Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Angestellter der Beklagten und seit April 1992 Mitglied des Betriebsrates. Der Betriebsrat besteht aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und neben dem Kläger aus zwei weiteren Mitgliedern. Der Stellvertreter des Vorsitzenden wurde am 31.1.1992 entlassen. An diesem Tag nahm der Kläger in der Zeit von 10 Uhr 41 bis 14 Uhr 41 ad hoc Freizeit in Anspruch und suchte mit dem Vorsitzenden des Betriebsrates die Gewerkschaft der Pr... mehr lesen...
Begründung: Am 9.6.1987 ereignete sich in L*****, Spanien, ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker eines Autobusses der zweitbeklagten Partei beteiligt waren. Der Kläger ist britischer Staatsbürger, er hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England. Der Autobus der zweitbeklagten Partei ist in Österreich zum Verkehr zugelassen. Der Erstbeklagte befuhr mit dem Bus mit ca 20 km/h eine belebte Straße, in deren Nähe ein Markt abgehalt... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101 ZPO §228 B3bb ZPO §228 H2 ZPO §405 BII ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Im übrigen ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu erwidern: Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Im übrigen ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu erwidern: Zu Recht macht die R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die hier nur mehr entscheidungswesentliche Frage der Zahlungspflicht hinsichtlich eines Betrages von S 4.428,-- sA zutreffend gelöst, weshalb es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die hier nur mehr entscheidungswesentliche Frage der Zahlungspflicht hinsichtlich eines Betrages von S 4.428,-- ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Steht noch nicht fest, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber in Zukunft erfolgen wird, besteht kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Unwirksamkeit einer vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.11.1979 Leiter der internen Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses H*****. In dieser Abteilung ist Dr.***** G***** als Oberärztin angestellt. Zwischen dem Kläger und Dr.G***** bestehen seit längerer Zeit Animositäten; es sind zwischen diesen Personen schon mehrfach Rechtsstreitigkeiten anhängig gewesen. Der Kläger versuchte auch, die Bestellung Dris G***** zur Oberärztin zu verhindern. Die beklagte Gemeinde ist als Rechtsträger Diens... mehr lesen...
Norm: EheG §49 F ZPO §228 B2 ZPO §228 C1 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 ZPO § 228 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 11.12.1990 gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 11.12.1990 gemäß Paragraph 49, EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Mit ihrer am 1.12.1992 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, daß der Beklagte schuldig sei, ihr ab Klagstag einen monatlichen Unterha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 22.10.1987 129/580-Anteile an der Liegenschaft ***** mit dem damit verbundenen Wohnungseigentum am Reihenhaus top.Nr.1 erworben. Die beklagte Partei hat sich zur Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses verpflichtet. Dieses wurde am 1.8.1988 übergeben. Mit der am 15.11.1990 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin vorerst den Betrag von S 201.000 samt 11 % Zinsen sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über den Klagsanspruch eines Kreditinstitutes gegen den nunmehrigen Amtshaftungskläger (im folgenden nur Kläger) auf Zahlung von 231.113 S sA wurde am 31. Oktober 1979 im Verfahren 13 Cg 70/88 ex 13 Cg 330/79 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im folgenden Anlaßverfahren) ein klagsstattgebendes, durch Hinterlegung zugestelltes Versäumungsurteil gefällt. Über Antrag des Klägers bewilligte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die (neuer... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG (Floretta in Floretta-Strasser, HandkommzArbVG 1025 und 1027). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG, DRdA 1988, 311). Sowohl der Antragstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der sportlichen und geistigen Tätigkeit ihrer Mitglieder und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. In § 9 der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": In Paragraph 9, der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": "Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. März 1981 wurde über das Vermögen der Martin F***** KG (erstbeklagte Partei), eines renommierten Transportunternehmens, und deren Komplementäre (Kläger, sein Vater ua) der Ausgleich eröffnet und der nunmehrige Klagevertreter zum Ausgleichsverwalter bestellt. Am 8. Oktober 1981 wurde die zweitbeklagte Gesellschaft mbH gegründet, am 27. Oktober 1981 ua das Ausscheiden des Klägers aus der Kommanditgesellschaft sowie der Eintritt des Drittbeklagten und der v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt eine Gastwirtschaft. Der Beklagte ist Getränkegroß- und -einzelhändler. In den Jahren 1987 und 1988 standen die Streitteile in Geschäftsverbindung. Der Beklagte suchte den Kläger in bestimmten Abständen auf, nahm Bestellungen von Getränken entgegen, lieferte diese sogleich aus und fakturierte sie. Mit seiner am 6.9.1991 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger die Feststellung, daß bestimmte vom Beklagten ausgestellte und auf de... mehr lesen...
