RS OGH 1990/3/9 4Ob143/55, 8Ob529/90

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Veröffentlicht am 13.12.1955
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Rechtssatz

Nur Entscheidungen können mit Nichtigkeitsklage angefochten werden; nicht zB ein Beschluß, womit Einwendungen als verspätet zurückgewiesen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044340

Dokumentnummer

JJR_19551213_OGH0002_0040OB00143_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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