Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit dem Beschluß vom 14.Mai 1986 (ON 29) die mündelsichere Anlage eines Betrages von insgesamt S 779.497,--, der den mj. Kindern als Reineinkommen aus einem Fruchtgenußrecht für die Jahre 1980 bis 1984 zusteht, auf. Der Beschluß wurde dem Vater am 28.5.1986 durch Hinterlegung zugestellt. Das Rekursgericht wies den gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs des Vaters mit dem Beschluß vom 1.7.1986 (ON 34) als verspätet zurück. Der Beschluß d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. Mai 1973 zu 34 C 307/73 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangten Klage begehrte Fritz B*** von Gertrude O*** die Zahlung eines Werklohns von 3.500 S samt Anhang. Mit der am 10.September 1975 zu 25 C 735/75 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangten Widerklage begehrte Gertrude O*** von Fritz B*** die Herausgabe einer Bettbank und die Rückzahlung einer Angabe von 2.000 S samt Anhang. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verband die bei... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO §532 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 532 heute ZPO § 532 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 C1 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der im § 529 Abs 1 Z 1 ZPO normierte Anfechtungsgrund hat zur Voraussetzung, dass ein erkennender Richter von der Ausübung des Richteramtes im Rechtsstreit kraft Gesetzes ausgeschlossen war, dass also in seiner... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Eine Tatbestandswirkung der Entscheidung über die Prozeßfähigkeit in einem Parallelprozeß kommt in der Regel schon wegen des verschiedenen Prozeßthemas nicht in Betracht.
Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 I ZPO §529 A ZPO § 146 heute ZPO § 146 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 ZPO §529 Z3 D ZPO §528 F1 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 52... mehr lesen...
Norm: JN §54 ZPO §529 Z3 D ZPO §528 F1 JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 52... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6 ZPO §529 A ZPO §532 ZPO §540 ZPO §541 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Bf ZPO §411 Ca ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Mit dem Versäumungsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 26. November 1970, GZ 5 Cg 590/70-3, wurde die nun klagende Partei schuldig erkannt, dem jetzt Beklagten den Betrag von 600 000 S samt 8% Zinsen und 12% Verzugszinsen seit 10. Juli 1969 bei sonstiger Exekution auf die verpfändeten Liegenschaften EZ 80 II und 377 II des Grundbuches über die KG S und weiters den Betrag von 13 892 S samt 4% Zinsen seit 15. Oktober 1970 zu bezahlen sowie 13 913.75 S an Prozeßkosten zu ersetzen... mehr lesen...
Der nunmehrige Kläger, der infolge Berufstätigkeit tagsüber nicht zu Hause ist, und seine Mutter Gabriele M wohnen im Hause des Klägers. Helga P, die Schwester des Klägers, die ebenfalls im gleichen Hause wohnte, hat nach dem vollstreckbaren Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 30. März 1973, 2 Cg 108/73, den beiden nunmehrigen Beklagten, die Rechtsanwalte sind, als Honorar für die Verteidigung in einem Strafverfahren 26.375 S samt Anhang zu bezahlen. Mit Beschluß des Bezirksg... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 I ZPO §529 A ZPO §529 B2 ZPO §529 Cd2 ZPO § 146 heute ZPO § 146 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 B2 ZPO §529 C2a ZPO §529 C2d ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO §529 C2d ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO §529 B2 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte hat gegen die nunmehrige Klägerin am 1. Dezember 1967 beim Bezirksgericht L zu C 495/67 eine Klage auf Zahlung von 1120.40 S samt Anhang eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der jetzigen Klägerin am 5. Dezember 1967, das am 15. Dezember 1967 ergangene Versäumungsurteil am 20. Dezember 1967 zugestellt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles wurde gegen sie am 22. Jänner 1968 zu E 79/68 des Bezirksgerichtes L Fahrnisexekution bew... mehr lesen...
