Norm
AußStrG §13 Abs1 Z1Rechtssatz
Geht es um die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft, ist die Liegenschaft selbst nicht streitverfangen. § 60 Abs 2 JN ist demnach nicht maßgebend.Geht es um die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft, ist die Liegenschaft selbst nicht streitverfangen. Paragraph 60, Absatz 2, JN ist demnach nicht maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015