Norm: AHG §8 Abs2ABGB §907 Abs2 zweiter SatzZPO §45
Rechtssatz: In Bezug auf die Frage der Fälligkeit einer Schadenersatzforderung kommen die Bestimmungen des ABGB zur Anwendung. Die dreimonatige Äußerungsfrist des § 8 Abs 2 AHG trifft keine Aussage über die Fälligkeit und lässt sich daraus auch nicht der Beginn des Zinsenlaufs ableiten; sie regelt lediglich die Kostenersatzfrage bei Klagserhebung vor Ablauf der dreimonatigen Äußerungsfrist im ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: 1. Anerkennt die Beklagte den Klagsanspruch (etwa auf Feststellung des Fortbestandes eines Dienstverhältnisses) unverzüglich nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung einer Verwaltungsbehörde über das (rückwirkende) Bestehen der Behinderteneigenschaft der Klägerin, hat sie Anspruch auf Kostenersatz nach § 45 ZPO. 2. Eine Vollmachtsbekanntgabe ist keine Streiteinlassung im Sinne der Bestimmung des § 45 ZPO. ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung 1. Bei Unterlassungs-, Feststellungs- und Rechtsgestaltungsklagen ist - bezogen auf § 45 ZPO - darauf Bedacht zu nehmen, ob sich der mit einer Klage erzielbare Erfolg auf außergerichtlichem Weg überhaupt herbeiführen ließe (M. Bydlinski, Prozesskostenersatz 280 f; 8 Ob 85/03p). Nach nunmehr ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Höchstgerichts fehlt einem Feststellungsbegehren das rechtliche Interesse, wen... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Auch bei Feststellungsansprüchen bedarf es einer vorprozessualen Aufforderung, ansonsten bei sofortiger Anerkennung § 45 ZPO zur Anwendung kommt. Entscheidungstexte 22 R 38/09h Entscheidungstext LG Wels 04.03.2009 22 R 38/09h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00519:2009:RWE000002... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Der Beklagte hat die Klage auf Zivilteilung einer im gemeinsamen Eigentum mit den Klägern stehenden Liegenschaft nicht [iS des § 45 ZPO] veranlasst, wenn er den Zivilteilungsanspruch nicht bestritten hat und die Freiwillige Feilbietung wegen Uneinigkeit über das geringste Gebot gescheitert ist, wenn auch andere, dem Teilungsurteil gleichwertige Exekutionstitel ohne alleinige Kostentragungspflicht eines Miteigentümers (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415ZPO §45
Rechtssatz: Überweist der Gläubiger eine nach der Entscheidung 3 Ob 58/06 k zulässige Teilzahlung des Schuldners im vorprozessualen Stadium zurück, hat dies Kostenfolgen. Anerkennt der Beklagte im folgenden Verfahren den zurücküberwiesenen Betrag bei erster Gelegenheit und leistet dementsprechend neuerlich Zahlung, ist davon auszugehen, dass der Kläger mit dem von Anfang an unstrittigen Betrag bereits in der ersten, die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45KO §103KO §110
Rechtssatz: Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO zugunsten des Masseverwalters im Prüfungsprozess, wenn die Prüfungsklage mangels ausreichend schlüssiger Forderungsanmeldung an sich abzuweisen gewesen wäre, der Masseverwalter sich aber dessen ungeachtet - nach Vorlage von Urkunden - zur Anerkennung des Klagsanspruchs bereitgefunden hat. Aktivzitate: AnwBl 1995/4973 EvBl 1949/389 WR 796 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45ZPO §43ZPO §408JN §54
Rechtssatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO im Fall der reinen Stundung eines eingeklagten Betrages, wenn nur Ablauf der Stundungsfrist sofort anerkannt wird, 2. Der Entschädigungsbetrag wegen mutwilliger Prozessführung nach § 408 ZPO ist ein selbständiger Anspruch mit selbständigem Rechtsgrund, erfüllt nicht unter die im § 54 JN genannten Nebenforderungen. Er ist ziffernmäßig bestimmt geltend zu machen, das... