Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Offizier der Landespolizeidirektion (LPD) XXXX. Als XXXX war er zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen Fußball-Schiedsrichter. 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Offizier der Landespolizeidirektion (LPD) römisch 40 . Als römisch 40 war er zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Dienstpflichtver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen Teamleiter im Bereich der XXXX am Finanzamt XXXX. Sein Team bestand, soweit im gstl. Zusammenhang von Relevanz, aus seinem Stellvertreter, Ing. Martin XXXX (SCH), Thomas 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und versieht in einer Geschäftsstelle des AMS in XXXX als Sachbearbeiterin Dienst. 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und versieht in einer Geschäftsstelle des AMS in römisch 40 als Sachbearbeiterin Dienst. 2. Am 07.03.1013 erstattete die Geschäftsführerin des AMS-Amtes Disziplinaranzeige gegen die BF mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 18.09.2013 hat die Disziplinarkommission beim BMI über die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lautet (Schreibfehler im Original): "Die vom Dienst suspendierte Polizeibeamtin Revierinspektorin XXXX ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Sie hat in der Nacht vom 18. auf 19.... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 16.12.2013 hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Die Spruchpunkte I und II der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lauten wörtlich: 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 16.12.2013 hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Die Spruchpunkte römisch eins und römi... mehr lesen...