Norm: ZPO §6aZPO §190 AZPO §521a Abs1 idF ZVN 2009FBG §19KO §7
Rechtssatz: Auch eine konventionskonforme Auslegung des § 521a ZPO verlangt keine Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens über einen Unterbrechungsbeschluss gem §§ 190 f ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 133/02s Entscheidungstext OGH 02.07.2002 4 Ob 133/02s 9 ObA 68/03w Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §6aZPO §190 AZPO §521aFBG §19KO §7
Rechtssatz: Das Rechtsmittelverfahren gegen einen berufungsgerichtlichen Beschluss, mit dem die Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen Konkurseröffnung über das Vermögen einer Partei festgestellt wird, ist nicht zweiseitig iSd § 521a ZPO; gleiches gilt für das Verfahren über einen Unterbrechungsantrag im Zivilprozess. An dieser Beurteilung ist auch nach der durch ein Urteil des Europäischen Geri... mehr lesen...
Norm: EO §65 FEO §78ZPO §521a
Rechtssatz: Der Rekurs (und auch der Revisionsrekurs) ist im Verfahren nach der EO - sieht man von den Ausnahmen nach § 84 Abs 1 und § 402 Abs 1 EO ab - stets einseitig. Entscheidungstexte 3 Ob 216/01p Entscheidungstext OGH 30.01.2002 3 Ob 216/01p Veröff: SZ 2002/12 3 Ob 149/02m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: IO §264 Abs4KO §171MRK Art6 Abs1 II5a4ZPO §521a
Rechtssatz: Im Konkurseröffnungsverfahren ist der Rekurs zweiseitig. Hat das Rekursgericht zwar die Rekursbeantwortung zurückgewiesen, das Vorbringen jedoch berücksichtigt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verneinen. Entscheidungstexte 8 Ob 282/01f Entscheidungstext OGH 24.01.2002 8 Ob 282/01f Veröff: SZ 2002/3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521ZPO §521aMRK Art6 Abs1 II5a4
Rechtssatz: Für den Fall, dass mit einem Beschluss über Rechtsschutzansprüche abgesprochen wird, ist dem Rechtsmittelgegner insbesondere in letzter Instanz eine Möglichkeit zur allfälligen Widerlegung der Rechtsmittelgründe zu geben, um eine Entscheidung zu seinen Lasten durch die Überzeugungskraft seiner Gegenargumente zu verhindern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §402EO idF EONov 2000 §84 Abs1ZPO §521a
Rechtssatz: Zweiseitig ist das Rekursverfahren nach der EO lediglich nach § 84 Abs 1 EO (idF der EO-Novelle 2000) und im Verfahren über einstweilige Verfügungen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/01t Entscheidungstext OGH 29.08.2001 3 Ob 104/01t 7 Ob 172/02y Entscheidungstext OGH 30.10.2002... mehr lesen...