Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; ZPO §204; EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.20... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; ZPO §204; EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.20... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1380; ASVG §49 Abs1; ASVG §49 Abs6; AVG §38; ZPO §204; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ASV... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1380; ASVG §44; ASVG §49 Abs1;VwRallg; ZPO §204; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ASVG... mehr lesen...
In ihrer an das Bezirksgericht Salzburg gerichteten Klage vom 28. Oktober 2002 begehrte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, die S Leasinggesellschaft m.b.H., von den Beklagten die Räumung näher bezeichneter Büroräumlichkeiten und Zahlung von EUR 12.912,87 s.A. Im Rubrum des Schriftsatzes schlüsselte sie den "Streitwert GGG" von insgesamt EUR 13.542,87 auf den Betrag von EUR 12.912,87 für das Zahlungsbegehren und den Betrag von EUR 630,-- für das Räumungsbegehren auf. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Abs2 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2a idF 2003/I/112;GGG 1984 TP1 Anm9;GGG 1984 TP12;VwRallg; ZPO §204; ZPO § 204 heute ZPO § 204 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2003 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob am 15. März 1999 Mahnklage gegen L. wegen S 8.681,80. Die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von S 590,-- wurde durch Gebühreneinzug entrichtet. Am 2. Juni 1999 schlossen die Streitparteien einen Vergleich mit auszugsweise folgendem Inhalt: "1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei ... ATS 7.000,-- sowie einen Prozesskostenbeitrag von ATS 3.590,-- ... zu bezahlen, und zwar in Raten ... 2.) die klagende Partei verpflichtet si... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0186 E 11. Februar 1988 RS 10
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ist der Gegenstand eines gerichtlichen Vergleiches der Abschluß eines synallagmatischen Vertrages, so wird über diesen synallagmatischen Vertrag der Vergleich abgeschlossen und es ist dessen Wer... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hatte zu 14 C 2024/97 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen einen Mieter eine Klage auf Räumung sowie auf Bezahlung eines Mietzinsrückstandes erhoben. In der Klage wurde der monatliche Mietzins mit S 8.255,59 beziffert und vorgebracht, dass die Höhe des Mietzinses von der Schlichtungsstelle festgesetzt worden sei und die beklagte Partei ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Mietzinses nicht mehr nachgekommen wäre. Dem hielt die beklagte Partei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1094;ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Abs1 Z1 litc;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im gerichtlichen Bestandverfahren schlossen die Parteien einen Vergleich über die Zahlung eines Geldbetrages und über die Höhe des künftigen Mi... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin war Klägerin in der Bestandsache des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, AZ 20 C 419/91b. In ihrer am 22. April 1991 bei Gericht eingereichten Klage begehrte sie einerseits die Räumung eines bestimmten Objektes durch die Beklagte und andererseits die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin für bestimmte Schäden haften würde. Sie gab den Streitwert für Räumung mit S 6.000,--, für die Feststellung mit S 400.000,-- an, weshalb sie ausgehe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Der prätorische Vergleich gemäß § 433 ZPO verfolgt den Zweck der Prozessvermeidung, sodass in einem bereits anhängigen streitigen Verfahren ein solcher Vergleich nicht mehr in Betracht kommt (Hinweis E 19.2.1998, 97/16/0452). In zahlreichen weiteren Erkenntnissen... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0276 E 30. April 1999 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt kein "prätorischer" Vergleich vor, wenn ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen wird (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157 86... mehr lesen...
