Norm: ZPO §54 Abs1 ZPO §54 Abs2 GGG §2 Z1 litc ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1 ZPO §54 Abs2 GGG §2 Z1 litc ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd VfGG §27 Abs1 ZPO §54 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Schluss der mündlichen Verhandlung bestimmte das Erstgericht mit Beschluss vom 23.7.2008 einen Teil der vom Sachverständigen DI F***** angesprochenen Gebühren antragsgemäß mit EUR 4.576,--, wies den Rechnungsführer an, diesen Betrag an den Sachverständigen aus dem Amtsverlag zu überweisen und sprach aus, dass der Kläger gemäß § 2 Abs 2 GEG dem Grunde nach zum Ersatz dieses Betrages an den Bund verpflichtet ist (ON 53). Dieser Beschluss wurde beiden Parteienvertrete... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse M*****, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) Dr. Johannes Jaksch, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Landstraßer... mehr lesen...
Die Beklagte hatte in ihrer Revision Kosten verzeichnet, ohne darin Barauslagen für die Pauschalgebühr aufzunehmen. Noch innerhalb der Revisionsfrist langte ein mit „Einzugsermächtigung" betitelter - weiterer - Schriftsatz der Beklagten beim Erstgericht ein, in welchem die Beklagte die Ermächtigung zum Einzug der Pauschalgebühr erteilte und gleichzeitig ein „korrigiertes Kostenverzeichnis", das die Pauschalgebühr - und nunmehr dreifachen Einheitssatz - enthielt, erstellte. Mit dem o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17 ZPO §54 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss trug das Erstgericht der Erstantragsgegnerin den Ersatz der mit EUR 386,88 bestimmten Kosten des Antragstellers auf. Der Sachbeschluss sei ohne vorhergehende mündliche Verhandlung ergangen und ohne Aufforderung an den Antragsteller, Kostennote zu legen. Dieser habe binnen 4 Wochen nach Zustellung des Sachbeschlusses Kostenersatz begehrt. Da die Erstantragsgegnerin als einzige Antragsabweisung beantragt habe, habe der obsiegende Antragsteller nach § 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 ZPO §54 Abs2EuGVVO Art54 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ... mehr lesen...
Begründung: Am 15.12.2005 erließ das Erstgericht gegen den Beklagten antragsgemäß ein Versäumungsurteil und bestätigte am 24.2.2006 dessen Rechtskraft und Vollstreckbarkeit. Mit ihrem am 7.3.2006 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrt die Klägerin die Ausstellung einer Bestätigung gemäß der Artikel 54 und 58 der Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Nr.44/2001 (EuGVO) und verzeichnet Kosten nach TP 2 im Betrag von € 100,42. Mit dem angefochtenen Beschluss weist das Er... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 GGG §2 Z1 litb ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis ... mehr lesen...
Mit Punkt 1. des angefochtenen Beschlusses wies das Erstgericht den Antrag der Klägerin, die Beklagten zum Ersatz der nachträglich entstandenen Kosten in Höhe von Euro 116,60 (zusätzliche Pauschalgebühr auf Grund einer Klagsausdehnung) zu verpflichten, ab. Mit Punkt 2. berichtigte es die Bezeichnung der Klägerin. Gemäß § 54 Abs 2 ZPO würden die Kosten mit der Begründung: der Zahlungspflicht entstehen und seien innerhalb einer Notfrist von vier Wochen ab Entstehen geltend zu machen.... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis vom 18. 12. 2003 setzte der erkennende Senat das zur Einholung einer Vorabentscheidung unterbrochene Revisionsverfahren fort, gab der Revision der Klägerin teilweise Folge, sprach ihr das Entgelt für insgesamt drei Monate zuzüglich aliquoter Sonderzahlungen, Zinsen und Gerichtsgebühren zu und wies ein Mehrbegehren ab. Mit ihrem am 5. Februar 2004 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Kostenbestimmungsantrag verzeichnete die Klägerin die Kosten ihrer Be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verzeichnet in ihrem am 28. März 2002 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Kostenbestimmungsantrag Kosten ihrer Beteiligung am Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senates. Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sind nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens gestellte Kostenergänzungsanträge gemäß § 54 Abs... mehr lesen...
