Begründung: Der am 18. 8. 1982 geborene (und somit noch mj) Luka ist der eheliche Sohn seiner mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten zu 2 C 145/99z rechtskräftig aus dem Verschulden des Mannes geschiedenen Eltern. Er ist derzeit als Koch-/Kellnerlehrling tätig und kroatischer Konventionsflüchtling. Die Obsorge steht der Mutter zu. Am 21. 12. 1999 stellte die Mutter beim Erstgericht einen Protokollarantrag auf Verpflichtung des Vaters zu monatlichen Unterhaltszahlungen ab... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Klägerin erließ das Erstgericht am 11. 8. 1997 eine einstweilige Verfügung, wonach der zweitbeklagten Partei verboten wurde, eine von der drittbeklagten Partei in Exekution gezogene, von der zweitbeklagten Partei auf Grund eines Übernahmsantrages übernommene Liegenschaft in Benützung, Besitz und Verwaltung zu nehmen, und zwar für den Fall, dass die Klägerin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700.000 S erlegt; der Antrag der Klägerin, der drittbekl... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt seit Herbst 2000 in einem Einkaufszentrum in L***** eine Bankstelle zur Abwicklung von Bankgeschäften aller Art, die sie auch an Samstagen von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet hält. Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt die Klägerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit der Beklagten bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils geboten werde, es im geschäftlichen Verkehr ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 1. 2001 wurde dem Revisionsrekurs der beklagten Partei nicht Folge gegeben. Die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei langte erst am 26. 1. 2001 und damit nach der Entscheidung beim Obersten Gerichtshof ein. Rechtliche Beurteilung Das Rekursverfahren ist überall dort, wo nichts Gegenteiliges angeordnet ist, einseitig (Kodek in Rechberger, ZPO2 Rz 1 zu § 521a; RIS-Justiz RS0043937). Das Rekursverfahren über di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Verlängerung des zwischen den Parteien bestehenden Landpachtvertrages betreffend die Grundstücke Nr ***** und Nr *****, je EZ *****, Grundbuch ***** "zurück". Dieser Beschluss wurde vom Gericht der zweiten Instanz bestätigt. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs unzulässig sei. Wenngleich das Erstgericht den Antrag "zurückwies", erfolg... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 17. Juni 1997 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von den Beklagten als den Käufern einer Liegenschaft wegen Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises die Aufhebung des Kaufvertrages vom 29./30. 7. 1996 sowie die Übergabe der Liegenschaft und die Herausgabe eines Rangordnungsbeschlusses, wobei er sein Begehren mit insgesamt S 1,350.000 bewertete. Diese Klage wurde mit der Aufforderung, innerhalb einer vierwöchigen Frist die Klagebeantwortung zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnhausanlage ***** in *****. Die Beklagten sind aufgrund des Anwartschaftsvertrages vom 22. 6. 1992 Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top Nr 1 in diesem Haus. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 3,111.100 vereinbart, der sich aus S 388.100 Grundkosten, S 2,527.600 Baukosten Preisbasis März 1991 und aus S 195.400 Aufschließungskosten z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zunächst gegenüber den beiden im
Kopf: bezeichneten Beklagten 1. die Feststellung des Verlaufes eines näher bezeichneten Servitutsweges über deren Liegenschaft, 2. diese Beklagten schuldig zu erkennen, gegenüber der Verwaltungsbehörde in einem anhängigen Verwaltungsverfahren die Zustimmung zur Wegebenützung durch den Kläger zu erklären, 3. die Errichtung des Servitutsweges, die Entfernung von Hindernissen und die Benützung des Weges zu dulden und... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 C ZPO §521a EO § 402 heute EO § 402 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 402 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 EO § 402 gültig von 01.01.1993 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtsk... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs des Klägers gegen seinen im Provisorialverfahren erlassenen Beschluss, mit dem es die den Sicherungsantrag abweisende Entscheidung des Erstgerichts bestätigt hat, wegen Versäumung der vierzehntägigen Rekursfrist des § 402 Abs 3 ZPO als verspätet zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs des Klägers gegen seinen im Provisorialverfahren erlassenen Beschluss, mit dem es die den Sicherungsantrag abweisende Ents... mehr lesen...
