Zu. K./51 des Bezirksgerichtes für ZRS. Graz haben die klagenden Parteien am 11. August 1951 eine auf die Kündigungsgrunde nach § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 und 4a MietG. gestützte Aufkündigung gegen den Beklagten überreicht. Diesbezüglich wurde auf Grund des Bescheides des Magistrates vom 27. Juli 1951 vorgebracht, daß dem Ansuchen auf Abtragung des bombengeschädigten Hauses in Graz, S.gasse-B.gasse, zum Zwecke der Errichtung eines Neubaues stattgegeben worden sei, wobei festgestel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2 ZPO §233 ZPO §411 Aa ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C8 EheG §69 ZPO §232 ZPO §233 ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte die Kündigung wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen, weil die klagende Partei bereits zum gleichen Termin die Kündigung gegen die beklagte Partei eingebracht hatte. Das Rekursgericht hat in Abänderung dieser Entscheidung dem Erstgericht die Anordnung einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung aufgetragen, weil nach den Behauptungen der klagenden Partei der gegenständlichen Aufkündigung ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt, als in der bereits anhäng... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Zwei für den gleichen Kündigungstermin eingebrachten Aufkündigungen desselben Bestandverhältnisses begründen nicht Streitanhängigkeit, wenn sie sich auf verschiedene Tatbestände als Kündigungsgrund stützen.
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Norm: ZPO §233 ZPO §235 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Zwei Klagen auf Unterfertigung derselben Urkunde begründen, wenn sie nicht auf den gleichen Rechtsgrund gestützt sind, nicht die Einrede der Streitanhängigkeit.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, d... mehr lesen...
Richard Sch., der Gesellschafter der aus ihm und Karl S. bestehenden offenen Handelsgesellschaft S. & Sch., brachte zur Zahl 2 Cg 184/49 des Landesgerichtes Linz die Klage auf Ausschließung des Karl S. aus der Gesellschaft ein. Nach Eintritt der Streitanhängigkeit überreichte Karl S. gegen Richard Sch. zu 2 Cg 266/49 die Klage auf Auflösung der Gesellschaft. Richard Sch., der Gesellschafter der aus ihm und Karl Sitzung bestehenden offenen Handelsgesellschaft Sitzung & Sch.,... mehr lesen...
Norm: HGB §140 ZPO §232 ZPO §233 ZPO § 232 heute ZPO § 232 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage des Staatsanwaltes wegen Bestreitung der ehelichen Geburt der Beklagten mit der Begründung: ab, daß die Staatsanwaltschaft weder ein öffentliches noch ein Interesse des Kindes behauptet habe und daß ein solches Interesse an der vorliegenden Klage auch nicht vorliege; es könne nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, das Versäumnis des Ehemannes an der rechtzeitigen Erhebung der Klage auszubessern. Das Berufungsgericht gab in Abänderung des erstinsta... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen gaben der Klage des Staatsanwaltes wegen Bestreitung der ehelichen Geburt des Beklagten Folge. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Auf Grund einer vom Staatsanwalt gemäß dem § 158 ABGB. eingebrachten Klage hat das Erstgericht entschieden, daß der mj. Beklagte nicht als ein eheliches Kind des W. B. aus der mit A. B., geborenen Sch., geschlossenen Ehe anzusehen ist. Das Berufungsgericht hat dieses Urt... mehr lesen...
Norm: ABGB §158 ZPO §14 Bd ZPO §233 ABGB § 158 heute ABGB § 158 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 158 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 158 gültig von 01.01... mehr lesen...
Der Beklagte hatte gegen die Klägerin ein Scheidungsbegehren gestellt, das abgewiesen worden war. Unmittelbar vor der Berufungsverhandlung hat die Klägerin, die sich bis dahin zu einer Scheidung ablehnend verhalten hat, ebenfalls eine Scheidungsklage eingebracht. Das Erstgericht hat über diese Klage eine Streitverhandlung angeordnet, bei der der Beklagte mit Rücksicht darauf, daß auch das inzwischen gefällte berufungsgerichtliche Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen war, die S... mehr lesen...
Norm: EheG §55 ZPO §233 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 Ea ZPO §233 ABGB § 156 heute ABGB § 156 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 156 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 156 gültig von 01.01.2005 bis... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Ein nicht vollstreckbarer Zahlungsbefehl eines deutschen Gerichtes gegen einen österreichischen Staatsbürger begründet für das österreichische Gericht nicht die Streitanhängigkeit.
Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 ZPO §577 Abs1 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 577 heute ZPO § 577 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 E ZPO §233 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Verhältnis einer neuen Kündigung zu einem über eine frühere Kündigung anhängigen Rechtsstreite.
Entscheidungstexte 3 Ob 137/26 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...