Norm
ZPO §228 B8Rechtssatz
Das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass es sich bei dem Unfall um einen Arbeitsunfall im Sinne des § 175 ASVG handle, entspricht nicht dem § 65 Abs 2 ASGG; vielmehr ist ein auf Feststellung, dass eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist, gerichtetes Klagebegehren erforderlich.Das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass es sich bei dem Unfall um einen Arbeitsunfall im Sinne des Paragraph 175, ASVG handle, entspricht nicht dem Paragraph 65, Absatz 2, ASGG; vielmehr ist ein auf Feststellung, dass eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist, gerichtetes Klagebegehren erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2024