Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 27.6.1985, S 26/85, wurde über das Vermögen der A***** Gesellschaft mbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Die Gemeinschuldnerin hatte im Jahre 1982 von der H***** Gesellschaft mbH den Auftrag zur Errichtung eines Mehlsilos erhalten. Aus diesem Anlaß erlegte die H***** Gesellschaft mbH bei der Gemeinschuldnerin eine Bankgarantie der Beklagten über S 1,000.000,--. Nachdem ein ungetreuer Angestellte... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht den Vater, gemäß § 382a EO ab 8.1.1993 bis zur Beendigung des anhängigen Unterhaltsverfahrens einen vorläufigen Unterhaltsbetrag von monatlich S 1.400,-- zu bezahlen. Über Antrag der Mutter der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht den Vater, gemäß Paragraph 382 a, EO ab 8.1.1993 bis zur Beendigung des anhängigen Unterhaltsverfahrens einen vorläufigen Unterhaltsbetrag von monatlich S 1.400,... mehr lesen...
Norm: EO §382a EO §399a EO §402 Abs1 A ZPO §521a EO § 382a heute EO § 382a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382a gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EO § 382a gültig... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO verhielt das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines vorläufigen Unterhalts für seinen Sohn in der Höhe von S 1.400,-- monatlich. Der Beschluß wurde dem Vater nach Zustellversuchen am 18.1.1992 und am 21.12.1992 durch Hinterlegung zugestellt, Beginn der Abholungsfrist war der 22.12.1992. Am 7.1.1993 überreichte der Vater persönlich beim Erstgericht sein als "Einwendungen" bezeichnetes selbst verfaßtes Rechtsmittel. Mit e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist der Rekurs gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluß des Berufungsgerichtes ohne besondere Anforderungen an den Wert des Entscheidungsgegenstandes oder das zu lösende Rechtsproblem zulässig, soweit das Berufungsgericht die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat. Diese Bestimmung ist sinngemäß auch auf Beschlüsse des Rekursgerichtes anzuwenden, ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 29.12.1991, ON 2, verbot das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der Gefährdeten auf Unterlassung der Inanspruchnahme einer bestimmten Bankgarantie der Gegnerin der Gefährdeten ab sofort, diese Garantie in Anspruch zu nehmen, abzurufen oder einzuziehen oder Zahlungen aus dieser Garantie in Empfang zu nehmen (Punkt 1); der aus der Garantie verpflichteten Bank verbot es, Zahlungen an die Gegnerin der Gefährdeten und/oder Dritte zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65 MRG §37 Abs3 Z3 MRG §37 Abs13 idF WohnAußStrBeglG MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Z16 idF WohnAußStrBeglG ZPO §521a WEG 2002 §52 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war bis zum Jahr 1989 Untermieterin des im Haus ***** S*****straße 1***** gelegenen Geschäftslokals top. 2/3 (ehemaliges Elektrogeschäft und Möbelhandlung). Sie begehrt die Feststellung, daß der mit der Antragsgegnerin am 7.November 1963 vereinbarte Untermietzins unzulässig war, soweit er den von der Antragsgegnerin zu zahlenden Mietzins (944 Friedenkronen jährlich zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer) überstieg, und hat damit den Antrag ve... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von der beklagten Partei in zwei miteinander verbundenen Verfahren die Bezahlung von Mietzinsrückständen in Höhe von S 34.587,16 s.A. und S 26.037,-- s.A. für Bestandobjekte im Hause Döblinger Hauptstraße 70, in denen die beklagte Partei ihr Unternehmen betreibt. Die beklagte Partei beantragte die Klagsabweisung und bestritt das Vorliegen von Mietzinsrückständen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Diese Entscheidung wurde dem Klageve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei einen Betrag von 390.575 S samt Anhang und Rechnungslegung über die Geschäfte mit dem Auftaumittel X 73 seit Beginn des Dienstverhältnisses bis zum 30.Juni 1988. Er sei bei der beklagten Partei als Vertreter für den Vertrieb des Auftaumittels X 73 beschäftigt gewesen und habe die österreichische Zweigniederlassung der beklagten Partei geleitet. Die beklagte Partei schulde dem Kläger den Klagsbetrag an fälligen Gehältern ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die vom Kläger beantragte einstweilige Verfügung (ON 6). Dieser Beschluß wurde entgegen der Zustellverfügung trotz ausgewiesener Bevollmächtigung der Beklagtenvertreter nicht an diese, sondern, wie sich aus dem im Akt befindlichen Rückschein ergibt (S 40), der Beklagten selbst durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt 8023 mit Beginn der Abholfrist 20.12.1991 zugestellt. Das Gericht zweiter Instanz wies den am 23.1.1992 zur Post gegebenen Re... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die vom Beklagten gegen das stattgebende Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 19.11.1990 (ON 39) erhobene Berufung und deren Ergänzung vom 21.2.1991 als unzulässig zurück, weil der Formmangel (fehlende Unterschrift eines Rechtsanwaltes) trotz Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes nicht fristgerecht behoben worden ist. Da dieser Beschluß dem Beklagten am 28.11.1991 zugestellt wurde, ist der dagegen am... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 ZPO §521a MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 3... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Anton S***** Graz, B*****gasse 13-15, vertreten durch Dr. Hans Paar, Rechtsanwalt in Graz, wider die Antragsgegner 1. STADTGEMEINDE G*****, und 2. G***** AG, ***** Graz, A*****-Platz 15, beide vertre... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei Einbringung der Klage je zur Hälfte Eigentümer der EZ *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke Nr.1728 und 1729 je Acker gehören. Mit Übergabsvertrag vom 16.4.1986 übertrugen sie das Eigentum an ihrem Anwesen einschließlich dieser Grundstücke ihrem Sohn. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu der ua die Grundstücke Nr.1707/3, 1707/4 und 1726 gehören, welche an die Grundstücke der Kläger angrenzen. Mit der Behauptung... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z5 ZPO §521a ZPO § 460 heute ZPO § 460 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 ZPO § 460 gültig von 01.05.2022 bis 13.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 460 gültig von 01.01.2020 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam am 28. 8. 1988 mit seinem Motorrad durch den Hund des Beklagten zu Sturz und erlitt dabei Verletzungen. Mit einer am 16. 2. 1989 eingebrachten Klage machte er Schadenersatzansprüche von insgesamt S 42.382,- s.A. geltend, darin ein Schmerzengeld von S 20.000,-, dessen Ausdehnung sich der Kläger ausdrücklich vorbehielt. Der Beklagte erstattete keine Klagebeantwortung, seine Versicherung leistete Zahlung in der Höhe des Klagsbetrages. Der Kläger schränkte s... mehr lesen...