Norm: §55 ZPO, §521a ZPO
Rechtssatz: Nach Einschränkung des Klagebegehrens auf Kostenersatz ist auch im Besitzstörungsverfahren das Rekursverfahren einseitig. Der Begriff "Endbeschluss" im Sinn des § 521a Abs 1 Z 1 ZPO ist auf die das Besitzstörungsbegehren meritorisch erledigende Sachentscheidung teleologisch zu reduzieren. Der Rekurs gegen einen Endbeschluss, in dem nur mehr über das auf Kosten eingeschränkte Begehren entschieden wird, ist da... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte ursprünglich die Feststellung, der Beklagte habe ihn seit 4.1.1999 im ruhigen Besitz des mit Nutzungsvertrag Nr. 12340/111124 zugewiesenen Stellplatzes am Parkdeck ***** K***** durch Sperre der Codekarte und des Parkschlüssels für die Schrankenanlage gestört, der Beklagte sei schuldig, die Sperre der Schrankenanlage für diesen Stellplatz unverzüglich aufzuheben, in eventu eine neue Codekarte und einen neuen Parkschlüssel auszufolgen, sich weiterer d... mehr lesen...
Begründung: Mit der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten einstweiligen Verfügung wurde der Gegnerin der gefährdeten Partei nach vorheriger Anhörung aufgetragen, der gefährdeten Partei binnen zwei Tagen Passwörter für diverse Software-Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Anordnung sollte bis zur rechtskräftigen Erledigung des Hauptverfahrens gelten, in dem es - vor dem Hintergrund eines Lizenzstreites - im Wesentlichen ebenfalls um die Bereitstellung der Passwörter zur Gew... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Revisionsrekurs der Antragstellerin Nach der einhelligen jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (SZ 68/32 = ÖBl 1996, 51 - Gesetzeslücke; 4 Ob 1001/96; SZ 69/114; EvBl 1997/115 = RdW 1998, 140) ist § 521a ZPO auch auf SZ 69/114; EvBl 1997/115 = RdW 1998, 140) ist Paragraph 521 a, ZPO auch auf Rekurse gegen Entscheidungen über Ansprüche nach § 394 EO sinngemäß anzuwenden. Weshalb die angefochte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war als Vertragsbediensteter der beklagten Partei als Diplomkrankenpfleger im LNKH Graz beschäftigt. Mit Wirkung vom 31. 10. 1994 wurde er von der geronto-psychiatrischen Abteilung A 1 in die geronto- psychiatrische Abteilung A 4 derselben Krankenanstalt im selben Haus versetzt. Mit der Behauptung, dieser verschlechternden Versetzung habe der Betriebsrat nicht zugestimmt, wobei die Versetzung überdies den Kläger als Betriebsratsmitglied benachteilige (§... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Betreibenden erklärte das Erstgericht ein Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Freiburg im Breisgau für vollstreckbar und bewilligte ihm zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 71.000 sA die Fahrnisexekution. Dieser Beschluß wurde dem Verpflichteten am 23. 2. 1998 zugestellt. Mit seinem am 11. 3. 1998 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Verpflichtete dagegen Rekurs mit dem Antrag, die angefochtene Vollstreckbarerklärung und die da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit dem Beschluß vom 22. Mai 1998 aus, daß die Klagsänderung des Inhalts, "die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen zu Handen des Klagevertreters den Betrag S 613.463,98 sA zu bezahlen" nicht zugelassen wird. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der klagenden Partei Folge gegeben und den angefochtenen Beschluß ersatzlos aufgehoben und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs nicht zuläs... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Der vom Antragsgegner - auch als Verfahrensnichtigkeit - gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Der Antragsgegner, dem die a limine-Zurückweisung des Erstgerichtes nachweislich zugestellt wurde, wurde damit über die Stellung eines Antrages im Sinne des § 40 Abs 2 MRG informiert. Wird - wie im vorliegenden Fall - ein Sachantrag mit der