Norm: DB der ÖNB §34 ZPO §228 B3bb ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Ein Arbeitnehmer der ÖNB, dessen Dienstverhältnis nach den Dienstbestimmungen ohne Durchführung eines Disziplinarverfahrens kündbar ist, hat kein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Generalrat der beklagten Partei hat am 1.Jänner 1971 die die privatrechtlichen Dienstverhältnisse der Dienstnehmer der beklagten Partei detailliert regelnden Dienstbestimmungen sowie eine Geschäftsordnung der bei der beklagten Partei eingerichteten Disziplinarkommission erlassen. Die Dienstbestimmungen enthalten unter anderem folgende Regelungen: "6. Abschnitt Sonderbestimmungen für pensionsversicherungsfreie Dienstverhältnisse § 29 Paragraph 29... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung tritt durch die Feststellungsklage (der später stattgegeben wird) eine Unterbrechung der Verjährung aller zum Zeitpunkt der Klagseinbringung (hier: 15.1.1990) künftigen Schadenersatzansprüche ein (ZVR 1991/33 und 72 uva). Der Beisatz "Schmerzengeldansprüche jedoch nur ab 1.12.1990" stellt daher eine Einschränkung dar, durch die die beklagte Partei nicht beschwert ist. Darüber, ob ein kü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3f ZPO §228 B1aa ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung beider beklagter Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 1,776.836,40 und brachte hiezu vor, die Erblasserin der zweitbeklagten Partei habe ihn durch den erbserklärten Erben, ihren Generalbevollmächtigten, 1984 mit der Errichtung von Eigentumswohnungen auf verschiedenen, in ihrem Alleineigentum stehenden Grundstücken beauftragt. Aufgrund der in der Klage näher erläuterten Abrechnung hafte der Klagsbetrag als noch o... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8 ASGG §65 Abs2 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ASGG § 65 heute ASGG § 65 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2023 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befand sich am 21.2.1992 in einem aufrechten Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmerin (Kellnerin) bei einem Gastwirt in R*****. Sie beabsichtigte an diesem Tag, wie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vorgesehen, ihre Arbeit um 11.30 Uhr beim Arbeitgeber zu beginnen. Zuvor holte sie ihren am 27.12.1986 geborenen Sohn F***** mit dem Fahrrad von einem Kindergarten ab, der sich in einer Entfernung von etwa 400 m von ihrer Wohnung in G***** befindet. Auf der R... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft, die Kläger und andere nicht am Verfahren beteiligte Personen sind die übrigen Eigentümer dieser Liegenschaft. Der Erstkläger begehrt mit seiner mehrfach ausgedehnten Klage zuletzt S 128.788,88, die Zweitklägerin S 128.089,94 und die Drittklägerin S 398.205,50 sA als Ersatz für den Schaden, den sie in der Zeit vom 29.2.1984 bis einschließlich Juli 1991 dadurch erlitten haben sollen, daß ihnen die beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streiteilen besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die AUVB 1982 zugrundeliegen. Als Versicherungsleistung für den Fall der dauernden Invalidität wurde 1 Mill.S vereinbart. Die Finger des Klägers wurden dabei extra versichert. Am 30.5.1990 hackte sich der Kläger beim Versuch, einen Schweinsknochen zu zerteilen, den linken Zeigefinger ohne Selbstverstümmelungsabsicht ab, weil er während des Ausholens mit dem Beil mit dem linken Fuß in ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß als Auftraggeberin mit dem Beklagten als Auftragnehmer über die Baumeisterleistungen zu einem neu zu errichtenden Wohnhaus im Herbst 1983 einen Bauvertrag. Nach dem im Sinne des mit 21.Oktober 1983 datierten Auftragsschreibens außer Streit stehenden (vgl AS 26) Inhalt dieses Vertrages war bei einem festgehaltenen "Baubeginn Ende September 1983" für die "Gesamtfertigstellung des Hauses" der "31.5.1984" festgelegt. Im Fall eines vom Au... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3dd GmbHG §76 Abs2 AktG §62 Abs3 letzter Satz ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 GmbHG § 76 heute GmbHG § 76 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 7.5.1976 (Beilage./A) gründeten Dr.Dieter B*****, der Beklagte und dessen Gattin Reintraud G***** die S***** Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH. Punkt XI. des Vertrages lautete: Punkt römisch elf. des Vertrages lautete: "Geschäftsanteile sowie ihre Übertragung, Verpfändung und sonstige Belastung Der Geschäftsanteil eines jeden Gesellschafters bestimmt sich nach der Höhe der von ihm übernommenen Stammeinlage. Di... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses W*****, P*****platz 9. Das auf die K*****gasse ausgerichtete Mietobjekt Nr.VIIa wurde mit Mietvertrag vom 23.3.1942 der Mutter der Beklagten als Verkaufslokal und Werkstätte für Damenkleider vermietet. Die Beklagte ist in diesen Mietvertrag im Erbweg eingetreten. Laut Punkt 6 Z 4 des Mietvertrages darf der Mieter die Mieträume nicht untervermieten. Unstrittig ist, daß die Beklagte das Geschäftslokal mit Unternehmenspachtvertra... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei hat der beklagten Partei (zugleich Gegnerin der gefährdeten Partei) im November 1991 ihren Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K***** verkauft, um letzterer den Bau eines Wohn-, Geschäfts- und Kommunikationszentrums zu ermöglichen. Gleichzeitig machte die Beklagte der Klägerin das Angebot, ihr um S 4,450.000 Wohnungseigentum an den im
Spruch: angeführten Objekten zu verschaffen. Der der Klägerin zukommen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind grundbücherliche Hälfteeigentümer der je in der KatGem. M***** gelegenen Liegenschaften EZ *****, zu deren Gutsbestand die Grundstücke ***** und ***** Baufläche (Anwesen *****) gehören, und EZ *****, deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück ***** Wald umfaßt. Im südwestlichen Bereich dieses letztgenannten Grundstückes befindet sich ein Hausbrunnen, aus dem die Kläger das Trink- und Nutzwasser bezogen haben. Der Hausbrunnen befindet sich a... mehr lesen...