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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Es liegt Rechtsprechung des VwGH dazu vor, an wen ein abfallwirtschaftsrechtlicher Behandlungsauftrag nach Eröffnung der Insolvenz zu richten ist und dass in diesem Zusammenhang der Masseverwalter nicht unmittelbar verpflichtet werden kann, sondern lediglich der gesetzliche Vertreter des Gemeinschuldners ist (vgl. E 23. Mai 1996, 96/07/0071; E 18. September 2002, 99/07/0104).Es liegt Rechtsprechung des VwGH dazu vor, an wen ein abfallwirtschaftsrechtlicher Behandlungsauftrag nach Eröffnung der Insolvenz zu richten ist und dass in diesem Zusammenhang der Masseverwalter nicht unmittelbar verpflichtet werden kann, sondern lediglich der gesetzliche Vertreter des Gemeinschuldners ist vergleiche E 23. Mai 1996, 96/07/0071; E 18. September 2002, 99/07/0104).
Schlagworte
Masseverwalter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Stellung des VertretungsbefugtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070079.L01Im RIS seit
16.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016