Begründung: Über die Berufung der Kläger wurde vom Berufungsgericht am 30.11.1989 entschieden; eine Berufungsbeantwortung der beklagten Partei lag nicht vor. Der beklagten Partei wurde am 25.6.1990 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Berufungsbeantwortung bewilligt. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufungsbeantwortung zurück und sprach aus, daß ein "Revisionsrekurs" jedenfalls unzulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben in Linz sogenannte "Schlankheitsinstitute", in denen sie ihren Kunden Dienstleistungen zur Gewichtsabnahme anbieten. Die Beklagte veröffentlichte in der Oberösterreich-Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 22. September 1988 und auf der Titelseite der im Großraum Linz erscheinenden Wochenzeitung "korrekt - Linzer Rundschau" (Nr. 38, Woche vom 22. September bis 28. September 1988) unter der fettgedruckten Überschrift "Erfolgreich und kosteng... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben in Linz sogenannte "Schlankheitsinstitute", in denen sie den Kunden Dienstleistungen zur Gewichtsabnahme anbieten. Nachdem die Beklagte im September 1988 in Zeitungsinseraten ihre eigenen Preise für Therapien mit 30 und 45 Besuchen - 12.000 S und 18.000 S - jenen der Klägerin - 15.980 S und 21.600 S - gegenübergestellt hatte, kündigte die Klägerin in einem Inserat der Wochenzeitung "korrekt - Linzer Rundschau" (Nr. 44, Woche vom 3.-9.Novem... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 ZPO §477 Abs1 Z4 D4 ZPO §521a EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt die Klägerin, der beklagten Partei "S*** Werbungsgesellschaft KG" zu verbieten, den Text des Liedes mit dem Titel "So ein Tag so wunderschön wie heute" (Musik: Lotar O***; Text Walter R***) ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form für Werbezwecke (im geschäftlichen Verkehr), insbesondere als Hörfunk- und/oder TV-Werbespot für das Produkt "Dany+Sahne", zu verwenden, insbesondere ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Wien, bestehend aus einem Gartengrundstück und einer Baufläche, auf welcher ein altes Haus steht. Der Kläger begehrte ursprünglich die Zivilteilung, und die Beklagte beantragte die Abweisung dieses Klagebegehrens mit der
Begründung: , die Teilung erfolge zu ihrem Nachteil und zur Unzeit und im Widerspruch zu einer auch den Kläger bindenden Vereinbarung. Nach mehr als dreijähriger Unterbrechung kündigte... mehr lesen...
Norm: ASGG idF WGN 1989 §47 ZPO §519 G ZPO §521a ZPO §528 K ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 521a heute ZPO § 521a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a ZPO § 521a heute ZPO § 521a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 521a gültig von 01.04.2009 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 521a gültig von 08.08.2001 bis 31.03.2009... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Berufungsgericht der Berufung des Klägers wegen Nichtigkeit Folge, hob das Ersturteil in seinem Ausspruch über die Gegenforderung, seinem klagsabweisenden Teil und im Kostenpunkt als nichtig auf, erklärte das vorangegangene Verfahren (die Tagsatzungen vom 29.Februar 1988 und vom 22. August 1989) für nichtig und verwies die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Fern... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte in dem zwischen den Parteien anhängigen Exekutionsverfahren zur Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft die Versteigerungsbedingungen fest. Das Rekursgericht hob mit dem vor dem 1. Jänner 1990 ergangenen Beschluß infolge Rekurses der Verpflichteten den Beschluß des Erstgerichtes auf, trug dem Erstgericht eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf und sprach aus, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes 300.000 S übersteigt un... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 ZPO §521a WEG 1975 §24 Abs4 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Sturzgasse 1c im 14. Wiener Gemeindebezirk; der Beklagte ist Mieter der in diesem Haus gelegenen Geschäftslokale top Nr. 7 und 26. Der Kläger kündigte dem Beklagten wegen eines Mietzinsrückstandes (uzw. der Differenzbeträge aus vereinbarter Wertsicherung für die Zeit von September 1984 bis Jänner 1987) die Geschäftslokale top Nr. 7 (AZ 4 K 25/87 = 4 C 116/87b; Mietzinsrückstand S 6.461,98 s.A.) und top Nr. 26 (AZ 4 K 24/... mehr lesen...
Norm: LPG §12 ZPO §521a ZPO § 521a heute ZPO § 521a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 521a gültig von 01.04.2009 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 521a gültig von 08.08.2001 bis 31... mehr lesen...