Norm: ABGB §1302 A ABGB §1310 ZPO §228 B1aa ABGB § 1302 heute ABGB § 1302 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1310 heute ABGB § 1310 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15.8.1992 überquerten gegen 17,35 Uhr die Erstbeklagte und - an ihrer Hand - die damals drei Jahre alte Zweitbeklagte in L***** die Fahrbahn der L*****straße auf der Höhe des Hauses Nr 67. Die Erstbeklagte hatte die Aufsicht über ihr Urenkelkind (Zweitbeklagte) übernommen. Die Fahrbahn des von den beiden Beklagten überquerten, als Einbahn geführten Astes der L*****straße weist eine Breite von 6,5 m auf. Am rechten Fahrbahnrand waren PKWs geparkt. Die be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung bildet eine unvorhergesehene Ohnmacht oder Bewußtseinsstörung des Lenkers kein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 9 Abs 1 EKHG. Dem Lenker, der infolge einer plötzlich aufgetretenen Bewußtseinsstörung einen Unfall verursacht, kann daher zwar kein Verschulden zur Last gelegt werden, doch haftet hiefür der Halter nach der Gefährdungshaftung des EKHG (vgl ZVR 1959/266; SZ 41/160; SZ 49... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war als Vertragslehrerin der beklagten Partei am Bundesrealgymnasium in N*****beschäftigt. Sie wurde mit Schreiben des Landesschulrates für N***** vom 12.März 1981 gemäß § 32 Abs 2 lit b VBG zum 30.Juni 1981 gekündigt. Dabei berief sich der Landesschulrat für N***** auf ein amtsärztliches Gutachten der Bezirkshauptmannschaft N***** vom 22.Jänner 1981, wonach die Klägerin "nicht dienstfähig" sei. Dieses hatte folgenden Wortlaut: Die Klägerin w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 26.März 1992 eingelangten Klage begehrte die klagende Partei vom Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 2,862.401,77 S samt 10 7/8 % Zinsen seit 4.September 1990 und brachte vor, der Beklagte habe zum Ankauf von Wertpapieren (Aktien und Optionen auf Aktien) Bevorschussungen (Darlehen) in Anspruch genommen und sich am 4. September 1990 verpflichtet, den an diesem Tag offenen Betrag von 2,862.401,77 S bis 15.Dezember 1990 zurückzuzahlen. Bei U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.4.1978 Vertrauensarzt der beklagten Partei. Daneben betrieb er mit Genehmigung der beklagten Partei eine Privatordination als Neurochirurg. Am 1.7.1978 wurde er zum Chefarztstellvertreter und am 1.2.1988 zum Chefarzt bestellt. Er war seither leitender Arzt der Dienststelle 20 (chef- und vertrauensärztlicher Dienst). Auf sein Dienstverhältnis fanden die Bestimmungen der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversic... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 CI ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Zum Feststellungsinteresse bei zweifelhafter Anerkennung einer österreichischen Unterhaltsentscheidung im Ausland.
