Begründung: Der Rekurswerber war seit 10. 8. 1964 im Handelsregister als Geschäftsinhaber des protokollierten Einzelkaufmanns "D***-Werke Alfred D***" eingetragen. Mit 1. 4. 1976 traten in sein Handelsgeschäft die A. D*** Gesellschaft mbH (im folgenden als "Gesellschaft mbH" bezeichnet) als persönlich haftende Gesellschafterin und mehrere Kommanditisten ein. Das Handelsgeschäft wurde als Kommanditgesellschaft unter der bisherigen Firma fortgeführt. Am 13. 6. 1977 wurde der Austr... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von den Beklagten die Unterlassung des Fahrens auf einem Teilstück der über ihre Grundstücke verlaufenden, von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen errichteten Baustraße. Die Beklagten traten diesem Klagebegehren mit dem Vorbringen entgegen, dem erstbeklagten Eigentümer benachbarter Liegenschaften (und dem Zweitbeklagten als seinem Pächter) stehe auf diesem Straßenstück das Bringungsrecht und die Wegservitut zu. Das Erstgericht wies das Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.August 1948 in Bulgarien geborene und seit dem Jahre 1972 in Österreich befindliche Ing.Najdenka M*** war bei der Beklagten seit 16.Juni 1981 als technische Angestellte beschäftigt. Sie arbeitete im Bereich der Qualitätssicherung und hatte dort Prüfanweisungen wie zB Prüfblätter und Prüflisten zu erstellen, die Prüfmittel zu überwachen und die Typenprüfung vorzunehmen. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden hatte sie zuletzt ein Bruttomonatsg... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §500 Abs2 IIi
Rechtssatz: Nur der gesamte Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO maßgebend; dass nur ein Teil davon Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, ist ohne Belang. Nur der gesamte Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision im Sinne des Paragraph 500, Absatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "B***", welche mit der Priorität vom 7.Dezember 1979 ua für die Warenklassen25 (Bekleidung für Damen, Herren und Kinder) eingetragen ist; der Schutz dieser Marke erstreckt sich auch auf Österreich. Die Erstbeklagte betreibt den Einzelhandel mit Textilien in ca 6 bis 8 Filialen; darunter befand sich im Jahr 1987 auch eine Filiale in Wien 2., Taborstraße 52 b. Das zentrale Lager der Erstbeklag... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Salzburg eröffnete mit Beschluß vom 24. August 1989, S 88/89-5, den Konkurs über die Gemeinschuldnerin U*** W***-B*** G*** MBH; zum Masseverwalter wurde Dr. Peter Z***, Rechtsanwalt in Salzburg, bestellt. Am 12.Oktober 1989 langten in einem Schriftsatz die Anmeldungen bedingter Forderungen von 213 Konkursgläubigern, die alle durch die selben Rechtsanwälte vertreten werden, ein. Die einzelnen Gläubiger meldeten ihre bedingten Forderungen nach den be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 ASGG liegen nicht vor. Nach dieser Bestimmung idF der Erweiterten Wertgrenzennovelle 1989 ist die Revision, sofern die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 Z 1 ASGG nicht vorliegen, nur zulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, an Geld oder Geldeswert 50.000 S übersteigt. Die Revisionswerber ver... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger stellte in seiner zu 5 Cg 174/84 des Erstgerichtes eingebrachten Klage als Eigentümer der Liegenschaft EZ 382 KG Stadlau im wesentlichen mit der
Begründung: , daß von den Liegenschaften der Beklagten EZ 225 und EZ 305 KG Stadlau unzulässige die Liegenschaft des Erstklägers beeinträchtigende Immissionen ausgingen, das Begehren, 1) es werde festgestellt, daß die Beklagte und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum ihrer Liegenschaften schuldig sind, dem Erstkläg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren 1. die Feststellung, daß den Beklagten als Eigentümern der Liegenschaft EZ 67 Grundbuch Reitern ein Fahrrecht über das Grundstück Nr 8 der EZ 60 Grundbuch Reitern nicht zustehe, ausgenommen die Zufahrt mit landwirtschaftlichen Fuhren, hievon wieder ausgenommen Schwerfahrzeuge sowie 2. die Beklagten schuldig zu erkennen, das Befahren dieses Grundstückes von der Landesstraße 7233 aus in nördlicher Richtung zum Grundstück Nr 193 zu unterlassen, ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13.11.1986 im Pflegeheim Pottenbrunn verstorbene Berta W*** war Mieterin der Wohnung Nr 3 im Haus der Klägerin in St.Pölten, Wiener Straße 28. Seit dem Jahr 1983 wohnte Othmar H***, eine Enkel Berta W***, ebenfalls in dieser Wohnung. Seine Großmutter kochte für ihn und wusch ihm auch die Wäsche; er putzte die Fenster, erledigte den Einkauf und zahlte Kostgeld. In der Zeit vom 21.3.1984 bis 28.12.1984 verbüßte Othmar H*** eine Haftstrafe, kehrte danach... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger als Notwegeberechtigte an dem zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 725 KG Obersievering gehörigen Grundstück Nr. 318/7 stellten das Begehren, die beiden Beklagten als gleichfalls Notwegeberechtigte dieses Grundstückes schuldig zu erkennen, die Benützung des Notweges auf dem genannten Grundstück (verlängerte Nottebohmstraße) durch die Kläger und von diesen beauftragte Personen zu dulden und weiters alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Kläger un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Streitwert der Berufungsentscheidung vom 12.12.1989 übersteigt 300.000 S (§ 502 Abs. 4 Z 2 ZPO). Der Streitwert der Berufungsentscheidung vom 12.12.1989 übersteigt 300.000 S (Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer 2, ZPO). Wird behauptet, daß ein Bestandvertrag, dessen Bestehen festgestellt werden soll, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sei, so ist die Bewertungsregel des § 58 Abs. 2 JN durch die analoge Anwendu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Streitgegenstand in dem vorliegenden Verfahren ist die Aufhebung eines Zwischenschiedsspruches. Sein Wert wurde von der klagenden Partei gemäß § 56 Abs. 2 JN mit S 1,447.725,76 angegeben. Streitgegenstand in dem vorliegenden Verfahren ist die Aufhebung eines Zwischenschiedsspruches. Sein Wert wurde von der klagenden Partei gemäß Paragraph 56, Absatz 2, JN mit S 1,447.725,76 angegeben. Nach § 500 Abs. 2 ZPO idF vor der... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1AußStrG 2005 §59 Abs2 ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagevorbringen hat die klagende Partei folgende Kredite gewährt: 1. der erstbeklagten Partei a) am 27. Juni 1985 einen Betriebsmittelkredit, der mit S 161.472,32 aushaftet; b) am 28. März 1985 einen Abstattungskredit, der mit S 250.194,-- aushaftet; c) am 27. Juni 1985 einen weiteren Abstattungskredit, der mit S 206.908,-- aushaftet. Für jeden dieser Kredite hat nach den Klagebehauptungen unter anderem die Drittbeklagte die Bürgschaft übernommen. 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1136 KG Leutasch, zu deren Gutsbestand das Grundstück 2880/89 gehört, stellte das Begehren, die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, 1) den im westlichen Eck des Grundstücks 2880/89 KG Leutasch errichteten Weg sowie das in diesem Bereich aufgebrachte Aufschüttmaterial zu entfernen und einen dem ursprünglichen Mutterboden ähnlichen Boden wieder aufzutragen sowie in Hinkunft derartige Eingriffe an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO liegt ausschließlich hinsichtlich der Anwendung des § 273 ZPO in der vom Berufungsgericht gewählten Form vor. Die Entscheidung des Berufungsgerichts widerspricht zwar nicht ausdrücklich der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, weil - soweit ersichtlich - ein vergleichbarer Sachverhalt noch nicht an ihn herangetragen wurde; es trifft aber zu, daß der Frage, o... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß zwischen den Streitteilen über die Benützung der Kellerräumlichkeiten des Hauses Wien 19., Himmelstraße 58, keine rechtswirksame Benützungsvereinbarung bestehe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge. Es sprach gemäß § 500 Abs 2 Z 2 ZPO aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 60.000,- nicht übersteigt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verteilte im August 1988 in ganz Österreich einen Prospekt, dem eine "Kennenlern-Karte" angeschlossen war, mit deren Hilfe verschiedene Produkte zum Preis von je S 59,-- bestellt werden konnten. An namentlich bezeichnete Adressaten versandte die Beklagte gleichfalls im August 1988 eine "persönliche Einkaufskarte" samt einem dazu gehörigen Markenbogen, auf dem bestimmte Sonderpreise angeführt waren; die "persönliche Einkaufskarte" enthielt die Aufforderun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagten schuldig, jegliches Fahren, gleichgültig mit welchem Fahrzeug, und Gehen über die Grundstücke 44/2, 93/2 und 93/3 der EZ 679 KG Werndorf zu unterlassen. Das Berufungsgericht gab der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beklagten Folge, hob das Urteil unter Beisetzung eines Rechtskraftvorbehalts auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung der Verhandlung und neuen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Gegen diese Entsch... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist die Anfechtung zweier Aufrechnungen der Gemeinschuldnerin, und zwar von S 230.251,05 und von S 565.784,69. Die zweite Instanz, die der Berufung des Klägers nicht Folge gab, hat ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den sie entschieden hat, S 300.000,-- übersteigt. Rechtliche Beurteilung Wert des Streitgegenstandes bei Geltendmachung eines Anfechtungsanspruches ist der Wert der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein Sozialversicherungsträger, forderte gegenüber der Beklagten die Feststellung von deren Verpflichtung, der Klägerin alle jenen Leistungen zu ersetzen, welche diese aus Anlaß des Unfalls des Maurers Josef Z*** vom 8.9.1984 auf Grund der jeweils in Geltung stehenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen über die gesetzliche Pensionsversicherung an die Hinterbliebenen des Josef Z*** zu erbringen hat, dies jedoch nur insoweit, als diese Leistungen... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt der Kläger, dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung Behauptungen zu verbieten, wonach der Kläger Urkunden oder Beweismittel gefälscht oder sich einer falschen Zeugenaussage schuldig gemacht habe. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht verbot dem Beklagten, im eigenen Namen und ohne Hinweis darauf, daß er entsprechende Äußerungen in Vertretung Dritter vorbringe, Behauptung... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren des Klägers, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihm Zug um Zug gegen Zahlung von S 1,000.000,-- die Liegenschaft EZ 138 KG Lengdorf zu übergeben und in die Einverleibung seines Eigentumsrechtes einzuwilligen. Sein Begehren stützt der Kläger auf die letztwillige Verfügung der am 26. April 1986 verstorbenen Marianne K***. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung das stattgebende Urteil des Erstgerichtes im Sinn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat im Beweissicherungsverfahren einem ergänzenden Antrag auf erweiterte Beweissicherungsmaßnahmen stattgegeben. Gemäß § 368 Abs. 4 ZPO kann jeder die begehrte Beweissicherung bewilligende Beschluß nicht mit einem Rechtsmittel bekämpft werden. Damit hat der Gesetzgeber unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Bewilligung von Beweissicherungsmaßnahmen nicht in höherer Instanz überprü... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G* U*** W*** brachte vor, die Antragsgegnerin habe im September 1988 in ihrer Filiale in Bleiburg eine großangelegte Werbeaktion durchgeführt und dabei unter anderem die Ware Fa-Deo-Spray-Dose um den Bruttoverkaufspreis von S 14,90 verkauft, was einem Nettopreis von S 12,42 entspreche. Der Einstandspreis vergleichbarer Konkurrenten betrage S 15,40 brutto und S 14,- netto. Die Antragsgegnerin habe daher unter ihrem Einstandspreis verkauft. De... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G*** U*** W*** brachte vor, die Antragsgegnerin habe im September 1988 in ihrer Filiale in Bleiburg eine großangelegte Werbeaktion durchgeführt und dabei unter anderem das Waschmittel Ariel Plus 4 kg um den Bruttoverkaufspreis von S 99 verkauft, was einem Nettopreis von S 82,50 entspreche. Der Einstandspreis vergleichbarer Konkurrenten betrage S 110 brutto und S 100 netto. Die Antragsgegnerin habe daher unter ihrem Einstandspreis verkauft. D... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte im Verfahren erster Instanz zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 37.107,30 sA; überdies stellte sie ein mit diesem Leistungsbegehren in rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang stehendes Feststellungsbegehren. Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von S 31.107,30 sA und gab dem Feststellungsbegehren der Klägerin statt; ihr auf Zahlung eines weiteren Betrags von S 6.000 sA gerichtetes Leistungsmehrbegehren wie... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 ZPO §500 Abs2 IIB2 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 41.776,08 sA und - gestützt auf § 1118 Fall 2 ABGB - auf Räumung in Anspruch. Im Zuge dieses Verfahrens hat das Erstgericht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 und Abs 3 MRG ausgesprochen, daß der Mietzinsrückstand für die Zeit vom Jänner 1982 bis Oktober 1984 S 41.776,08 samt Zinsen betrage. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten Folge, hob den erstgerichtlichen Beschluß auf ... mehr lesen...