Norm
ZPO §391 Abs3Rechtssatz
Die Widerklage ist noch nicht spruchreif, weil im Fall der Aufrechnungseinrede, die nur Eventualcharakter hat, immer zuerst über den Bestand der Klagsforderung entschieden werden muss, selbst wenn die Gegenforderung schneller festgestellt werden kann, sodass die Abweisung der Klage (hier: Widerklage) schon deshalb feststeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114622Dokumentnummer
JJR_20001221_OGH0002_0020OB00338_00W0000_001