Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) und Disziplinarbeschuldigte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Polizeilehrer in einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie (BZS). 2. Am 21.08.2024 gelangten einem für Disziplinarverfahren zuständigen leitenden Mitarbeiter der Dienstbehörde eine Reihe von in Gedächtnisprotokollen (GP) schriftlich festgehaltenen Anschuldigungen einer Poliz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 O1 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Von 01.09.1989 - 31.08.1991 absolvierte er die Grundausbildung. Die Definitivstellung erfolgte am 01.09.1992. Seit dem 21.12.1993 versieht er seinen Dienst bei der Wirtschaftspolizei, XXXX Mit 01.02.2009 wurde zum Chefinspektor ernannt. 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 Z4 XXXX römisch 40 Z5 XXXX römisch 40 Z6 XXXX römisch 40 Z7 XXXX römisch 40 Z8 XXXX römisch 40 Z9 XXXX römisch 40 Z1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt XXXX (JA). 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt römisch 40 (JA). 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom XXXX 2026 verfügte die Personalabteilung der Generaldirektion im Namen der Bundesmin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt XXXX (JA). 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter in der Justizanstalt römisch 40 (JA). 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom XXXX 2026 verfügte die Personalabteilung der Generaldirektion im Namen der Bundesmin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist. 2. Am 11.03.2026 erstattete der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung (LVA) der Landespolizeidirektion XXXX Disziplinaranzeige gegen den BF (AS 5), welche vom Landespolizeidirektor (LPD/Dienstbehörde) mit Schreiben vom 11.11.2026 an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) weitergeleitet wurde (AS 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX n römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für die Disziplinarbeschuldigte, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 B8 XXXX römisch 40 B9 XXXX römisch 40 B10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 P6 XXXX römisch 40 P7 XXXX römisch 40 P8 XXXX c römisch 40 c P9 XXXX römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Einsatzkommandantin XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah zuletzt seinen Dienst in Salzburg. Seine Stammdienststelle ist die Polizeiinspektion XXXX . 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah zuletzt seinen Dienst in Salzbur... mehr lesen...