Norm: ZPO §500 Abs2 Z2 I ZPO §500 Abs2 Z2 E1 ZPO §507 Abs1 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Benützung des im Eigentum des Klägers stehenden Grundstückes Nr ***** der Liegenschaft EZ ***** KG K***** zu unterlassen. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung, weil er einerseits auf Grund eines nicht verbücherten Tauschvertrages und andererseits aus dem Titel der Ersitzung Eigentümer des Grundstückes sei. Überdies habe der Kläger das Eigentum des Beklagten am strittigen Grundstück anerkannt. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei hat ihre Räumungsklage wegen titelloser Benützung gemäß § 56 Abs 1 JN mit S 6.000,- bewertet (GMA ZPO14 § 56 JN E 11 f; MietSlg 37.720). Ein Fall des § 49 Abs 2 Z 5 oder § 60 JN liegt nicht vor; die Bewertung, die keine offensichtliche Unterbewertung darstellt, ist daher iS des § 60 Abs 4 JN bindend (GMA ZPO14 § 501 E 5). Die Revision ist sohin schon aus diesem grund trotz des höheren Bewertungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Braunau vom 28.7.1993 wurde die Antragstellerin in dem von der Antragsgegnerin zu AZ 1 Nc 32/92 des Bezirksgerichtes Braunau angestrengten Verfahren zur Bezahlung eines Betrags von S 28.581,- als Entschädigung für das Nichtaufkommen der Naturverjüngung infolge Wildverbisses verpflichtet. Diesen Beschluß bestätigte das Landesgericht Ried im Innkreis als Rekursgericht zu dg. AZ R 390/93. Mit Antrag vom 27.6.1994 begehrte die Antra... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs1 Z1 ZPO §500 Abs2 IIE1 JN §60 Abs2 AußStrG § 13 heute AußStrG § 13 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 13 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2018 ZPO § 500 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffene war Eigentümer der Liegenschaften EZ 12, Grundbuch H*****, mit dem Haus in H*****, Dr.M*****weg 9, und EZ 158, Grundbuch O*****. Er lebte bis zu seinem Tod am 2.6.1994 im B*****heim in Gosau. Da seine Einkünfte nicht ausreichten, die (gestiegenen) Heimkosten zu decken, regte der damalige Sachwalter Dr.Günther S***** im November 1992 an, die Liegenschaften den beiden vom Betroffenen eingesetzten Erben, Mag.Irene A***** und Alfons D***** zum Kauf anzub... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt als Mitglied des Aufsichtsrates der beklagten Partei, es mögen vier bestimmt bezeichnete Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 19.5.1992 als unwirksam festgestellt, in eventu für nichtig erklärt werden. Das Erstgericht wies das Klagebegehren (einschließlich Eventualbegehren) ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Im vorangegangenen Verfahren 13 Cg 348/89 des Landesgerichtes Innsbruck begehrte der Kläger, die Beklagten schuldig zu erkennen, das Fahren mit Kraftfahrzeugen jeder Art über sein Grundstück Nr.125/1 KG H***** zu unterlassen. Das Landesgericht Innsbruck wies die Klage mit Urteil vom 7.August 1992 ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,- nicht übersteige und die Revision daher jedenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei ist auf Grund eines 1955 abgeschlossenen, nicht verbücherten Bestandvertrages Mieterin eines Geschäftslokals in dem von einem Dritten nach Abschluß des Mietvertrages dem Beklagten verkauften Haus. Gegenstand des Berufungsverfahrens war das nicht in einem Geldbetrag bestehende Klagebegehren auf Abgabe der Zustimmungserklärung des Beklagten zur Untervermietung des Lokals durch die klagende Partei.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks. Ein daran angrenzendes Grundstück ist Gegenstand eines von den beklagten Parteien geführten Zwangsversteigerungsverfahrens. Die Klägerin begehrte den Ausspruch, daß die Zwangsversteigerung bezüglich eines ihr Grundstück überragenden Gebäudeteiles bzw der darunter liegenden Grundfläche unzulässig sei. Sie brachte dazu vor, daß der Verpflichtete des Zwangsversteigerungsverfahrens einen Zubau zu seinem Haus teilweise ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 275 Grundbuch H*****; die Beklagten sind Eigentümer von Grundstücken, über die ein Weg führt, der das Grundstück der Klägerin mit dem öffentlichen Wegenetz verbindet. Die Klägerin begehrt festzustellen, daß ihr als Eigentümerin des Grundstücks Nummer 3329/3 Grundbuch H***** als herrschendem Gut die Dienstbarkeit der zweimaligen jährlichen Zufahrt zum Zwecke der Anlieferung von Brennmaterialien auf dem bereit... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1 ZPO §500 Abs2 Z1 IIi ZPO §500 Abs3 III JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, jegliches Einschottern, Verbreitern und Umändern des den Klägern eigentümlichen Forstweges über das Grundstück 712/1 KG S***** zu unterlassen. Der Streitwert wurde in der Klage mit S 30.000,-- beziffert. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteige und die Revision gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie Mieterin eines Gasthauslokales samt Nebenräumen in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus sei. Der unmittelbare Eingang zum Mietobjekt erfolge von einem Hof aus, dessen Eingänge zu beiden Seiten in den jeweils vorbeiführenden Straßen liegen. Die Eingangstore seien bisher in der Zeit von 7,30 Uhr bis 23 Uhr offengehalten worden, nunmehr - seit die Klägerin den Gasthausbetrieb auch am Wochenende führen wolle - sei vom Liegensch... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1 ZPO §500 Abs2 Z1 IIi ZPO §500 Abs3 III JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen des Erben Dieter F***** gegen die Beschlüsse, mit denen das ergänzte Inventar zu Gericht angenommen und der Vorstellung gegen diesen Beschluß nicht Folge gegeben wurde, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige nicht 50.000,-- S, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Der gegen den rekursgerichtlichen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist unzul... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Karl S***** ist aufgrund des anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Vergleiches zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von S 3.500,-- für seinen in Obsorge der Mutter Maria Anna H***** (vormals S*****) befindlichen Sohn Dieter verpflichtet. Am 2.3.1993 begehrte Maria Anna H***** unter anderem, die Unterhaltsbeiträge für Dieter auf S 4.500,-- monatlich zu erhöhen und diese Erhöhung sofort mittels einstweiliger Verfüg... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIIb ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist inländischer Generalimporteur und Generalvertriebsberechtigter für kosmetische Produkte der Marken Lancaster, Jil Sander, Davidoff und Joop, die im Wege eines selektiven Vertriebssystems (Depotsystem) an Fachparfümerien und Fachdrogerien zum Wiederverkauf abgegeben werden. Die Beklagte verfügt über eine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Waren aller Art; sie vertreibt ua parallel zur Klägerin importierte kosmetische Produkte verschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ 161 ***** mit den Grundstücken 362/1 und 362/5 befindet sich die Badeanlage "K*****see I", bestehend aus einem Badesee und darum gruppierten rund 130 Parzellen. Mit Kaufvertrag vom 4.8.1970 erwarben die beiden Beklagten von den Grundeigentümern Gottfried K***** jun., und dessen Gattin Rosa K***** eine dieser Parzelle in Form von ideellen 1/54stel-Miteigentumsanteilen an dem Grundstück 362/5. Mit einem gleichzeitig abgeschlossenen ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies infolge Rekurses des Verpflichteten die vom Erstgericht bewilligten Anträge der betreibenden Partei, ihr zur Erwirkung einer bestimmten vertretbaren Handlung die Exekution zu bewilligen, den Verpflichteten die Vorauszahlung von Kosten in der Höhe von S 50.000 aufzutragen und ihr schließlich zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags die Fahrnisexekution zu bewilligen, ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kläger begehrte mit seiner Klage, eine von der beklagten Partei gegen einen Dritten zur Hereinbringung von S 74.844,84 sA geführte Fahrnisexekution bezüglich mehrerer im einzelnen bezeichneter Pfandgegenstände für unzulässig zu erklären, und brachte dazu vor, daß die Gegenstände in seinem Eigentum stünden und beim Verpflichteten nur "zur Probe" aufgestellt worden seien. In der Klage gab er den Wert des Streitgegenstandes mit dem Betrag der betriebenen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Feststellungsklage gegen die drittbeklagte Partei wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kläger nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 50.000,-- übersteige und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig. Das Rekursgericht hat gemäß § 500 Abs 2 Z 1, § 52... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung, daß ihnen zum Zweck der Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Grundstücke das Recht der Durchfahrt über das den Beklagten gehörende Grundstück Nr.*****, zustehe. Die Beklagten seien schuldig, die angebrachten Schranken zu entfernen. Hinsichtlich der zwölftklagenden Partei im Verfahren C 472/92 trat Ruhen des Verfahrens ein. Das Erstgericht gab der Klage der Erst- bis Fünftkläger und Acht- bis Elftkläger im Verfahren C 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Betriebsgegenstand der klagenden Partei ist die Reinigung von Gebäuden. Für das Bundesland Steiermark sind 177 Arbeiter und 6 Angestellte tätig. Hierarchisch folgt der Geschäftsleitung der Niederlassungsleiter für Steiermark, dem vier Objektleiter unterstellt sind. Der Beklagte ist einer der Objektleiter. Als solcher ist er von der Geschäftsleitung aufgenommen worden und es sind ihm bestimmte Objekte, die zu reinigen sind, zugewiesen. Er ist in die Verwen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, der Beklagten auf deren Bestellung zu verschiedenen Zeitpunkten Mischbeton verkauft und geliefert zu haben, wofür jeweils einzelne Rechnungen ausgestellt worden seien. Es handle sich um verschiedene Bestellungen, die einzelnen Rechnungsbeträge überstiegen den Betrag von S 50.000,-- nicht. Daraus wurde schon in der Klage die Schlußfolgerung gezogen, daß die von der Klägerin geltend gemachten Forderungen in keinem tatsächlichen oder rechtlichen ... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien stellten, gestützt auf § 1330 ABGB, ein Begehren auf Unterlassung (Streitwert S 100.000) und Widerruf (Streitwert S 20.000) und verbanden die Klage mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchen sie mit S 50.000 bewerteten. Die klagenden und gefährdeten Parteien stellten, gestützt auf Paragraph 1330, ABGB, ein Begehren auf Unterlassung (Streitwert S 100.000) und Widerruf (Streitwert S 20.000) und verban... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil bei der Wiederaufnahmsklage der Streitgegenstand mit dem des wiederaufzunehmenden Verfahrens ident ist (vgl SZ 64/173 = EvBl 1992/95, 416 = Arb 10.198) und dieser den... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1 ZPO §500 Abs2 IIi ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von 01.0... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem mit S 100.000,-- bewerteten Begehren der klagenden Partei auf Verurteilung der beklagten Partei zur Herausgabe ihres näher bezeichneten Kraftfahrzeuges statt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen das Berufungsurteil erhobene Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil nach dem Verfahrensstand n... mehr lesen...