Begründung: Der geltend gemachte Verfahrensmangel wurde geprüft; er liegt nicht vor (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Auch in Verfahren nach dem ASGG gilt der Grundsatz, dass im Verfahren 2. Instanz gar nicht geltend gemachte oder von der 2. Instanz verneinte angebliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht erneut zum Gegenstand eines Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof gemacht werden können (RIS-Justiz RS0042963). Wenn ein Mangel des Rekursverfahrens schon nach dem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann zwar ein gerichtlicher Vergleich (SZ 22/52; SZ 24/135; EvBl 1962/86; EvBl 1969/320; SZ 43/116; JBl 1976, 489; JBl 1979, 322; ARD 4280/22/91; MietSlg 51.764 mwN), nicht aber ein Urteil (GlUNF 6869) mit Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gem § 228 ZPO angefochten werden. Die unterschiedliche Behandlung liegt darin begründet, dass der gerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO §530 Abs1 Z7 G2ASGG allg ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. 2. 1994 erließ das Erstgericht antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag über den Betrag von S 90.000 sA. Die Klage und der Wechselzahlungsauftrag wurden der Beklagten am 18. 2. 1994 zu eigenen Handen zugestellt. Mit am 11. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz beantragte die Beklagte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung des Wechselzahlungsauftrages sowie dessen neuerliche Zustellung mit der
Begründung: , sie sei zum Zei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank begehrte im Februar 1994 von der Beklagten - und ihrem mitbeklagten Ehegatten - die Zahlung von 1,138.054 S sA als aushaftender Kreditsumme aus dem Abstattungskreditvertrag vom 14. August 1991. Die Klage und die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der Beklagten eigenhändig zugestellt. Infolge ihres Ausbleibens erging antragsgemäß ein klagestattgebendes Versäumungsurteil, das der Beklagten ebenfalls eigenhändig zugestellt wurde. Aufgrund dieses Exekuti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nunmehrige beklagte Partei erwirkte als Ausstellerin und Remittentin eines vom Sohn des Klägers Leopold S***** akzeptierten und vom Kläger als Bürge für den Akzeptanten unterfertigten Wechsels einen mit 7. Oktober 1997 datierten Wechselzahlungsauftrag über einen Betrag von S 6 Mio sA, der in Rechtskraft erwuchs. Der Blankowechsel war von der beklagten Partei entsprechend einer vom Kläger und seinem Sohn unterfertigten Wechselwidmungserklärung vervollst... mehr lesen...
Begründung: Nach Klagezustellung am 28. August 1996 anerkannte die durch ihren frei gewählten Rechtsanwalt Dr. Ernst Zauner vertretene Beklagte in der Verhandlungstagsatzung vom 10. Jänner 1997 das auf 101.784 S sA (Mietzinsrückstand für den Zeitraum von Oktober 1995 bis einschließlich Jänner 1997) ausgedehnte Klagebegehren, worauf der Erstrichter das klagestattgebende Urteil verkündete, mit welchem die Beklagte zur Zahlung des anerkannten Mietzinsrückstands sowie zur (nicht anerk... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren AZ 4 C 3/92y begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil vom 6. Juli 1992 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der dort klagenden und widerbeklagten sowie hier wiederaufnahmsklagenden Frau (im folgenden nur Klägerin) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil v... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 Cg 144/91 des Landesgerichtes Wels erwirkten die Beklagten gegen Maria H*****, auf deren Seite der Kläger als Nebenintervenient beigetreten war, das Urteil, daß Maria H***** der Einverleibung von Zwangspfandrechten auf bestimmten Liegenschaften zugunsten streckbarer Forderungen von S 134.246,49 sA unbeschadet der zu ihren Gunsten darauf einverleibten Belastungsverbote zu dulden habe. Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht bestätigte das Urte... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof war zu 5 Ob 1529/91 im Verfahren der klagenden Partei Maria H***** sowie ihres Nebenintervenienten Josef H***** gegen die beklagte Partei Dr. Erich C***** wegen S 728.406,32 s. A. und Feststellung (Streitwert S 10.000,--) mit der außerordentlichen Revision der klagenden Partei sowie des Nebenintervenienten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht befaßt (1 R 16/91-13), mit dem das vom Landesgericht Wels gefällte kla... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ea ZPO §529 B2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Den in der Folge zu behandelnden Revisionsrekurs überreichte der Klagevertreter am 17.12.1996 bei Gericht. Der damit angefochtene Beschluß war von ihm laut Rückschein am 2.12.1996 übernommen worden. Dieser Rückschein weist die Unterschrift eines Zustellers nicht auf. Mit dem angefochtenen Beschluß vom 13.1.1997 (ON 57) wies das Rekursgericht den Revisionsrekurs als verspätet zurück, weil die 14tägige Rekursfrist am 16.12.1996 geendet habe und ein Fall des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß machte die nunmehr beklagte Partei (im folgenden: beklagte Partei) gegen den nunmehrigen Kläger (im folgenden: Kläger) und Helmut P***** eine Wechselforderung von S 3,000.000 sA geltend. Der antragsgemäß erlassene Wechselzahlungsauftrag, der gegenüber Helmut P***** in Rechtskraft erwuchs, wurde dem Kläger am 8.Oktober 1992 zu eigenen Handen zugestellt. Mit Schriftsatz vom 13.Oktober 1992 erhob der durch einen gewählten Rechtsanwalt vertretene ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 17,556.032,54 sA.. Dazu brachten sie im wesentlichen vor, sie seien von der Beklagten im Verfahren zu 5 Cg 282/93g des Landesgerichtes Wels auf Zahlung eines Betrages von 15,729.875,68 sA aufgrund für die Gustav W***** GmbH übernommener Wechselbürgschaften in Anspruch genommen worden. Die in jenem Verfahren klagende Bank habe ihr obliegende Schutzpflichten gegenüber den Bürgen verletzt und sie ver... