystem eingerichtet wurde, von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/03/0108 E 3. Mai 2017 RS 2 Stammrechtssatz Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen, anders als im gerichtlichen Strafverfahren, nach § 22 Abs 2 erster Satz VStG das Kumulations... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/10/0203 E 24. April 2018 RS 3 Stammrechtssatz Ein fortgesetztes Delikt liegt dann vor, wenn eine Reihe von rechtswidrigen Einzelhandlungen aufgrund der Gleichartigkeit der Begehungsform und der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/03/0108 E 3. Mai 2017 RS 4 (hier: ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wie groß der Zeitraum zwischen den einzelnen Tathandlungen sein darf, um noch von einem fortgesetzten Delikt sprechen zu können, ist von Delikt zu Delikt ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt kommt es wesentlich auf das Gesamtkonzept des Täters an. Von Bedeutung ist es daher, ob der Täter durch ein nach außen hin in Erscheinung tretendes Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er das der Tat zu Grunde liegende Gesamt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt kommt für die Strafbemessung im Übrigen auch dem Umstand Bedeutung zu, wie oft und in welchem zeitlichen Ausmaß und unter welchen Verhältnissen die Übertretung erfolgt ist (VwGH 13.10.1981, 3349/80, VwSlg. 10558 A; 4.11.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30. August 2016 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 15 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Vorarlberger Wettengesetz schuldig erkannt. Dem Revisionswerber wurde als zur Vertretung nach außen berufenem Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft mit näheren Konkretisierungen vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass am 5. Mai 2016 um 12.00 Uhr sowie um 12.24 Uhr und am 22. März 2016 um 12.12 Uhr sowie um 1... mehr lesen...
I. 1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 15. September 2017 legte das Verwaltungsgericht dem Revisionswerber - unter Abweisung von dessen Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2. Juni 2017 - als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen befugten Person der B. GmbH zur Last, dass am 26. November 2016 entgegen „§ 6 Abs 1 Z 1 iVm § 3 Abs 1 und § 3 Abs 2 lit. a iVm § 2“ Stmk. Baumschutzgesetz 1989 iVm § 1 Grazer Baumschu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2
Rechtssatz: Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen nach § 22 Abs. 2 erster Satz VStG das Kumulationsprinzip. Danach ist grundsätzlich beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen für jedes (selbständig verwirklichte) Delikt eine eigene Strafe zu verhängen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt liegt dann vor, wenn eine Reihe von rechtswidrigen Einzelhandlungen aufgrund der Gleichartigkeit der Begehungsform und der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzepts des Täters zu einer Einheit zusammentreten. Als objekt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22VStG §22 Abs2
Rechtssatz: Der einheitliche Willensentschluss bzw. das Gesamtkonzept des Täters ist der Entschluss, sich fortgesetzt in bestimmter Weise rechtswidrig zu verhalten, und muss alle vom Täter gesetzten Einzelhandlungen umfassen (vgl. VwGH 22.3.2016, Ra 2016/02/0031). Von einem Gesamtvorsatz idS kann nur dann gesprochen werden, wenn der Täter den erstrebten... mehr lesen...