Entscheidungstexte 2 Ob 521/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung des alleinigen Verschuldens der Beklagten an der Scheidung der Ehe der Streitteile, die unter Anwendung deutschen Rechts durch Urteil des Amtsgerichtes Esslingen vom 2.11.1989 ohne Verschuldensausspruch geschieden worden sei. Beide Parteien seien sowohl deutsche, als auch österreichische Staatsbürger, sodaß gemäß § 9 Abs 1 IPRG ausschließlich österreichisches Recht zur Beurteilung der Scheidungswirkungen anzuwenden sei... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Steht der Bestandgeber auf dem Standpunkt der Wirksamkeit eines Räumungsvergleichs und damit der gültigen Beendigung des Mietverhältnisses, dann hat der Bestandnehmer ein rechtliches Interesse an der ihm anges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1984 trat der Kläger an den Bürgermeister der beklagten Partei mit dem Wunsch heran, die nördlich der Bundesstraße Nr ***** als Grünlandgebiet gewidmeten
Gründe: umzuwidmen. Er wollte die Grundstücke als Gewerbegebiet verkaufen und damit seine Bankschulden von etwa S 14 Millionen abdecken. Der Gemeinderat der beklagten Partei vertrat einhellig den Standpunkt, daß der beklagten Partei durch die Umwidmung keine Kosten entstehen dürften; dem stimmte d... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.10.1986 geborene Klägerin wurde am 1.1.1990 vom Hund der Beklagten gebissen und schwer verletzt. Mit der am 3.7.1992 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin aus prozeßökonomischen Gründen vorerst ein Schmerzengeld von 50.000 S vorbehaltlich späterer Ausdehnung und eine Entschädigung nach § 1326 ABGB von S 20.000; weiters begehrte sie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Nachteile, die die Klägerin aus dem Vorfall vom 1.1.1990 in Hinkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte am 16.6.1982 als Rechtsvertreter des Klägers beim Landesgericht I***** eine Klage gegen die H***** GmbH eingebracht. Darin hatte er mit der Behauptung, daß die ihm von der Klägerin gelieferte Kantenanleimmaschine wesentliche Mängel aufweise, weshalb er unter Nachfristsetzung vom Vertrag zurückgetreten sei und hilfsweise Wandlung begehre, die Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreisteiles von S 400.800,- begehrt; außerdem hatte er "i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13.6.1976 verschuldete der Vater des Beklagten Leopold Z***** als Lenker eines PKW einen Verkehrsunfall, durch den der Kläger schwer verletzt wurde. Mit Teilanerkenntnisurteil des Kreisgerichtes Steyr vom 9.2.1979, 3 Cg 154/78-13, wurde die Haftung des Leopold Z***** und der Haftpflichtversicherung für alle künftigen Schäden und Nachteile aus diesem Unfall festgestellt, die Haftung der Haftpflichtversicherung wurde auf die Haftpflichtversicherungssummen... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Dass dem Geschädigten (in EvBl 1994/109) eine Feststellungsklage zur Hintanhaltung der Verjährung künftiger Schadenersatzansprüche nicht zugemutet wird, heißt nicht, dass ihm eine solche Klage - deren Funkti... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Parteien sowie Sonja G***** (1/6) und Gretchen H***** (1/9) sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus ***** M*****straße 181. Am 5.12.1990 verkaufte der frühere Miteigentümer Herbert H***** seinen 1/6-Anteil an die erstbeklagte Partei. Herbert H***** hatte mit Zustimmung aller Miteigentümer 1983 die in dem genannten Haus befindliche Wohnung Nr.5 gemietet. Am 4.12.1990 vermietete er diese Wohnung mit Zustimmung des Zweit- und Drittbeklagten an die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Hans S***** bestand seit 24.6.1926 bis zum Tod des Firmeninhabers und Vaters der beiden Streitteile am 24.11.1951 als einzelkaufmännisches Unternehmen. Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** stand im Alleineigentum des Hans S*****. Auf der Liegenschaft befindet sich das Wohnhaus *****, in dem sich auch die Geschäftsräumlichkeiten befinden und befanden. Nach dem Tod des Hans S***** wurde diese Liegenschaft von der Witwe Maria S***** zu 3/9-Anteilen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 1990 Eigentümerin des Hauses H*****. Ihre Mutter betrieb dort ein Unternehmen (Warenhaus), das sie am 4.März 1963 für die Dauer von 15 Jahren der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei verpachtete. Bei den in Art. I. des Vertrages aufgezählten verpachteten Räumlichkeiten ist ein Kellerraum nicht erwähnt. Die übrigen hier relevanten Bestimmungen des Pachtvertrages lauten: Die Beklagte ist seit 1990 Eigentümerin des Hauses H*****. Ihre... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB6 ZPO §226 IIB7 ZPO §228 A4 ZPO §228 B1aa ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3 ZPO §228 H4 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
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Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Zahlung eines Betrages von 1,058.256,77 S sA sowie die Feststellung, daß der Beklagte ihr für sämtliche Schäden hafte, die der klagenden Partei durch seine Tätigkeit in der Zeit vom 1.1.1981 bis 30.8.1987 entstanden seien und in Zukunft entstehen werden. Der Beklagte habe als Angestellter der klagenden Partei im genannten Zeitraum die klagende Partei durch umfangreiche Malversationen geschädigt, insbesondere dadurch, daß er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26.7.1991 wurde die Klägerin bei einem von der Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Spätfolgen infolge Beschädigung des zweiten rechten oberen Schneidezahns der Klägerin können nicht ausgeschlossen werden. Die Klägerin begehrt den Ersatz eines Betrages von S 25.639,80 sowie die hinsichtlich der zweitbeklagten Partei mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzten Feststellung der Haftung für künftige Schäden der Klägerin aus diesem Unfa... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B4AußStrG 2005 §173 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Dass auch dem ruhenden Nachlass der Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit des Übergabevertrages zusteht, beseitigt nicht das rechtliche Interesse der berufenen Erben an der Feststellung de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind die gesetzlichen Erben nach ihrem am 15.2.1991 verstorbenen Bruder Leopold P*****. Mit Notariatsakt vom 13.2.1991 hatte Leopold P***** dem Beklagten die Liegenschaft EZ 781 KG W***** gegen Gewährung eines Fruchtgenußrechtes und Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen übergeben. Leopold P***** war zum Zeitpunkt der Errichtung des Notariatsaktes längst nicht mehr geschäftsfähig. Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in K***** das Tischlerhandwerk. Im Jahr 1991 erhielt er von der BGV II K***** den Zuschlag für Tischlerarbeiten samt Verglasung betreffend das Bauvorhaben "***** K*****". Zu liefern waren ua Innentüren der Brandwiderstandsklasse T 30. Mit Schreiben vom 7.4.1993 trat die Beklagte "gemäß ÖNORM A 2060, Punkt 2.19.1.4 (1)" mit sofortiger Wirkung von diesem Werkvertrag mit der Behauptung zurück, daß die gelieferten Türen - entgegen der mit ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A5 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Mangel des rechtlichen Interesses bei Feststellungsklagen ist von Amts wegen und auch noch im Rechtsmittelverfahren zu beachten. Entscheidungstexte 7 Ob 10... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Mangel des rechtlichen Interesses bei Feststellungsklagen ist von Amts wegen und auch noch im Rechtsmittelverfahren zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:0070OB01040.94.1107.000 Dokumentnummer JJT_19941107_OGH0002_0070OB01040_9400000_000 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.8.1984 bei der beklagten Partei als Vertragsbediensteter beschäftigt und wurde zum 31.7.1993 gekündigt. Mit dem Vorbringen, er habe keine Kündigungsgründe im Sinne des § 35 Abs 2 des steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetzes gesetzt, begehrt er in seiner als "Klage auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung" bezeichneten Klage die Fällung des Urteils "Die Kündigung des Klägers, diesem zugegangen am 26.3.1993... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Feststellungsklage im vorliegenden Fall gegen alle übrigen Gesellschafter zu richten war, im Einklang mit Lehre und Rechtsprechung zutreffend bejaht (vgl. Torggler/Kucsko in Straube, HGB § 119 Rz 31 mwH; Thöni in RdW 1993, 133 ff, 135 mwH; HS 6151; GesRZ 1975, 131; ecolex 1990, 757; WBl 1992, 263 ua). Die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision kann sich auch nicht dar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger sind bei der beklagten Partei als Angestelle beschäftigt. Der Erstkläger war seit 1.2.1978 Organisationsreferent im Bereich der Lebensversicherung der Landesdirektion Niederösterreich. Der Zweitkläger übt diese Funktion (in der Sparte "Leben") seit 1.6.1980 aus. Ihre Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen, Innendienst (KVI). Im Zuge einer Umstellung der Verkaufsstruktur ab 1.7.1992 bot i... mehr lesen...
Begründung: Der am 22.4.1939 geborene Kläger betreibt einen Obst- und Gemüsehandel: Er ist handelsrechtlicher Geschäftsführer und Gesellschafter zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die beide ihren Firmensitz in Wien haben. Dort hält sich auch der Kläger während der Woche auf, während er an den Wochenenden sein Haus in R*****bewohnt, wo sich sein Hauptwohnsitz befindet. Zu diesem Wohnhaus gehört ein Lagerraum, in dem der Kläger bei Bedarf Waren wie etwa Konserven la... mehr lesen...