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Rekursgericht hat den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund, insbesondere das Vorliegen eines bloß minderen Grades des Versehens des bevollmächtigten Vertreters der beklagten Partei, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Rekursgericht hat den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund, insbes... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 A ZPO §532 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 532 heute ZPO § 532 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Übs ZPO §529 Info ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer Klage des Josef G***** (Vater des Beklagten) wurde der Wiederaufnahmskläger mit dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Lienz vom 15.5.1990 2 C 296/89a-31, (insoweit bestätigt durch das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht vom 24.10.1990, 2 a R 395/90-37), schuldig erkannt, "in die bücherliche Einverleibung der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges über das Grundstück 127 der Liegenschaft EZ ***** GB ***** einzuwilligen, e... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea ZPO §529 B2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest: Die nunmehrige Beklagte hat gegen den nunmehrigen Kläger am 10.8.1993 beim Bezirksgericht I***** zu 11 C 1044/93h eine Klage auf Räumung und auf Zahlung von S 10.893,30 sA eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden dem jetzigen Kläger am 24.8.1993, das am 7.9.1993 ergangene Versäumungsurteil am 14.9.1993 zugestellt. Der Kläger war zum Zeitpunkt dieser Zustellungen aufgrund einer alkoholischen Polyneuritis u... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 29.11.1989 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin für angeblich im Betrieb der Beklagten erbrachte Arbeitsleistungen an Gehalt, Sonderzahlungen und Überstundenentgelt insgesamt den Betrag von S 773.820,16 brutto abzüglich S 163.800,-- netto sA. Nach verschiedenen Zustellanständen erging am 27.9.1990 gegen die Beklagte das Versäumungsurteil ON 11, aufgrund dessen der Klägerin in der Folge die Fahrnisexekution bewilligt wurde. Mit Schr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten mit ihrem Hauptbegehren die Bezahlung von S 76.170,34 sA. Außerdem stellte sie ein Eventualbegehren auf Feststellung, daß der Beklagte den angeführten Betrag infolge Fortsetzung verschiedener, im einzelnen näher bezeichnete Exekutionsverfahren schulde und daß in zwei näher bezeichneten Entscheidungen des Exekutionsgerichtes Wien und des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien in den Tatsachenfeststellungen (Sachverhalt) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Die am 6.6.1993 verstorbene Bianca O***** war seit 1958 gemeinsam mit ihrer Mutter Kosara O***** Hauptmieterin der aufgekündigten Wohnung Wien 1., B*****straße 9 top.10. Die Klägerin ist die Alleineigentümerin dieses Hauses. Die Verstorbene hatte 1972 Milan N***** geheiratet. Die Ehegatten führten ihren Haushalt gemeinsam unter Einschluß von Kosara O***** in der aufgekündigten Wohnung. Zwischen Mutter und To... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 1 C ***** des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem gegen den Wiederaufnahmskläger (dort: Beklagter) ein verurteilender Endbeschluß erlassen wurde. Die nunmehr vom Kläger mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klage zu erreichen, wurde vom Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschied, mit dem angefoc... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war in den verbundenen Verfahren 1 C ***** und 1 C ***** je des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem ein die Klägerin (dort: Beklagte) verurteilender Endbeschluß erging. Die nunmehr von der Klägerin mit dem Ziel eingebrachte Wiederaufnahmsklage, im wiederaufgenommenen Besitzstörungsverfahren die Abweisung der Klagen zu erreichen, wies das Gericht zweiter Instanz, das funktionell als Erstgericht entschi... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23.11.1992 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von S 100.000,--. Die Klägerin brachte vor, sie und ihr Gatte Philipp P***** seien Geschäftsführer der Philipp P***** GmbH gewesen, über welche im Jahr 1983 zu S ***** des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet und mit Beschluß vom 8.4.1992 nach Verteilung aufgehoben worden sei. In diesem Konkurs habe die Beklagte nach geltender (alter) Rechtslage in der ersten Klass... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war Pächterin eines im Bereich der Sportanlage des Klägers befindlichen Cafe-Restaurants. Nach einvernehmlicher Beendigung des Pachtvertrages nahm die Beklagte den Kläger zu 6 C 957/87 des Bezirksgerichtes Donaustadt auf Rückzahlung der bei Beginn des Pachtverhältnisses erlegten Kaution von S 30.000,-- in Anspruch. Der Kläger wendete mangelnde Fälligkeit ein, da der Nachweis nicht erbracht sei, daß alle mit dem Betrieb des Pachtobjektes verbundenen öffentl... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil bei der Wiederaufnahmsklage der Streitgegenstand mit dem des wiederaufzunehmenden Verfahrens ident ist (vgl SZ 64/173 = EvBl 1992/95, 416 = Arb 10.198) und dieser den... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 E ZPO §529 A ZPO §530 A ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922 ZPO § 529 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.5.1985 beim Erstgericht eingebrachten Nichtigkeitsklage begehrte der Kläger die Nichtigerklärung des "gegen ihn" vom Erstgericht am 9.7.1984 erlassenen Versäumungsurteiles zu 6 Cg 199/84. Er brachte dazu im wesentlichen vor, ihm seien weder die Klage noch die Ladung zur ersten Tagsatzung, noch das Versäumungsurteil vom 9.7.1984 im Verfahren 6 Cg 199/84 des Landesgerichtes Linz zugestellt worden. Die Zustellung sei unter der Adresse Alserbachstraße 19, ... mehr lesen...