Norm
ZPO §54 Abs2Rechtssatz
Erst mit Zustellung des Zahlungsauftrages des Kostenbeamten und nicht schon dessen Zahlungsaufforderung wird bei Vorschreibung der ausgezahlten Zeugengebühren die Zahlungspflicht bewirkt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fälligkeit der Zeugengebühr, Kostenbestimmungsantrag für nachträglich entstandene KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2013:RWZ0000184Im RIS seit
17.12.2013Zuletzt aktualisiert am
17.12.2013