Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:1.1. Mit Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion Salzburg, bei der die Disziplinaranzeige des Dienstvorgesetzten am 04.09.2021 einlangte, wurde eine (nach Sicht der Dienstbehörde) schuldhafte Dienstpflichtverletzung des RevInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wie folgt beschrieben: „RevInsp XXXX ist verdächtig gegen die Dienstpflicht Weisungen gemäß § 44 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Telekom Austria Aktiengesellschaft auf einer Planstelle der Verwendungsgruppe PT 1, Dienstzulagengruppe 3 und einem Arbeitsplatz im XXXX zugewiesen. Dabei ist er verantwortlich für Auswertungen und Berichtswesen im „Supply Chain Management Bereich" der A1 Telekom Austria AG und der A1 Telekom Austria Group. Nach den Angaben der Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist auf einem Arbeitsplatz der Justizanstalt XXXX (in der Folge JA K) eingeteilt. 2. Am 29.06.2021 wurde dem Justizwachebeamten RevInsp XXXX (in der Folge L) von einem Insassen mitgeteilt, dass der Untersuchungshäftling XXXX (in der Folge W) am 26.06.2021 vom Beschwerdeführer 18 Stangen Zigarett... mehr lesen...