Norm: ZPO §529 B1 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Nichtigkeitsklage nach § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes, mit welchem das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B1 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Nur Entscheidungen können mit Nichtigkeitsklage angefochten werden; nicht zB ein Beschluß, womit Einwendungen als verspätet zurückgewiesen wurden.
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Norm: ZPO §472 ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO § 472 heute ZPO § 472 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § ... mehr lesen...
Norm: ZPO §104 ZPO §106 ZPO §529 B2 ZPO § 104 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 106 heute ZPO § 106 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 106 gültig ... mehr lesen...
Der Kläger ficht das Versäumnisurteil vom 23. November 1953, 22 C 2858/53, unter Berufung auf § 529 Z. 2 ZPO. als nichtig an mit der Behauptung, es seien ihm in diesem Verfahren weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung, noch auch das Versäumungsurteil zugestellt worden. Der Kläger ficht das Versäumnisurteil vom 23. November 1953, 22 C 2858/53, unter Berufung auf Paragraph 529, Ziffer 2, ZPO. als nichtig an mit der Behauptung, es seien ihm in diesem Verfahren weder die Klage... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B2 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Unzulässigkeit der Anfechtung der Zustellung eines Urteiles mittels Nichtigkeitsklage.
Entscheidungstexte 3 Ob 7/54 Entscheidungstext OGH 20.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394 ZPO §234 ZPO §419 E ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO §530 C ABGB § 1394 heute ABGB § 1394 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 234 heute ZPO § 234 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf § 529 Abs. 1 Z. 2 ZPO. gestützte Nichtigkeitsklage ab. Diese sei zwar innerhalb der im § 534 Abs. 1 ZPO. gesetzten Monatsfrist eingebracht worden. Sie sei aber nicht begrundet, weil der Kläger im Vorprozeß 26 Cg 90/50 nicht unvertreten gewesen sei. Denn er habe, nachdem sein Vertreter Dr. Hans Sch. am 25. Jänner 1951 die Vollmacht gekundigt hatte, den Rechtsanwalt Dr. F. zu seinem Bevollmächtigten bestellt und die ganze Prozeßführung dadurch genehmigt, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 ZPO §529 B1 ZPO § 36 heute ZPO § 36 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Im Vorprozeß des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt . C .../48 klagte Marie K. die Erben des am 17. April 1945 verstorbenen Karl P., nämlich Theresia B., Juliane F. und Gerhard P., auf Übergabe eines Legates. Karl P. habe an seinem Todestag mündlich verfügt, daß der Klägerin der eingezäunte Teil des Grundstückes 176/1 der Liegenschaft Grundbuch M. EZ. 128 samt allem, was innerhalb der Einzäunung liege, u. zw. bis zur umgeschnittenen Buche, insbesondere das Häuschen mit Einrichtung und... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IB ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO § 19 heute ZPO § 19 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZP... mehr lesen...
Am 25. November 1949 kundigte der erstbeklagte Hauseigentümer Richard G., Kaufmann in Berlin, vertreten durch den Gebäudeverwalter Franz Sch. der Zweitbeklagten ein Lokal zum 31. Dezember 1949 auf. Die Zweitbeklagte ließ die Kündigung in Rechtskraft erwachsen. Am 20. Jänner 1950 wurde die zwangsweise Räumung bewilligt. Die Klägerin hat nunmehr eine Exszindierungsklage eingebracht. Die erste Instanz hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das Verfahren gegen den Erstb... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B2 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Eine Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist unzulässig, wenn diese lediglich darauf gestützt wird, daß die Zustellung der Aufkündigung im Bestandverfahren, des Zahlungsbefehles im Mahnverfahren nicht... mehr lesen...
Der am 8. Mai 1942 geborene Kläger hatte beim Bezirksgericht Mauerkirchen gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der a. e. Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes eingebracht. Die Klage war darauf gestützt, daß der Beklagte mit der Mutter des Klägers im kritischen Zeitraume verkehrt hat. Die Mutter des Klägers hat im Verlaufe des Rechtsstreites angegeben, daß sie nur einmal, u. zw. am 26. August 1941, in St., in dem sich dort anderthalb Stunden aufhaltenden Abendzug, stehe... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B1 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Gegen die Aufkündigung ist die Nichtigkeitsklage zulässig.
Entscheidungstexte 2 Ob 546/49 Entscheidungstext OGH 06.02.1950 2 Ob 546/49 Ver... mehr lesen...
Der Kläger hat in seiner auf § 529 Z. 2 ZPO. gestützten Klage das Begehren gestellt, den Kündigungsbeschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 14. Februar 1939 sowie das Verfahren als nichtig aufzuheben, da die Aufkündigung weder ihm noch einem von ihm bevollmächtigten Vertreter noch einem für ihn aufgestellten Kurator zugestellt worden, der Rechtsanwalt Dr. E., dem die Aufkündigung zugestellt wurde, nicht von ihm bevollmächtigt gewesen sei. Der Kläger hat in seiner auf Paragraph 529... mehr lesen...
Die Beklagte hat im Jahre 1947 vor der Rückstellungskommission ein Rückstellungsverfahren gegen den Kläger und gegen G. P. eingeleitet. Der gerichtlich bestellte Abwesenheitskurator der Klägerin hat vor der Rückstellungskommission mit der Beklagten drei Vergleiche abgeschlossen, die pflegschaftsbehördlich genehmigt wurden. Der Kläger ficht nun die drei vor der Rückstellungskommission geschlossenen Vergleiche durch Klage vor dem Landesgericht für ZRS. Wien als nichtig an. Das Proz... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 G ZPO §529 B1 ZPO §530 ZPO § 204 heute ZPO § 204 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2003 ZPO § 204 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2004 ZPO § 529 heute ... mehr lesen...
Norm: SchutzV Art1 Abs7 ZPO §529 B1 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Schutzversorgung schließt die Bestellung eines Kurators für den Betroffenen sei es nach § 116 ZPO, sei es nach § 276 ABGB nicht aus. Ein durch diesen abgeschlossener gerichtlicher Vergle... mehr lesen...
Der Kläger brachte durch den Rechtsanwalt Dr. H. H., dem er nur für diese Sache Prozeßvollmacht erteilt hatte, gegen St. B. und F. F. zu C 48/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs am 27. Juni 1947 eine Besitzstörungsklage ein. Am 18. Juli 1947 überreichte der Kläger eine mit der vorerwähnten Klage im Zusammenhang stehende, von ihm selbst verfaßte Besitzstörungsklage gegen J. E. zu C 51/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs. In letzterer Rechtssache fand am 7. August 1947 eine Streitverhandlu... mehr lesen...
Norm: AO §49 ZPO §529 B1 AO § 49 gültig von 01.07.2002 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 49 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/1999 AO § 49 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Dh ZPO §529 A ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 b... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Das Rechtsmittel der Nichtigkeitsklage wird durch die Unterlassung der Berufung gegen die als nichtig angefochtene Entscheidung nicht verwirkt.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 C2b ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
"Im Verfahren nicht vertreten" im Sinne des § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist nicht nur die Partei, welche vom Verfahren überhaupt keine Kenntnis und daher auch keine Möglichkeit hatte, hiezu Stellung zu nehmen, sonde... mehr lesen...