TE OGH 1994/4/13 7Ob515/94(7Ob516/94)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.04.1994
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten