Norm: ZPO §226 IIA3 ZPO §226 IIB6 ZPO §228 A4 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, im Hinblick darauf, daß der Ehemann der Klägerin kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam, habe die Unterlassung oder unrichtige Erstattung der Anmeldung zur Sozialversicherung keinen Einfluß auf den Pensionsanspruch der Klägerin, da in einem solchen Fall gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG die Wartezeit entfalle, wird von der Revisionswer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber vertreten die Auffassung, nach der Rechtsprechung könne auch die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Irreführung, Zwang oder List mittels Zwischenantrages auf Feststellung geltend gemacht werden. Sie berufen sich dazu auf Fasching, Kommentar III 138 Anm 12 zu § 236 ZPO, der aber ohne eigene Stellungnahme lediglich die Entscheidung vom 11.9.1934, ZBl 1935/198 (abl. Petschek), zitiert, aus der für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 414 Grundbuch 43110 R*****. Zu dieser Liegenschaft gehören die Grundstücke 2756/2, 2760 und 2765/2. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 31 desselben Grundstücks. Dazu gehört unter anderem das Grundstück 2753. Weiters sind die Beklagten Hälfteeigentümer der EZ 200 des Grundbuchs 4311/2 S*****. Zu dieser Einlagezahl gehören unter anderem die Grundstücke 1777/1 und 1778/1. Mit Kaufve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In SZ 46/125 wurde zwar ausgesprochen, daß für einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses für eine Feststellungsklage trotz der möglichen Rechtskraft der Entscheidung im Verwaltungsverfahren kein Anhaltspunkt besteht, weil es auf die erfolgte Kostendeckung zwischen Klient und Anwalt ankommt. Nach ständiger Rechtsprechung (JBl 1975, 607, JBl 1980, 31; ZVR 1985/51; JBl 1986, 794, RZ 1991/41) mangelt allerdings das rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 C MRG §33 Abs2 ZPO §228 A1 ZPO §228 B3aa ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Bestandvertrags vom 9.August 1993 (Beginn der Vertragsabwicklung 15.August 1993) auf unbestimmte Dauer Mieter eines 383,29 m2 großen Geschäftslokals (Rechtsanwaltskanzlei) in Wien 1. Die beklagten Parteien waren bzw. sind Miteigentümer jener Liegenschaft, auf der sich das Bestandobjekt befindet. Die Miteigentümer wurden beim Vertragsabschluß durch ihren Hausverwalter vertreten. Der schriftliche Mietvertrag enthält ua folgende Regelu... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Aa ABGB §1295 Ia2 ABGB §1325 B2 ABGB §1358 ZPO §228 B1bb ZPO §228 C1 ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am ***** geborene Sohn des Klägers wurde während des Geburtsvorgangs aufgrund eines zu spät durchgeführten Kaiserschnitts zerebral geschädigt. Diese Hirnschädigung äußert sich in einer Bewegungsstörung der gesamten Muskulatur sowie einer Beeinträchtigung der Bewegungskoordination. Zusätzlich besteht eine schwere geistige Behinderung, derentwegen das Kind kaum schulbildungsfähig, wohl aber in sozialer Hinsicht beeinflußbar und trainierbar ist. Das Kind beda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die hier beklagte Republik Österreich übernimmt iS des § 1 Ausfuhrförderungsgesetz 1981 BGBl 215 (im folgenden AusfFG) Haftungen ua für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Als ihre Bevollmächtigte wird nach § 5 AusfFG die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft tätig. Die hier beklagte Republik Österreich übernimmt iS des Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.2.1992 von der Beklagten eingestellt und in der Folge in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Klägerin hatte zur Zeit der Einstellung bereits die rechtliche Stellung einer begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG. Im Betrieb der Beklagten ist eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit zwischen 9:00 bis 14:30 Uhr eingeführt. Seit September 1993 besuchte die Klägerin in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr eine Abends... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Beide Vorinstanzen haben den vom Kläger gestellten Zwischenantrag auf Feststellung richtigerweise als unzulässig erkannt, sodaß es ausreicht, gemäß § 48 ASGG auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Beide Vorinstanzen haben den vom Kläger gestellten Zwischenantrag auf Feststellung richtigerweise als unzulässig erkannt, sodaß es ausreicht, gemäß Paragraph 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Beklagte brachte gegen den nunmehrigen Kläger am 30.6.1993 zu 2 C 1506/93m des Erstgerichtes eine Besitzstörungsklage ein, weil dieser ihn im ruhigen Besitz von Liegepritschen und des Zuganges zu diesen Liegepritschen gestört habe. Der Besitzstörungskläger habe seit Jahrzehnten auf einem Teil einer Liegenschaft des Besitzstörungsbeklagten am Ufer des T*****sees Liegepritschen aus Brettern und Pfosten aufgestellt, die auf Betonquadern gelager... