Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) und Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Polizeilehrer in einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie (BZS). 2. Am 21.08.2024 gelangten einem für Disziplinarverfahren zuständigen leitenden Mitarbeiter der Dienstbehörde eine Reihe von in Gedächtnisprotokollen (GP) schriftlich festgehaltenen Anschuldigungen einer Poliz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Von 01.09.1989 - 31.08.1991 absolvierte er die Grundausbildung. Die Definitivstellung erfolgte am 01.09.1992. Seit dem 21.12.1993 versieht er seinen Dienst bei der Wirtschaftspolizei, XXXX Mit 01.02.2009 wurde zum Chefinspektor ernannt. 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist. 2. Am 11.03.2026 erstattete der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung (LVA) der Landespolizeidirektion XXXX Disziplinaranzeige gegen den BF (AS 5), welche vom Landespolizeidirektor (LPD/Dienstbehörde) mit Schreiben vom 11.11.2026 an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) weitergeleitet wurde (AS 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI XXXX Dienst. 1. römisch 40 (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge der BF) absolvierte von 01.06.2011 bis 31.05.2013 die Polizeigrundausbildung und wurde danach von 01.06.2013 bis 31.05.2022 XXXX dienstlich zugewiesen. Seine Definitivstellung erfolgte mit XXXX ist er dem XXXX , XXXX , zugewiesen. Ihm wurde zwei Mal „Dank und Anerkennung“ ausgesprochen und ein Anerkennungszeichen in Verbindung mit dem Terroranschlag am 02.11.2020 verliehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (B) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist Jurist, Referatsleiter und Gesandter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMeiA). 2. Am 26.03.2024 (Datum des Einlangens) erstattete die Dienstbehörde (der damalige Bundesminister) eine Disziplinaranzeige gegen den B an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB). Darin ist angefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 P6 XXXX römisch 40 P7 XXXX römisch 40 P8 XXXX c römisch 40 c P9 XXXX römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: ChefInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war jedenfalls im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 und ist noch immer dienstführender Exekutivbediensteter der LPD Wien, er übte weder im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 noch übt er heute eine Personalvertretungsfunktion aus und war in diesem Zeitraum bzw. ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Einsatzkommandantin XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung XXXX (LVA) zur Dienstleistung zugeordnet. Seit 01.08.2024 befindet er sich im vorzeitigen Ruhestand. 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung römisch 40 (LVA) zur Dien... mehr lesen...