Norm: ASGG §2 ZPO §54 Abs2 ASGG Art. 10 § 2 heute ASGG Art. 10 § 2 gültig ab 01.01.1995 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Sozialrechtsverfahren wurde die ausgewiesenen Parteienvertreter D*****G*****, D*****B***** und M*****L***** zur letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 11.05.1999 nicht geladen, sondern nur die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, welche den Kläger zu Beginn dieses Verfahrens vertreten hat. In dieser Verhandlung erklärte der Kläger, dass das Verfahren ungeachtet der Abwesenheit der Parteienvertreter fortgeführt werden sollte, zumal auch... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 GEG §2 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2... mehr lesen...
Begründung: In seinem Sachbeschluß verpflichtete das Erstgericht die Antragsgegnerin zur Zahlung von S 41.000,- zuzüglich Zinsen und wies ein Mehrbegehren von weiteren S 178.760,- s.A. ab. In der angefochtenen Kostenentscheidung verpflichtete das Erstgericht den Antragsteller zur Bezahlung der mit S 268,45 bestimmten Kosten des Verfahrens (rund 81 % der Pauschalgebühr). Seine Kostenentscheidung begründete das Erstgericht mit § 37 Abs 3 Z 19 MRG iVm § 43 Abs 1 ZPO. Dabei seien... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 2Satz ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.201... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ infolge Klage über S 24.815,53 brutto antragsgemäß am 31.5.1999, ON 2, einen Zahlungsbefehl, wies jedoch das Kostenbegehren von S 180.-- betreffend die Stempelgebühr für die Vollmachtsurkunde, weil diese nicht vorgelegt worden sei, ab, wobei S 3.090.-- an Aufwandersatz und Pauschalgebühr zuerkannt wurden. Diesen Beschluß bekämpft hinsichtlich der Abweisung von S 180.-- die klagende Partei mit ihrem fristgerechten Rekurs (ON 3) wegen unrich... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1 ZPO §54 Abs2 GEG §2 Abs2 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren waren drei Dolmetscher bestellt worden, deren Gebühren mit den Beschlüssen vom 1.Oktober 1997, ON 25 und 26, sowie vom 24.4.1998, ON 32, mit S 1.838,--, S 2.754,-- und S 1.210,-- bestimmt wurden. In den Beschlüssen ON 25 und 26 wurde gemäß § 2 Abs.2 GEG ausgesprochen, dass für die aus Amtsgeldern ausgezahlten Gebühren (S 1.838,-- und S 2.754,--) beide Parteien je zur Hälfte ersatzpflichtig sind. Im Beschluss ON 32 (S 1.210,--) fehlt ein derartiger Aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2 GGG §2 Z1 litb ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Erstgericht einerseits das in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 10.12.1997 auf S 88.580,-- samt Nebengebühren eingeschränkte (Haupt-) Begehren (Seiten 21 sowie 25 des Protokolls ON 27) als zu Recht bestehend, andererseits die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und dementsprechend den Beklagten zur Zahlung des Betrages von S 88.580,-- samt 5 % Zinsen seit 13.11.1996 sowie zum Ersatz de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug, einem Antrag der beklagten Partei folgend, beiden klagenden Parteien zur ungeteilten Hand gemäß § 57 Abs 1 ZPO den Erlag einer Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten der beklagten Partei von 500.000 S auf und sprach aus, daß bei fruchtlosem Ablauf der Erlagsfrist die Klage über Antrag der beklagten Partei als zurückgenommen erklärt werden würde. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung in Ansehung des Erstklägers im antragsabw... mehr lesen...