Mit Beschluß des LG Innsbruck vom 7. 9. 1962, S 41, 42/62-1 wurde über das Vermögen des Alois St und der Irmgard St von Amts wegen der Anschlußkonkurs eröffnet. Im vorausgegangenen Ausgleichsverfahren hatte die Gläubigerin Bankhaus B eine Forderung von S 98.839.47 angemeldet, die im Konkurs der Irmgard St anerkannt, im Konkurs des Alois St hingegen bestritten wurde, ohne daß in der Folge eine Rechtfertigungsklage erhoben wurde. Mit Schreiben vom 20. 11. 1964 hat die Gläubigerin Bank... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3 ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von ... mehr lesen...
In der vorliegenden Nichtigkeitsklage begehrt der Kläger mit Urteil zu erkennen, der Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Beschwerdegerichtes in Pachtschutzsachen vom 22. März 1966, 1 R .../66, sowie das in diesem Beschluß vorangegangene Beschwerdeverfahren sei nichtig. Das Oberlandesgericht Innsbruck wies die Nichtigkeitsklage mit folgender Begründung: zurück: Das Verfahren in Pachtschutzsachen sei gemäß § 17 Reichspachtschutzordnung eine Angelegenheit der freiwillige... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, gemäß § 529 (1) Z. 2 ZPO. die Nichtigkeit des gegen ihn am 17. August 1964 zu 8 Cg .../64 ergangenen Versäumungsurteils auszusprechen, mit dem er als dort Beklagter zur Zahlung von 55.407.10 S an die dort klagende, nunmehr beklagte Partei, verurteilt worden sei. Er begrundet sein Begehren damit, daß er weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung noch das Versäumungsurteil zugestellt erhalten und erst nach Einleitung der Exekution Ende Februar 1965 von dem ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Beurteilung der Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage hat nach dem Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz zu erfolgen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin und der Beklagte haben am 1. November 1936 geheiratet. Am 20. September 1960 erhob der Beklagte unter 7 Cg .../60 des Landesgerichtes für ZRS. Wien eine Protokollarklage auf Ehescheidung, wobei er - gestützt auf die Bestimmungen des § 49 EheG. - geltend machte, die Klägerin verfolge ihn grundlos mit Eifersucht. Beide Teile waren in diesem Prozeß anwaltlich nicht vertreten. Die Beklagte erklärte, der Scheidung nicht zu widersprechen und dem Kläger nichts vorzuwerfen; si... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO §530 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Bei einer Nichtigkeitsklage muß der Kläger die Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch ableitet, behaupten und beweisen (1 Ob 730/55 = EvBl 1956/71).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit dem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes vom 19. September 1961 als der außereheliche Vater des minderjährigen Peter Hans S. festgestellt und zur Leistung von Unterhaltsbeträgen verpflichtet. In der am 5. Dezember 1961 bei Gericht zu Protokoll gegebenen Nichtigkeitsklage macht er geltend, die Klage samt Ladung und das Versäumungsurteil seien ihm nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Der Kläger wurde mit dem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes vom 19. Sept... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 D ZPO §529 A ZPO §530 B ZPO §533 ZPO § 396 heute ZPO § 396 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 396 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 396 gültig vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Eine Nichtigkeitsklage kann nicht auf den "Nichtigkeitsgrund der Streitanhängigkeit" gestützt werden.
Entscheidungstexte 1 Ob 110/61 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begründet sein Begehren, durch Urteil zu erkennen, dass die Aufkündigung des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 5. 1959, 43 K 164/59, ihrem ganzen Inhalt nach nichtig sei, mit folgendem Vorbringen: Durch die rechtskräftige Aufkündigung sei der von ihm gemietete Bestandgegenstand in *****gasse 9, bestehend aus einem Gassenlokal, einer Werkstätte und einem Vorzimmer zum 30. 6. 1959 aufgekündigt worden. Der Kläger fechte diese Aufkündigung deshalb an, ... mehr lesen...