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Kein Totalverlust des Kostenanspruches des Klägers bei bloß verspäteter Klagseinschränkung. Entscheidungstexte 3 R 10/04 Entscheidungstext OLG Wien 04.06.2004 3 R 10/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000630 Im RIS seit 08.11.2011 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Zumindest im Teilungsprozess vermindert ein (in der nächsten Verhandlung vorgetragenes) Anerkenntnis schon mit dem es enthaltenden Schriftsatz die Bemessungsgrundlage nach dem RATG, und zwar unabhängig von der allenfalls nach §45 ZPO zu lösenden Frage, wer letztlich die Kosten zu tragen hat. Entscheidungstexte 14 R 149/02p Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Eine außerhalb des Prozesses erfolgte Zahlung des Beklagten stellt im Gegensatz zum Teilanerkenntnis keine direkt auf den Verfahrensgegenstand wirkende Prozesshandlung dar, sondern betrifft die (Teil-)Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Klägers. Darüber ist Beweis aufzunehmen. Ohne eine entsprechende Einschränkung des Klagebegehrens wird durch eine solche Erfüllungshandlung am St... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §45ZPO §830
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem (vorprozessualen) Verhalten des Beklagten, dass die beabsichtigte Rechtsverwirklichung mit größter Wahrscheinlichkeit auch ohne Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens möglich sein wird, so hat der Kläger die Kosten eines dennoch eingeleiteten Prozesses zu tragen. Zur Dauer der Überlegungsfrist, die der Kläger dem Beklagten demnach vor Klagseinbringung zu gewähren hat (hier Tei... mehr lesen...
Norm: ZPO §45UWG §14 A1
Rechtssatz: Vereinbaren die Parteien, dass Wettbewerbsverstöße nicht sofort eingeklagt, sondern zuerst abgemahnt werden sollen, so führt die Unterlassung der Abmahnung nicht zum Verlust des Klagerechts. Vor Abmahnung des Verletzers liegt jedoch keine Veranlassung der Klage vor; der Kläger wird daher kostenersatzpflichtig, wenn er den Beklagten nicht abgemahnt hat und dieser den Anspruch sofort bei der ersten Tagsatzung a... mehr lesen...
Norm: ZPO §45KO §27KO §43
Rechtssatz: Zur Vermeidung der Kostenfolgen des § 45 ZPO ist es geboten, vor einer Klagsführung den Anfechtungsgegner zur Leistung und zum Gegenstandlosmachen des Rechtsgestaltungsanspruchs zu veranlassen. Entscheidungstexte 8 Ob 140/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 Ob 140/99t Veröff: SZ 72/177 Euro... mehr lesen...
Norm: §44 ZPO, §45 ZPO, §33 MRG
Rechtssatz: Ist dem im Prozess Obsiegenden anzulasten, dass er durch ein bestimmtes außergerichtliches Vorgehen (hier etwa eine Reaktion auf die Ersuchen des Beklagten um Aufschlüsselung der Zusammensetzung des geforderten Bestandzinses, der sich aus dem Mietvertrag so nicht ableiten ließ) die gesamte Prozessführung hätte vermeiden können, kann dem an sich Obsiegenden gemäß § 44 ZPO der Ersatz der gesamten Prozes... mehr lesen...
Norm: ZPO §45UWG §14 A2
Rechtssatz: Anerkennt der Beklagte den Unterlassungsanspruch, dann gesteht er das Vorliegen auch der Wiederholungsgefahr als materiellrechtlicher Anspruchsvoraussetzung zu, sodaß eine Klageabweisung ausgeschlossen wäre. Aus denselben Gründen kann das Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs auch nicht mit dem Antrag verbunden werden, dem Beklagten nach § 45 ZPO Kosten zuzusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Bei Leistungsklagen genügt zur Anwendung des § 45 ZPO nicht die bloße Anerkennung, es bedarf der Erfüllung. Entscheidungstexte 12 R 232/98w Entscheidungstext OLG Wien 28.12.1998 12 R 232/98w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000701 Im RIS seit 11.11.... mehr lesen...
Norm: ZPO §45
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 45 ZPO auf die Kosten des Klägers ist nicht zulässig Entscheidungstexte 11 R 412/98d Entscheidungstext LG Linz 11.11.1998 11 R 412/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000021 Dokumentnummer JJR_19981111_LG00458_01100R004... mehr lesen...