Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 23.255,01 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderungen, die der verpflichteten Partei angeblich die R*** Ö*** - "Bundesministerium für Bauten und Technik" - aus Leistungen für bestimmte Schulbauten zustünden, und trug der Drittschuldnerin antragsgemäß auf, sich gemäß dem § 301 EO binnen vierzehn Tagen zu äußern. Ö*** - "Bundesministerium f... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitkläger sowie der Beklagte sind Brüder, der Drittkläger ist der Sohn des Erstklägers. Der Erstkläger ist zu 3/8, der Beklagte ist zu 5/8 Eigentümer der Liegenschaft EZ 559 KG Neudorf mit dem Grundstück Nr. 11 Haus KNr. 8 samt Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Ortsried, das dem Beklagten als Hofstelle dient. Weiters sind der Erstkläger zu 3/8, der Zweitkläger zu 1/8, der Drittkläger zu 2/8 und der Beklagte zu 2/8 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte mit einer am 17. Juni 1986 beim Erstgericht eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung den Beklagten Geschäftsräumlichkeiten in den Häusern Hernalser Hauptstraße 86 und 88 sowie Rötzergasse 39 zum 31. Dezember 1986 mit der
Begründung: auf, der Alleininhaber der Klägerin sei zu 9/20-Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaften. Er habe sich mit den Beklagten einvernehmlich über eine Beendigung des Bestandverhältnisses zum 31. März 1986 geei... mehr lesen...
Begründung: In der im
Spruch: genannten, mit dem Verfahren 5 Cg 444/83 des Erstgerichtes verbundenen Rechtssache machen die Erstklägerin als Witwe und die zweit- bis fünftklagenden Parteien als Waisen nach dem beim Unfall vom 31.1.1983 getöteten Ernst S*** Ansprüche gemäß § 1327 ABGB geltend. In der im
Spruch: genannten, mit dem Verfahren 5 Cg 444/83 des Erstgerichtes verbundenen Rechtssache machen die Erstklägerin als Witwe und die zweit- bis fünftklagenden Parteien als Waisen n... mehr lesen...
zurückgewiesen (§ 528 a ZPO), weil der angefochtene Beschluß gemäß zurückgewiesen (Paragraph 528, a ZPO), weil der angefochtene Beschluß gemäß Rechtliche Beurteilung § 18 Abs. 4 ZPO abgesondert unanfechtbar ist und überdies 1) der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes unanfechtbar (3 Ob 625/86 uva., zuletzt 6 Ob 580/87) und für den Obersten Gerichtshof bindend ist (7 Ob 655, 661, 662/84 uva. zuletzt 4 Ob 315/87) und 2) den Nebenintervenienten im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. Februar 1980 bot die beklagte Realitätenvermittlerin der Z-Bank Gesellschaft mbH (einem damals zur Zentralsparkasse der Gemeinde Wien gehörigen Unternehmen) das Objekt Villach, Hauptplatz 8, im Auftrag der Liegenschaftseigentümer zum Kauf an. Dabei handelte es sich um das Gelände des ehemaligen sogenannten E*** Villach, das aus den Liegenschaften EZ 74, 1651 und 135 KG Villach bestand. Der damalige Prokurist der Z-Bank Gesellschaft mbH erklärte der Bek... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit seiner Scheidungsklage stellte der Ehemann einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit. b EO. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung im Sinne der Abweisung des Sicherungsantrages ab; dabei unterließ es in sinngemäßer Anwendung des § 502 Abs. 5 ZPO einen Ausspruch über den Wert des Beschwerdegegenstandes. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Revisionsrekurs des Ehemannes. Gleic... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren, der Beklagte habe in die lastenfreie Abschreibung eines 1000 m2 großen Teilstückes des Grundstückes 153/2 der EZ 255 KG Hagenau und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an dem Teilgrundstück für den Kläger einzuwilligen, wobei das Begehren auf eine Vereinbarung im Übergabsvertrag vom 12.April 1974 gestützt wird. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und sprach aus, daß d... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist eine gegen die Entscheidung des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgerichtes vom 18. März 1985, 46 R 98/85, gerichtete Nichtigkeitsklage. Diese Klage hat das Erstgericht mit Beschluß vom 5. Juni 1985, 3 C 41/85-2, zurückgewiesen. Mit Beschluß vom 16. Jänner 1986, 3 C 41/85-20, hat es den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung eines Rekurses gegen den erstgenannten Beschluß abgewiesen. Mit dem nu... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt der Kläger, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung im geschäftlichen Verkehr beim Einzel- und Versandhandel mit Kupferheilartikeln zu verbieten, a) Kupferheilartikel mit gesundheitsbezogenen Angaben für die Linderung und Heilung von Krankheiten oder Krankheitssymptomen oder für die Abwehr von Erdstrahlen anzukündigen, sowie b) neben dem Bezug von Waren unentgeltliche Zugaben, insbesondere ein Ku... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte im vorliegenden Rechtsstreit die Verurteilung des Beklagten zur Lieferung bzw. Rückstellung von 5.600 l Heizöl extra leicht nach Dornbirn, Schillerstraße 23; sie räumte ihm eine Lösungsbefugnis durch Zahlung eines Betrages von 35.616 S samt 4 % Zinsen seit 26. Oktober 1985 ein. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung. Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, der Klägerin 4.200 l Heizöl extra leicht nach Dornbirn, Schillerstraße 23, zu lie... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z3 IIB2 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von 01.01.2002 bis 30.0... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte im Sinne des auf Räumung einer Wohnung gerichteten Klagebegehrens. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 15.000, nicht aber S 60.000 übersteige. Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft das Urteil des Berufungsgerichtes mit einem als außerordentliche Revision bezeichneten Rechtsmittel, welches jedoch nicht zulässig ist. Gemäß § 502 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z3 IIB2 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von 01.01.2002 bis 30.0... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Anfechtung durch die von der Klägerin erhobene außerordentliche Revision ist ein abänderndes, über einen nicht in Geld bestehenden Streitgegenstand, nämlich ein Begehren auf Urteilsveröffentlichung ergangenes Berufungsurteil, in dem das Gericht zweiter Instanz nach § 500 Abs. 2 Satz 1 Z 1 ZPO ausgesprochen hat, daß der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes nicht S 15.000 übersteigt. Gegen einen so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand der beiden verbundenen Rechtsstreite sind jeweils Forderungen der Klägerin aus zwei verschiedenen Kreditverträgen: 1) Im verbundenen Akt resultiert die geltend gemachte Klagsforderung von 35.945 S s.A. aus dem von der Klägerin mit den beiden Beklagten am 16. Mai 1980 geschlossenen Abstattungskreditvertrag. 2) Im führenden Akt wird die Klagsforderung auf den von der Klägerin mit dem Erstbeklagten am 2. (richtig gemäß Beilage A: 14.) Mai 1979 abgesc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte eine der früheren beklagten Partei (und nunmehrigen Gemeinschuldnerin) zur Aufstellung eines Musterhauses (Fertigteilhauses) in Bestand gegebene Fläche der EZ 1464 KatGem Ottakring zum 31. März 1985 gerichtlich auf. Diese erhob gegen den Auftrag des Gerichtes zur Übergabe des Bestandobjektes fristgerecht Einwendungen, behauptete einen Kündigungsverzicht der Klägerin und brachte in der Folge vor, ihrerseits das Bestandobjekt zum 31. August 1985 ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger und der Beklagte sind zu je einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ 1219 der KG Linz mit dem Haus Hessenplatz 10. Mit ihrer am 22. September 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger vom Beklagten 1.) die Herausgabe sämtlicher in seiner Verfügung befindlichen Hausverwaltungsunterlagen an den von ihnen bestellten Hausverwalter Johann H***; 2.) die Unterlassung jeder weiteren Hausverwaltertätigkeit und 3.) die Rechnungslegung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte mit ihrer am 11.Mai 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Wohnräume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Im Klagsrubrum waren lediglich die Bemessungsgrundlagen des Gerichts- und Justizverwaltungsgebührenges... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren aus § 2 UWG abgeleiteten Unterlassungsanspruch mit S 500.000, ein Urteilsveröffentlichungsbegehren mit S 40.000 bewertet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 60.000, nicht jedoch S 300.000 übersteige und die Revision nach § 502 Abs.4 Z 1 ZPO nicht zulässig ist. Die Klägerin hat ihren aus Paragraph 2, UWG abgelei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit einstweiliger Verfügung aus, daß den beklagten Parteien und Gegnern der gefährdeten Partei (im folgenden: beklagte Parteien) jeder Betrieb der im Erdgeschoß des Hauses Salzburg, Steingasse 61, befindlichen gastgewerblichen Lokalitäten, sei es zu gewerblichen Zwecken, sei es zu Vereinszwecken, sowie der Betrieb der zu diesen gastgewerblichen Lokalitäten gehörigen Entlüftungsanlage in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr verboten werde. Der klagende... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs.1 Z 2 ZPO ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug unzulässig, soweit der Beschwerdegegenstand S 15.000 nicht übersteigt. Diese Bestimmung schließt alle Revisionen gegen Urteile der Berufungsgerichte aus, deren Streitgegenstand den genannten Schwellwert nicht übersteigt (Fasching, LB Rdz 1869). Bei Beurteilung des Streitgegenstandes sind mehrere Ansprüche, über die das Ber... mehr lesen...
Begründung: Nach den Ausführungen im berufungsgerichtlichen Urteil verschuldete der Zweitbeklagte als Lenker eines PKWs, dessen Halter der Erstbeklagte war, einen Verkehrsunfall, durch welchen die bei der klagenden Partei pflichtversicherte Angelika K*** am Körper so schwer verletzt wurde, daß sie seither arbeitsunfähig ist und Sozialversicherungsleistungen der klagenden Partei bezieht. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. Juli 1969, 1 Cg 340/69-4, wurde festgestellt,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar offenbar iSd § 500 Abs.3 ZPO ausgesprochen, daß gegen sein Urteil ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig sei; es hat aber Aussprüche über den Wert des Streitgegenstandes nach § 500 Abs.2 Z 2 und 3 ZPO unterlassen. Den Entscheidungsgründen ist nicht zu entnehmen, ob und aus welchen Gründen das Berufungsgericht davon ausging, daß die Rechtssache im sogenannten Zulassungsbereich liege. Das... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines gegen die verpflichtete Partei ergangenen Versäumungsurteiles die Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer Rechnungslegung und der Ablegung eines Eides über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag hinsichtlich der Erwirkung der Eidesleistung mit der
Begründung: ab, die Erzwingung dieses Teilanspruches sei rechtlich nicht möglich. Das Gericht zweiter Instanz änd... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kamm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der vom Rekursgericht erlassenen einstweiligen Verfügung wurde den Beklagten aufgetragen, den unerlaubten Kleinverkauf von Arzneimitteln, insbesondere eines "Brusttees", der seiner äußeren Aufmachung nach zur Linderung bei Rachenkatarrh und Husten bestimmt ist, zu unterlassen. Der gegen diesen Beschluß erhobene ao Rekurs der Beklagten ist nicht zulässig. Der von den Beklagten selbst als zu hoch bemängelte (S 22) un... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Entfernung eines Anhängers von ihr gehörigen Grundstücken und zur Unterlassung des Abstellens von Fahrzeugen auf diesen Grundstücken bzw. der Zufahrt zu diesen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab dem Entfernungsbegehren mit Teilurteil statt; den Ausspruch über das Unterlassungsbegehren hob es dagegen auf und verwies die Rechtssache in diesem Umfang, ohne einen Rec... mehr lesen...
Begründung: In den vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen kündigte die klagende Partei dem Beklagten die in der Parkgarage Wien 7, Burggasse 85-87 (47 C 197/85 des Erstgerichtes), bzw. Wien 1, Franz Josefs-Kai/Morzinplatz (48 C 289/85), vermieteten Räumlichkeiten (Abstellplätze) für den 31.12.1985 auf. Der Beklagte habe wiederholt gegen die Bestimmung des Mietvertrages, insbesondere das darin vereinbarte Konkurrenzverbot, verstoßen un... mehr lesen...
Begründung: In den vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen begehrt der Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Beträge von S 37.377,-- s.A. (48 C 387/85), S 70.674,-- s.A. (48 C 448/85) und S 70.674,-- s.A. (48 C 547/85) zu bezahlen sowie das am Standort Wien 1, Singerstraße 8, Tür 13, betriebene gewerbliche Unternehmen zu räumen und geräumt zu übergeben (48 C 422/85). In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 14.1.... mehr lesen...