RS OGH 2006/12/21 3R300/06z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2006
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Norm

ABGB §1415
ZPO §45

Rechtssatz

Überweist der Gläubiger eine nach der Entscheidung 3 Ob 58/06 k zulässige Teilzahlung des Schuldners im vorprozessualen Stadium zurück, hat dies Kostenfolgen. Anerkennt der Beklagte im folgenden Verfahren den zurücküberwiesenen Betrag bei erster Gelegenheit und leistet dementsprechend neuerlich Zahlung, ist davon auszugehen, dass der Kläger mit dem von Anfang an unstrittigen Betrag bereits in der ersten, die Klage umfassenden Prozessphase als unterliegend zu betrachten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2006:RFE0000164

Dokumentnummer

JJR_20061221_LG00929_00300R00300_06Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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