Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte (DB) Gruppeninspektor XXXX steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Exekutivbeamter. 1. Der Disziplinarbeschuldigte (DB) Gruppeninspektor römisch 40 steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Exekutivbeamter. 2. Am 01.06.2023 übermittelte der Bezirkspolizeikommandant (BPK) dem Landespolizeidirektor (Leiter der Dienstbehörde... mehr lesen...