TE Bvwg Erkenntnis 2023/7/20 W116 2264302-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.07.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten