Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §31 Abs1;AWG 2002 §31 Abs2;AWG 2002;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Aufsicht des BMLFUW über genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme bezieht sich nach § 31 Abs 1 zweiter Satz (nur) auf die Erfüllung der Verpflichtungen von Sammel- und Verwertungssystemen entsprechend den Bestimmungen des AWG 2002 und der auf Grund des AWG 2002 erlass... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, erster Satz VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in I das Hotel R. Der Beschwerdeführer betreibt in römisch eins das Hotel R. Mit Schriftsatz des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 17. September 2004 wurde er davon informiert, dass nach Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 9. September 2004 in seinem Hotel eine so genannte Entwässerungsanlage eingesetzt werde, welche der Behandlung von organischen/biogenen Abfällen (Küchenabfällen) diene. Die näher beschriebene Aufarbeitung von biogenen... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510303083 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh2A;31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh2B;AWG 2002 §2 Abs5 Z1;AWG 2002 Anh2;AWG 2002;EURallg;
Rechtssatz: § 2 Abs. 5 Z 1 AWG 2002 definiert als Abfallbehandlung die in Anhang 2 genannten Verwertungs- und Behandlungsverfahren. Der Anhang 2 des AWG 2002 entspricht vollinhaltlich den Anhängen II A und II B der Richt... mehr lesen...
Am 11. Mai 2004 nahm die Bezirkshauptmannschaft W (BH) auf dem Grundstück Nr. 3529/1 der KG M einen Ortsaugenschein vor. Auf Grund dieses Ortsaugenscheines erstattete der technische Amtssachverständige folgenden Befund samt Gutachten: "A) Befund: Beim heutigen Lokalaugenschein auf dem Grundstück Nr. 3529/1, KG M, Stadtgemeinde M, wurden folgende Fahrzeuge bzw. Aufbauten vorgefunden: 1. Ein Lastwagen Hanomag Henschel, F261, mit rotem Aufbau und grünem Fahrgestell, sowie dem Aufk... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallverzeichnisV 2004 §4 Abs2;AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §2 Abs4 Z3;AWG 2002 §73;AWG 2002;
Rechtssatz: Ein Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 ist nicht auf gefährliche Abfälle beschränkt. Das AWG 2002 gilt auch für nicht gefährliche Abfälle. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des § 1 Abs 3 AWG 2002 kann auch durch nicht gefährliche Abfälle hervorgeru... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. August 2003 beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem für die (gemäß § 77 Abs. 2 AWG 2002 übergeleitete) Abfallbehandlungsanlage auf dem Grundstück Nr. 1362 KG S im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 37 Abs. 4 Z 1 und Z 3 AWG 2002 die Kenntnisnahme von näher dargestellten Änderungsmaßnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik, sofern sie keine wesentliche Änderung darstellt, sowie den Ersatz von Maschinen, Geräten und Ausstattungen durch in den Auswirk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §51 Abs3;AWG 2002 §51 Abs4 idF 2004/I/155;AWG 2002 §6 Abs6 idF 2004/I/155;AWG 2002 §6;AWG 2002;VwRallg;
Rechtssatz: Die Erläuterungen zum AWG 2002 (GP XXI, RV 984, S. 89) führen zur Bestimmung des § 6 aus, dass "im Hinblick auf die Verfahrensbeschleunigung und die Rechtssicherheit ein Feststellungsbescheid betreffend die Genehmigungs-... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde G vom 10. Jänner 2004 wurde für das Grundstück der Beschwerdeführerin in R gemäß § 11 Abs. 6 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240 (NÖ AWG 1992) an Stelle der bisherigen Festsetzung die Anzahl der aufzustellenden oder anzubringenden Müllbehälter dahin neu festgesetzt, dass eine Restmülltonne mit 120 l Inhalt zugeteilt und die Zahl der jährlichen Abfuhren dieser Restmülltonne mit 15 festgesetzt wurde. Mit Bescheid des Bürgerme... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §11 Abs6;AWG NÖ 1992 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0038 E 15. Juli 1999 RS 4 Stammrechtssatz Auf einem Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, fällt erfahrungsgemäß Müll an, auch wenn das Wohnobjekt nur sporadisc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102 (AWG 2002), die Verbrennung von Pferdemist in einer Heizungsanlage untersagt und ihm der Auftrag erteilt, den in s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs3;AWG 2002;GewO 1994 §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Was unter einem "land- und forstwirtschaftlichen Betrieb" zu verstehen ist, wird im AWG 2002 nicht näher definiert. Mangels Bestehens einer gesetzlichen Definition des Begriffes Land- und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs. 3 AWG 2002 kann auf die Begriffsbestimmunge... mehr lesen...
I. römisch eins. Der Landeshauptmann von Tirol erließ gegen die beschwerdeführende Partei den Bescheid vom 23. März 2004 mit folgendem Abspruch: "Der Abfallbeseitigungsverband der Region 10 hat auf dem Gelände der ehemaligen Deponie O, und zwar auf dem Gst. Nr. 2880/152, GB 81118 L, eine Umladestation/ein Zwischenlager für Haus- und Sperrmüll errichtet. Dieses wird derzeit betrieben. Eine Bewilligung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002, liegt nich... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510303083 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL;31991L0156 Nov-31975L0442 Anh2A;31991L0156 Nov-31975L0442 Anh2B;AWG 2002 §89 Z1 lita;AWG 2002 Anh2;AWG 2002;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0121 E 29. Jänner 2004 RS 7(Hier: Der Anh 2 zum AWG 2002 ("Behandlungsverfahren"), der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren auflistet, entspricht den Anhängen II A und II B z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E15103030E6J83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31991L0156 Nov-31975L0442 Anh2A PktD15;31991L0156 Nov-31975L0442 Anh2A;31991L0156 Nov-31975L0442 Anh2B PktR13;31991L0156 Nov-31975L0442 Anh2B;61996CJ0192 Beside und Besselsen VORAB;AWG 2002 §2 Abs5 Z1;AWG 2002 Anh2;AWG 2002;EURallg;
Rechtssatz: Bei richtlinienkonformer Auslegung des AWG 2002, unter Zugrundelegung des Urteils EuGH 25.6... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. August 2002 wies die Bezirkshauptmannschaft K (BH) gemäß § 16 Abs. 2 und § 20 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 idF LGBl. Nr. 3/2002 (TAWG) den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer nicht öffentlichen Bodenaushubdeponie (Abfallart Bodenaushub, Schlüsselnummer 31411 laut österreichischem Abfallkatalog) auf Grundstück Nummer 519/1 der KG J auf einer Fläch... mehr lesen...
Mit Bescheid der BH vom 2. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), der Auftrag erteilt, die im Herbst 2002 auf der Grundparzelle 162, KG M, entlang der Grenze zur Grundparzelle 155, KG M, errichtete Stützmauer ("Krainerwand") mit einer Länge von 47,80 m und einer Höhe von ca. 1 m bis 2 m, "deren Balken aus ausrangierten imprägnierten Eisenbahnschwellen aus Holz (mit Kreosot behandelte Eisenbahnholzschw... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37;AWG 2002 §73;AWG 2002;
Rechtssatz: Mit dem Inkrafttreten des AWG 2002 wurden die in den Abfallwirtschaftsgesetzen der Länder enthaltenen Bestimmungen über Behandlungsanlagen und Behandlungsaufträge unanwendbar (Hinweis Wiederin, Bundesrecht und Landesrecht, 102ff). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003070101.X0... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510303083 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL;AWG 2002 §89 Z1 lita;AWG 2002;EURallg;
Rechtssatz: Durch das AWG 2002 wird unter anderem die Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle (Abfall-RL) umgesetzt (§ 89 Z 1 lit a AWG 2002). Das AWG 2002 ist daher richtlinienkonform auszulegen. Schlagworte Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990;AWG 2002;B-VG Art10 Abs1 Z12;
Rechtssatz: Mit 2.11.2002 ist das AWG 2002 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Bundesgesetzgeber in wesentlich größerem Umfang als im Vorgängergesetz, dem AWG 1990, von seiner Bedarfsgesetzgebungskompetenz nach Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG ("Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle, hin... mehr lesen...
Mit einem auf § 9 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 und auf die Müllabfuhrordnung der im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Gemeinde (mP) gestützten Bescheid vom 22. September 1997 sprach der Bürgermeister der mP aus, dass dem Beschwerdeführer und seiner Ehegattin für ihre im Abfuhrbereich gelegene Liegenschaft eine Mülltonne mit 80 l Fassungsvermögen zugeteilt werde. Einer gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
Norm: AWG Tir 1990 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0020 E 22. November 1999
99/17/0021 E 22. November 1999
99/17/0022 E 22. November 1999
Rechtssatz: Es mangelt einer öffentlichen Behandlungsanlage oder Deponie im Verständnis des § 9 des Tir AWG nicht schon deshalb am Charakter einer "zum Zweck der öffentlichen Verwaltung ... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 10. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden "gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993" (richtig wohl vom 25. Oktober 1993 in der Fassung der Verordnung vom 17. Dezember 1993, im Folgenden: Verordnung 1993), "in der Fassung vom 21. Dezember 1994" (richtig wohl vom 30. November 1994, im Folgenden: Verordnung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Gössendorf vom 10. Februar 1995 wurde ausgesprochen, daß die Liegenschaft Th., B.-Straße 62, deren Eigentümer der Beschwerdeführer ist, gemäß § 9 Abs. 6 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 5/1991 (StAWG) in Verbindung mit § 2 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Gössendorf vom 9. Dezember 1992 an die öffentliche Müllabfuhr der Gemeinde Gössendorf angeschlossen ist und daß gemäß § 4 der ... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §9;MüllabfuhrO Gössendorf §4;
Rechtssatz: Daß auf einer Liegenschaft, auf der sich ein Dreipersonenhaushalt und eine Zahnarztpraxis befinden, Abfälle iSd § 2 Abs 3 Z 1 Stmk AWG 1990 anfallen, konnten die Verwaltungbehö... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §9;MüllabfuhrO Gössendorf §4;
Rechtssatz: § 9 Stmk AWG 1990 stellt die gesetzliche Grundlage für die Pflicht von Liegenschaftseigentümern zum Anschluß an die öffentliche Müllabfuhr dar. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...