Norm
ZPO §54 Abs2Rechtssatz
Werden der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und jener auf Ersatz des fiktiven Zinsertrags als Teil der geforderten Naturalrestitution (Herstellung des hypothetischen Zustands bei rechtsmäßigem Verhalten) eingeklagt, ist die Zinsforderung nicht bloß eine vom Hauptanspruch abhängige Nebenforderung, sondern ein selbständiger Anspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126125Im RIS seit
10.09.2010Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010