Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3;
Rechtssatz: Eine mündliche Verhandlung vor der Berufungsbehörde dient im Sinne des § 125a Abs. 3 BDG 1979 jedenfalls nicht bloß einer Beweiswiederholung und Überprüfung der Glaubwürdigkeit des Beschwerdeführers durch seine persönliche Anwesenheit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001090205.X11 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §125a Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die
Begründung: zu der im gegenständlichen Fall uno actu mit der Entlassung ausgesprochenen Suspendierung bezieht sich auf alle jene Dienstpflichtverletzungen des Beschwerdeführers, die zum Ausspruch seiner Entlassung geführt haben: Der für die Suspendierung bloß erforderliche "Verdacht" ist in ein... mehr lesen...
Der im Jahr 1930 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis 31. Dezember 1995 als Amtsvorstand des Finanzamtes St. Pölten (Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstklasse VIII) tätig. Mit 1. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer in den Ruhestand versetzt. Mit dem im Instanzenzug (in nichtöffentlicher Sitzung) ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 18... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;BDG 1979 §125a Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht des Disziplinarbeschuldigten, gemäß § 124 Abs. 3 zweiter Satz BDG 1979 ein Senatsmitglied ohne Angaben von Gründen abzulehnen, setzt die Durchführung einer mündlichen Verhandlung voraus und kann daher jedenfalls vor dem Hintergrund des § 125a Abs. 3 BDG 1979 nicht in Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §126 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in seinem Rechtsmittel auch den Sachverhalt bestritten bzw. auch gerügt, dass wesentliche Tatsachenfeststellungen (auf Grund unrichtiger rechtlicher Beurteilung) gar nicht getroffen wurden oder der Klärun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §126 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in seinem Rechtsmittel auch den Sachverhalt bestritten bzw. auch gerügt, dass wesentliche Tatsachenfeststellungen (auf Grund unrichtiger rechtlicher Beurteilung) gar nicht getroffen wurden oder der Klärun... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. April 1998 wurden die Beschwerdeführer, beide Revierinspektoren bei der Bundespolizeidirektion Wien, (ebenso wie ein weiterer, am vorliegenden Verfahren nicht beteiligter Sicherheitswachebeamter) für schuldig erkannt, in der Nacht vom 19. bis 20. Oktober 1995 privat und außer Dienst im Reisezug D 376 (Wien-Berlin) einen anderen Passagier in übelster Weise beschimpft, bedroht bzw. in ungebühr... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. April 1998 wurden die Beschwerdeführer, beide Revierinspektoren bei der Bundespolizeidirektion Wien, (ebenso wie ein weiterer, am vorliegenden Verfahren nicht beteiligter Sicherheitswachebeamter) für schuldig erkannt, in der Nacht vom 19. bis 20. Oktober 1995 privat und außer Dienst im Reisezug D 376 (Wien-Berlin) einen anderen Passagier in übelster Weise beschimpft, bedroht bzw. in ungebühr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 idF 1998/I/123;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0187 E 16. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Durch die Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 wird die Pflicht der Behörde, gemäß § 45 Abs. 2 AVG unter sorgfältiger Berücksichtig... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Der Sachverhalt im Sinne der Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 ist dann als aus der Aktenlage in Verbindung mit der Berufung geklärt anzusehen, wenn dieser nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und schlüssiger Beweiswürdigung der Behörde erster Instanz festgestellt wurde und in der Beru... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 idF 1998/I/123;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0187 E 16. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Durch die Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 wird die Pflicht der Behörde, gemäß § 45 Abs. 2 AVG unter sorgfältiger Berücksichtig... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Der Sachverhalt im Sinne der Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 ist dann als aus der Aktenlage in Verbindung mit der Berufung geklärt anzusehen, wenn dieser nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und schlüssiger Beweiswürdigung der Behörde erster Instanz festgestellt wurde und in der Beru... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im Zeitpunkt des ihm zum Vorwurf gemachten Verhaltens als Postenkommandant des Gendarmeriepostens K seinen Dienst. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt (belangte Behörde) vom 20. Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer - soweit im... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im Zeitpunkt des ihm zum Vorwurf gemachten Verhaltens als Postenkommandant des Gendarmeriepostens K seinen Dienst. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt (belangte Behörde) vom 20. Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer - soweit im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Nach § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission ungeachtet eines Parteien... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 idF 1998/I/123;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 wird die Pflicht der Behörde, gemäß § 45 Abs. 2 AVG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte in der Berufung substantiiert gerügt, die Beweiswürdigung der Disziplinarbehörde erster Instanz sei einseitig und mangelhaft erfolgt und die Frage nach einem dem Beschuldigten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Nach § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission ungeachtet eines Parteien... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 idF 1998/I/123;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 wird die Pflicht der Behörde, gemäß § 45 Abs. 2 AVG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte in der Berufung substantiiert gerügt, die Beweiswürdigung der Disziplinarbehörde erster Instanz sei einseitig und mangelhaft erfolgt und die Frage nach einem dem Beschuldigten ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter des Rechnungshofes (Prüfungstätigkeit - Gebarungskontrolle hinsichtlich von Bauprojekten im Bereich der Straßen- und Bahnverwaltung) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Rechnungshof vom 13. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "(1) als Mitglied des Rechnungshofes seit Ende 1992 zumindest bis zum 3. August 1998 als de-facto-Ge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs2;BDG 1979 §125a Abs3;
Rechtssatz: § 125a Abs. 2 BDG 1979 gilt für den Disziplinarsenat in jeder Instanz, hingegen ist der Geltungsbereich des Abs. 3 leg. cit. auf das Verfahren vor der Disziplinaroberkommission eingeschränkt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000090144.X01 Im R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs2;BDG 1979 §125a Abs3;BDG 1979 §95 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Lässt sich in einem Disziplinarverfahren das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten zur Gänze aus den Tatsachenfeststellungen eines gerichtlichen Strafurteils ableiten, ist das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung (in beiden Instanzen) rechtmäßig, we... mehr lesen...
1) Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf das den Beschwerdeführer betreffende Erkenntnis vom 10. Februar 1999, Zl. 98/09/0064, mit dem der die Disziplinarstrafe der Entlassung aussprechende Bescheid der Disziplinaroberkommission für Salzburger Gemeindebedienstete vom 24. November 1997 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes (unrichtige Zusammensetzung des erstinstanzlichen Disziplinarsenates auf Grund Ablehnung) aufgehoben wurde, sowie ... mehr lesen...
1) Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf das den Beschwerdeführer betreffende Erkenntnis vom 10. Februar 1999, Zl. 98/09/0064, mit dem der die Disziplinarstrafe der Entlassung aussprechende Bescheid der Disziplinaroberkommission für Salzburger Gemeindebedienstete vom 24. November 1997 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes (unrichtige Zusammensetzung des erstinstanzlichen Disziplinarsenates auf Grund Ablehnung) aufgehoben wurde, sowie ... mehr lesen...
Index: L24005 Gemeindebedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;BDG/Gemeindebeamten Slbg 1982 §125a Abs3 Z5;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;GdBG Slbg 1968 §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission ungeachtet eines Parteienantrages Abstand genomm... mehr lesen...
Index: L24005 Gemeindebedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;BDG/Gemeindebeamten Slbg 1982 §125a Abs3 Z5;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;GdBG Slbg 1968 §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission ungeachtet eines Parteienantrages Abstand genomm... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Beamter des Entminungsdienstes und der Abteilung II/17 des Bundesministeriums für Inneres zugeteilt. Die Dienstbehörde erstattete mit Schreiben vom 22. April 1998 gegen den Mitbeteiligten Disziplinaranzeige. Dem Mitbeteiligten sei am 11. April 1998 der Führerschein "infolge übermäßigen Alkoholgenusses" abgenommen worden. Dieses außerdienstliche, verwaltungsstrafgesetzlich strafbare Verhalten habe zum Verlust "einer für die Ausübung als Beamter des Entminungsdiens... mehr lesen...