Wie der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid zu entnehmen ist, brachte der Beschwerdeführer am 5. November 1999 gegen Anton und Hildegard S. beim Bezirksgericht Mödling zu 8C1003/99d Klage auf Zahlung von S 152.600,--, Feststellung und Unterlassung ein. In der mündlichen Streitverhandlung vom 4. Mai 2000 schlossen der Beschwerdeführer und die beklagten Parteien folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "Vergleich: A: Der Kläger verpflichtet sich, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0150 E 2. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verp... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1998 brachten die beiden Beschwerdeführerinnen gegen die M GmbH beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien Klage auf Zahlung eines Betrages von S 764.166,04 samt 8 % Zinsen ein. Aus der Klagsschrift ging hervor, dass die Beschwerdeführerinnen ein Mietobjekt an die beklagte Partei um den monatlichen Mietzins von S 161.714,68 vermietet hatten. Die beklagte Partei sei an die Klägerinnen wegen einer Mietzinsreduktion herangetreten. Die Klägerinnen brächten d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 28. Februar 1997 beim Bezirksgericht Favoriten gegen die G. GmbH eine Klage auf Zahlung von rückständigem Mietzins im Betrag von S 248.722,34 und Räumung ein. In der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 1997 wurde zwischen den Streitparteien folgender schriftlicher Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei das Bestandobjekt ... geräumt von sämtlichen nicht mit in Bestand gegebenen Fahrnissen zu ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0108 E 28. Juni 1995 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Im Verfahren 30 C 459/97t des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien hat die Beschwerdeführerin von X offene Mietzinsforderungen für ein Geschäftslokal klageweise geltend gemacht. Dieses Verfahren endete am 20. Juni 1997 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches zwischen den Prozessparteien mit folgendem Inhalt: "1. Die Beklagte verpflichtet sich, der klagenden Pa... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP12;ZPO §204;
Rechtssatz: Auf Vergleiche in streitigen Verfahren ist die TP 12 GGG nicht anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001160347.X03 Im RIS seit 12.03.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Es ist typisch, dass auch den Parteien ohnehin zustehende Ansprüche zum Gegenstand eines gerichtlichen Vergleiches gemacht werden (Hinweis E 26.4.2001, 2001/16/0186). Entscheidend ist für die Höhe der Pauschalgebühr allein der Vergleichsinhalt. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;VwRallg;ZPO §204;
Rechtssatz: Die das GGG vollziehenden Justizverwaltungsorgane sind an die Entscheidungen der Gerichte gebunden. Nichts anderes kann für den Vergleich gelten, zumal das GGG an formale äußere Tatbestände anknüpft, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 27. September 1991 im Zuge eines laufenden Scheidungsverfahrens beim Arbeitsgericht Salzburg eine Klage gegen ihren Ehegatten (Dienstgeber) auf Zahlung des vereinbarten Gehaltes und der Sonderzahlungen ein. Sie führte in ihrer Klage (welche aktenkundig ist) im Wesentlichen aus, seit 1973 im Betrieb des Ehegatten beschäftigt zu sein. Seit Jänner 1991 habe sie nicht mehr das vereinbarte Gehalt von monatlich S 15.000,-- brutto und auch die Sond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ABGB §1380;ABGB §1381;VwRallg;ZPO §204;
Rechtssatz: Die Parteien haben kraft Privatautonomie das Recht, sich während eines gerichtlichen Verfahrens durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, das heißt vertraglich, zu einigen. Im Falle der Einigung über tatsächlich strittige Ansprüche un... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer brachte am 18. April 2000 beim Bezirksgericht Landeck eine Mietzins- und Räumungsklage gegen die R. GmbH ein. In der am 24. Mai 2000 vor dem Bezirksgericht Landeck durchgeführten Streitverhandlung wurde zwischen den Streitparteien ein Vergleich abgeschlossen, worin sich die beklagte Partei unter anderem zur Leistung eines Pauschalbetrages von S 50.000,-- v... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
In ihrer beim Bezirksgericht Kirchberg am Wagram zur GZ. C 167/95p erhobenen Klage war von der Beschwerdeführerin vorgebracht worden, bezüglich einer Reihe von Grundstücken, die ihr und dem Beklagten (ihrem früheren Ehegatten) je zur Hälfte gehörten, sei mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hollabrunn der Beklagte als Verwalter der gemeinsamen Liegenschaften enthoben worden. Auf Grund des Verhaltens des Beklagten, der eine Verpachtung dieser Liegenschaften hintertrieben hab... mehr lesen...