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa ZPO §228 C1 ZPO §228 C3WGG 1979 §14d ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Nutzungsberechtigter des Reihenhauses Nr 15 einer aus 20 Häusern bestehenden Reihenhausanlage, die im Eigentum der beklagten gemeinnützigen Bauvereinigung steht und von ihr verwaltet wird. Im Jahr 1993 wurden in 18 dieser Häuser schadhafte Türen und Fenster erneuert, wofür die beklagte Partei aus dem Instandhaltungsfonds einen Betrag von S 1,114.977,80 an den bauausführenden Unternehmer bezahlte; zusätzlich stellte die beklagte Partei 5 % di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die Verletzung von Pflichten, die der Erstbeklagen als Bauherrin oder als Baubehörde (insoweit könnte allerdings nur ein Amtshaftungsanspruch vorliegen) auf Grund der nöBO obliegen, wurde das Begehren in erster Instanz nicht gestützt. Die konkretisierten Behauptungen zum Anspruchsgrund beschränkten sich auf unsachgemäße Bauausführung und auf § 364b ABGB. Soweit erstmals in der Berufung Bestimmungen der nöBO her... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin hat ebenso wie ihre Eltern ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sowohl sie als auch ihre gesetzlichen Vertreter sind allem Anschein nach deutsche Staatsangehörige. Auch für Gastaufnahmeverträge gelten - soweit nicht die Anknüpfung gem. § 41 IPRG (Konsument in dessen Aufenthaltsstaat die Anbahnung des Vertragsverhältnisses erfolgte) Anwendung zu finden hat - die allgemeinen Verweisungsregel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 27 Z 1 AngG zu Recht und unverzüglich entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG zu Recht und unverzüglich entlassen wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13.1.1991 kam der Kläger auf der zum Schigebiet der Beklagten gehörigen Aualmpiste zu Sturz und wurde schwer verletzt. Das Gelände wird im Unfallsbereich durch einen in Hangfallinie verlaufenden Erosionsgraben unterbrochen, der aufgrund seiner Lage inmitten der Piste und der damals gegebenen geringen Schneelage als atypische Gefahrenquelle von der Beklagten hätte abgesichert werden müssen. Hätte der Kläger allerdings seine Fahrgeschwindigkeit und Fahr... mehr lesen...
Begründung: Die am 19.10.1937 geborene Klägerin verletzte sich am 30.6.1994 bei einem Sturz von einem Kirschbaum in dem hinter ihrem landwirtschaftlichen Anwesen stehenden Hausgarten. Sie hatte damals gemeinsam mit ihrem Mann mehrere landwirtschaftliche Grundstücke und hält auch Tiere, die sie mit dem von den Wiesen geernteten Heu versorgte. Mangels eigener landwirtschaftlicher Geräte führte die Mäharbeiten ein Nachbar durch, der hiefür nicht mit Geld entlohnt wurde, sondern s... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 Ca ZPO §228 B5 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 ABGB §523 A ZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg ABGB § 477 heute ABGB § 477 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 ABGB §825 B ZPO §14 Bd ZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg ABGB § 477 heute ABGB § 477 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bezirksgerichts St.Florian vom 23.Mai 1883, Zl. 1030, folgendes Koppelfischereirecht eingetragen: "Katasterposten 47 (Erstkläger und Zweitklägerin): ... Zu einem Viertel in der Traun, Krems und dem Mühlbach Parzelle 571 und in der Bachparzelle 1846/14 von jenem Punkte angefangen, wo die verlängert gedachte Grenzlinie der Parzelle 1842/36 und 1847/1 die Traun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer mehrerer Liegenschaften. Er steht in Geschäftsverbindung mit der beklagten Bank, der mehrere ihn betreffende Konten, unter anderem auch Kreditkonten, führt. Der Kläger behauptet in der Klage, daß ihm Angestellte und Organe der Beklagten durch strafbare Handlungen (Urkundenfälschungen, Betrug und Untreue) einen Schaden (per Mai 1995) von mehr als 13 Mill S verursacht hätten. Seine Liegenschaften seien bis 1992 vollkommen lastenfrei gewese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten beschäftigt. Am 6.9.1991 gerieten die Parteien über eine Lohnabrechnungsfrage in Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung versetzte der Beklagte dem Kläger wuchtige Hiebe mit der Faust und mit einer Stielbürste, wodurch der Kläger einen Bruch des linken Jochbeins, einen kleinen Knochenausbruch aus dem Boden der linken Augenhöhle, einen Einstauchungsbruch der linken äußeren Augenhöhlenwand, Rißquetschwunden an der Nasenwurzel, in der l... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1bb ZPO §405 BII ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: EO §35 K ZPO §228 D ZPO §393 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches, den die Streitteile am 27.5.1953 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe schlossen, schuldig, der Beklagten ab 1.6.1953 einen monatlichen Unterhaltsbetrag im Ausmaß von 25 % seines jeweiligen Nettoeinkommens einschließlich der Kinderbeihilfe, jedoch ausschließlich der Überstundenentlohnung und des Entgelts für besondere Leistungen und Prämien, zu bezahlen. Am 12.11.1991 schlossen die Streitteile vor Gerich... mehr lesen...