Norm: ZPO §391 Abs3 CJN §27a Abs1JN §96 Abs1
Rechtssatz: Könnte die beklagte Partei die klagende Partei mit Sitz im Ausland wegen einer behaupteten Forderung mittels Widerklage im Inland in Anspruch nehmen, so könnte die örtliche Zuständigkeit des inländischen Prozessgerichts - und damit dessen internationale Zuständigkeit - zur Verhandlung und Entscheidung über eine in prozessualer Rechtsverteidigung vorgetragene Aufrechnungseinrede, auf deren... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3
Rechtssatz: Die Widerklage ist noch nicht spruchreif, weil im Fall der Aufrechnungseinrede, die nur Eventualcharakter hat, immer zuerst über den Bestand der Klagsforderung entschieden werden muss, selbst wenn die Gegenforderung schneller festgestellt werden kann, sodass die Abweisung der Klage (hier: Widerklage) schon deshalb feststeht. Entscheidungstexte 2 Ob 338/00w ... mehr lesen...