Begründung: zurückgewiesen, er betreffe keine in das außerstreitige Verfahren v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verstarb während des anhängigen Rechtsstreits. Die klagende Partei ist nunmehr der ruhende Nachlaß (aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird die klagende Partei weiterhin als Kläger bezeichnet). Der Kläger betrieb in angemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Villach ein Gastwirtschaftsunternehmen. Dieses Unternehmen verpachtete er ab 1.12.1993 dem Beklagten. In dem neben dem Pachtvertrag abgeschlossenen Optionsvertrag vom 21.10.1993 räumte der Kläge... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Rekursgericht hat den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die optimistischere Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsanfechtung der Klägerin stellt kein Ereignis im Sinne des § 146 Abs 1 ZPO dar, durch das eine rechtzeitige Klage verhindert wurde. Das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Wiederaufnahmsklage noch vor deren Zustellung an die Beklagte und vor Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurückgewiesen wurde, liegt kein Fall des § 521 a Abs 1 Z 3 ZPO vor, so daß die Zurückweisung des Rekurses mangels Einhaltung der 14-tägigen Rekursfrist des § 521 Abs 1 ZPO mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes im Einklang steht (JBl 1993, 126; 7 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §423 ZPO §430 ZPO §521a EGV Maastricht Art177 Abs3 ZPO § 423 heute ZPO § 423 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 430 heute ZPO § 430 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug, einem Antrag der beklagten Partei folgend, beiden klagenden Parteien zur ungeteilten Hand gemäß § 57 Abs 1 ZPO den Erlag einer Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten der beklagten Partei von 500.000 S auf und sprach aus, daß bei fruchtlosem Ablauf der Erlagsfrist die Klage über Antrag der beklagten Partei als zurückgenommen erklärt werden würde. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung in Ansehung des Erstklägers im antragsabw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit einem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 26.11.1996 verkündeten und am 18.9.1997 unter ON 44 ausgefertigten Beschluß eine von der klagenden Partei vorgenommene Klageänderung nicht zu. Das Gericht zweiter Instanz änderte mit dem angefochtenen und der beklagten Partei am 19.12.1997 zugestellten Beschluß diese Entscheidung im Sinne der Zulassung der Klageänderung ab und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstand... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs4 ZPO §521a EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 84 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.4.1997 (ON 2) erklärte das Erstgericht das Urteil des Landgerichtes S***** vom 13.11.1996, GZ *****, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte aufgrund dieses Exekutionstitels der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von DM 70.000,-- sA, die Fahrnisexekution sowie die Lohnexekution nach § 294 a EO. Diese Entscheidung wurde dem Verpflichteten anläßlich des Vollzuges am 28.5.1997 zugestellt. M... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 11.2.1997 das auf Zahlung von S 38.630,70 sA gerichtete Klagebegehren ab. Diese Entscheidung wurde den Parteien am 18.2.1997 zugestellt. Mit Beschluß vom 26.2.1997 wurde das Ersturteil amtswegig berichtigt, weil aufgrund eines technischen Fehlers bei der Herstellung der den Parteien zugestellten Urteilsausfertigungen jeweils die letzten zwei Textzeilen der Seiten 1 bis 4 der Urschrift des Urteils nicht abgedruckt worden waren. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 20.3.1978 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Herzogenburg vom 6.12.1995 aus dem Alleinverschulden der Klägerin geschieden. Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 675 KG ***** mit dem Haus *****. Die Klägerin begehrt, den Beklagten zur Räumung der von ihm benützten Räume in diesem Haus zu verpflichten. Dieser benütze die Räume seit der Scheidung ohne Rechtstitel. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage... mehr lesen...
Begründung: Nach mehreren vergeblichen Zustellversuchen wurde die auf Zahlung von S 2,000.000,-- sA gerichtete Klage samt Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen 3 Wochen dem Beklagten durch Hinterlegung (mit Beginn der Abholfrist am 15.3.1995 [richtig wohl 16.3.1995]) zugestellt. Antragsgemäß erließ daraufhin das Erstgericht am 12.5.1995 (ON 22) ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Mit Schriftsatz vom 18.9.1995 (ON 26) beantragte der Beklagte die Verfahrens... mehr lesen...