RS OGH 2001/11/28 Rkv1/01, 8Ob282/01f, 8Ob38/02z, 9ObA86/03t, 10Ob5/06t, 7Ob133/07w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
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Norm

ZPO §521
ZPO §521a
MRK Art6 Abs1 II5a4

Rechtssatz

Für den Fall, dass mit einem Beschluss über Rechtsschutzansprüche abgesprochen wird, ist dem Rechtsmittelgegner insbesondere in letzter Instanz eine Möglichkeit zur allfälligen Widerlegung der Rechtsmittelgründe zu geben, um eine Entscheidung zu seinen Lasten durch die Überzeugungskraft seiner Gegenargumente zu verhindern.

Entscheidungstexte

  • Rkv 1/01
    Entscheidungstext OGH 28.11.2001 Rkv 1/01
  • 8 Ob 282/01f
    Entscheidungstext OGH 24.01.2002 8 Ob 282/01f
    Ähnlich; Beisatz: Zweiseitiges Rekursverfahren im Konkurseröffnungsverfahren gemäß Art 6 Abs 1 MRK. (T1); Veröff: SZ 2002/3
  • 8 Ob 38/02z
    Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 38/02z
    Ähnlich; Beis wie T1
  • 9 ObA 86/03t
    Entscheidungstext OGH 27.08.2003 9 ObA 86/03t
    Auch; Beisatz: Zur Umsetzung des Erfordernisses der Waffengleichheit im Sinne des Art 6 Abs 1 EMRK ist es nicht erforderlich, dass jeder anfechtbare Beschluss im Zuge des Verfahrens in konventionskonformer Auslegung der anzuwendenden Verfahrensbestimmungen dem Regime eines zweiseitigen Rechtsmittelverfahrens zu unterwerfen wäre. Vielmehr muss es darauf ankommen, ob mit dem angefochtenen Beschluss über einen Rechtsschutzanspruch abgesprochen wurde. (T2)
  • 10 Ob 5/06t
    Entscheidungstext OGH 17.02.2006 10 Ob 5/06t
    Vgl auch; Beis wie T2
  • 7 Ob 133/07w
    Entscheidungstext OGH 04.07.2007 7 Ob 133/07w
    Vgl auch; Beisatz: Das Rechtsmittelverfahren in Verfahren, in denen - wie hier - die Klage an einen Repräsentanten nach §29 InvFG zugestellt werden soll, ist zweiseitig, weil damit in die als civil rights im Sinne des Art 6 EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung des behaupteten Repräsentanten eingegriffen wird. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116000

Dokumentnummer

JJR_20011128_OGH0002_000RKV00001_0100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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