Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) war seit 1997 stellvertretender Leiter und seit 2002 Leiter der Personalabteilung der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge LPD) und für einen Mitarbeiterstand von ca. 20 Bediensteten verantwortlich. Ab dem 01.12.2018 war der BF dem BMI dienstzugeteilt. 1. Der Beschwerdeführer (BF) war seit 1997 stellvertretender Leiter und seit 2002 Leiter d... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. BezInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion XXXX . 1. BezInsp römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion römisch 40 .... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. BezInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion XXXX . 1. BezInsp römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen zunächst ab 01.09.2018 als stv. Leiter mit der Führung des Fachbereiches behördliche XXXX betraut und ab 01.04.2019 Leiter dieses Fachbereiches. 1. Der Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...