Der 1964 geborene Beschwerdeführer stand seit 14. Jänner 1993 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde zuletzt im Landzustelldienst als Offizial im Bereich des Postamtes W eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 22. September 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. bei nachfolgend angeführten... mehr lesen...
Der 1964 geborene Beschwerdeführer stand seit 14. Jänner 1993 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde zuletzt im Landzustelldienst als Offizial im Bereich des Postamtes W eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 22. September 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. bei nachfolgend angeführten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0053 E 6. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Disziplinaroberkommission hat im vorliegenden Fall zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchfü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0053 E 6. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Disziplinaroberkommission hat im vorliegenden Fall zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchfü... mehr lesen...
Der 1967 geborene Beschwerdeführer stand seit 16. Jänner 1989 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Postfiliale O, seit dem 20. März 2003 als deren pro... mehr lesen...
Der 1967 geborene Beschwerdeführer stand seit 16. Jänner 1989 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Postfiliale O, seit dem 20. März 2003 als deren pro... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0053 E 6. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Disziplinaroberkommission hat im vorliegenden Fall zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung a... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0053 E 6. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Disziplinaroberkommission hat im vorliegenden Fall zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer trat am 21. November 1977 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) ernannt und stand seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin per 31. Dezember 1998 ist er dieser dienstzugeteilt. S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer trat am 21. November 1977 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) ernannt und stand seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin per 31. Dezember 1998 ist er dieser dienstzugeteilt. S... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat im vorliegenden Fall zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgesehen. Die vorliegende Verfahrenskonstellation ist maßgeblich dadurch g... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat im vorliegenden Fall zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgesehen. Die vorliegende Verfahrenskonstellation ist maßgeblich dadurch g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor des Gendarmeriepostens G in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 16. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt und bestraft. Er habe "1. sich am 25. Februar 2001 zwischen 12.00 und 13.00 Uhr im Journaldienstraum des Gendarmeriepostens G absichtlich einige Sekunden so eng an Inspektor B gepresst, dass die Bea... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor des Gendarmeriepostens G in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 16. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt und bestraft. Er habe "1. sich am 25. Februar 2001 zwischen 12.00 und 13.00 Uhr im Journaldienstraum des Gendarmeriepostens G absichtlich einige Sekunden so eng an Inspektor B gepresst, dass die Bea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0019 E 25. Mai 2005 RS 1
(Hier lag die Voraussetzung der Z. 5 des § 125a Abs. 3 BDG 1979
nicht vor, weil die erstinstanzliche Beweiswürdigung in der
Berufung substanziiert bekämpft worden war. Der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0019 E 25. Mai 2005 RS 1
(Hier lag die Voraussetzung der Z. 5 des § 125a Abs. 3 BDG 1979
nicht vor, weil die erstinstanzliche Beweiswürdigung in der
Berufung substanziiert bekämpft worden war. Der B... mehr lesen...
Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahre 2000/2001 und 2001/2002) an der Hauptschule W im Bezirk R tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 13. November 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat R wie folgt für schuldig befunden: "I.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier nur vierter und letzter Satz; hier betreffend § 94a Abs. 3 Z
5 LDG 1984; hier mit dem Zusatz: Die Berufungsbehörde darf
insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen
n... mehr lesen...
Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahre 2000/2001 und 2001/2002) an der Hauptschule W im Bezirk R tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 13. November 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat R wie folgt für schuldig befunden: "I.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier nur vierter und letzter Satz; hier betreffend § 94a Abs. 3 Z
5 LDG 1984; hier mit dem Zusatz: Die Berufungsbehörde darf
insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen
n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er trat am 1. Dezember 1987 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung ernannt; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 - PTSG 1996). Mit Wirksamk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er trat am 1. Dezember 1987 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung ernannt; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 - PTSG 1996). Mit Wirksamk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 3. März 1986 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG bis zu seiner Suspendierung als Zusteller der Zustellbasis W in Verwendung. Mit ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Mai 2005 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - den Beschwerdeführer (einen Beamten der ehemaligen Post- und Telegraphenverwaltung, jetzt Post AG) wie folgt für schuldig befunden: "OO RG Gesamtzusteller bei der Zustellbasis L ist schuldig, 1. am 3. Dezember 2004, das ist der letzte Arbeitstag vor seinem mit 6. Dezember... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 3. März 1986 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG bis zu seiner Suspendierung als Zusteller der Zustellbasis W in Verwendung. Mit ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Mai 2005 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - den Beschwerdeführer (einen Beamten der ehemaligen Post- und Telegraphenverwaltung, jetzt Post AG) wie folgt für schuldig befunden: "OO RG Gesamtzusteller bei der Zustellbasis L ist schuldig, 1. am 3. Dezember 2004, das ist der letzte Arbeitstag vor seinem mit 6. Dezember... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs.
3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer münd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 11;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Ein Fall für die Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Diszi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs.
3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer münd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 11;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Ein Fall für die Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Diszi... mehr lesen...