Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richtet sich die Bemessungsgrundlage nac... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Es kommt bei der gerichtsgebührenrechtlichen Beurteilung eines Prozessvergleiches nicht darauf an, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde (Hinweis E 19. Februar 1998, 97/16/0384). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §1 Z5;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn ... mehr lesen...
Mit der am 19. Februar 1996 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingelangten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien vom Beklagten die Zahlung eines aus dem Mietverhältnis entstandenen Betrages von S 47.617,-- samt näher berechenbaren Zinsen und die Kosten des Rechtsstreites sowie die Räumung des Mietobjektes. Die Gerichtsgebühr von S 2.910,-- wurde entrichtet. Nach erfolgter Klagsausdehnung auf S 68.448,-- wurde die Differenz zu der dadurch auf S 6.890,-- angewachsenen Gerichtsgeb... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kläger in einem Besitzstörungsverfahren vor dem Bezirksgericht Bruck/Mur zur Zl. 9 C 1372/94k; eine der beiden Beklagten war die O.-GmbH. Schon zuvor waren vom Beschwerdeführer Klagen gegen die O.-GmbH bei diesem Gericht zu den GZ. 9 C 1158/94i, 9 C 1160/94h, 9 C 1161/94f (die beiden letztgenannten Verfahren wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 18. Juli 1994 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden) und 9 C 1674/94x eingebracht worden. I... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §187;ZPO §188;ZPO §192;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Der OGH hat in einem Urteil vom 18.11.1981, 6 Ob 787/81, ausgesprochen, dass im Falle der Bestätigung des Urteils in einer von zwei verbundenen Rechtssachen die Verbindung getrennt wurde, auch wenn durch das Berufungsgericht kein aus... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §187;ZPO §188;ZPO §192;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Die Verhandlung in der Besitzstörungssache war für 10.00 Uhr vorgesehen, die Verhandlungen in den vier weiteren Rechtssachen waren unmittelbar danach anberaumt. Diese vier Verfahren bildeten nicht nur unter ausdrücklicher Anführung i... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. September 1994 erhob der Beschwerdeführer gegen Franz Haiderer beim Bezirksgericht St. Veit an der Glan Klage wegen Mietzins und Räumung. Nach den Ausführungen in der Klagsschrift hatte der Beschwerdeführer als außerbücherlicher Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft am 4. November 1993 mit dem Beklagten einen Bestandvertrag über das gesamte Parterre des auf der Liegenschaft befindlichen Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossen. Nach Ausführungen hinsic... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin schon eine vertraglich bestehende Verpfli... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin führte zu 16 Cg 116/96z des HG Wien gegen die Buchbinderei R.G. Uhl zunächst Klage auf Zahlung von S 2,303.583,-- sA, wobei dieses Begehren im Zuge des Verfahrens auf die Herausgabe von Druckmaschinen (neuer Streitwert S 4,680.000,--) geändert und diese Klagsänderung vom Gericht zugelassen wurde. Ausgehend vom geänderten St... mehr lesen...
Aufgrund einer am 24. Jänner 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mietzins- und Räumungsklage, deren Streitwert mit S 102.871,94 bemessen wurde, entrichtete die beschwerdeführende Partei (im nachstehenden Vergleich: klagende Partei) S 6.890,-- an gerichtlicher Pauschalgebühr. Am 18. Juni 1996 schloss die beschwerdeführende Partei mit der Beklagten folgenden gebührenrechtlich relevanten Vergleich: "1.) Die Beklagte verpflichtet sich, den Betrag von S 118.5... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;ABGB §859;ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204;
Rechtssatz: Gerichtlichen Vergleichen kommt neben ihrem Charakter als Prozesshandlung zugleich auch der Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages zu (Hin... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0150 E 2. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verp... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204;
Rechtssatz: Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Wert der Leistung, zu der sic... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0108 E 28. Juni 1995 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (als Verpächterin) führte zu 54 C 342/95k des BG Innere Stadt Wien gegen (den Pächter) Herbert Osanger betreffend ein Gastgewerbeunternehmen Klage auf Bezahlung von S 12.000,-- Bestandzins (in eventu Benützungsentgelt) und Räumung (Streitwert S 72.000,--). In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 20. Juni 1997 wurde das Zahlungsbegehren ausgedehnt auf S 739.837,02, sodass der Gesamtstreitwert S 811.837,02 betrug. In der Tagsatzung zur mün... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433 Abs1;
Rechtssatz: Auch Prozessvergleiche zugunsten Dritter bewirken eine Erweiterung des Streitgegenstandes (Hinweis E 18.4.1997, 97/16/0074). Dass zwischen einer der Prozessparteien und dem durch den Vergleich begünstigten Dritten auch ein prätorischer V... mehr lesen...
Am 28. Oktober 1993 brachte die Erstbeschwerdeführerin einerseits und die Zweit- und Drittbeschwerdeführer andererseits gegen die R. GesmbH beim Landesgericht Salzburg aufgrund von (jeweils höheren) Honorarforderungen getrennte Klagen auf Zahlung von je S 1,000.000,-- ein. Für beide Klagen wurde die Gerichtsgebühr nach TP1 des GGG auf der Bemessungsgrundlage von je S 1,000.000,-- entrichtet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. November 1993 wurden die beiden Verfahr... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH liegt kein "prätorischer" Vergleich vor, wenn ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen wird (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157 86/16/0186; E 24.5.1991, 90/16/0084; E 25.6.1992, 91/16/0040; E 9. 9.1993, 92/16/0028). Daran ändert ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1;ZPO §168;ZPO §169;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Vereinbarung des so genannten "Ewigen Ruhens" im Vergleich wird keine formale Prozessbeendigung bewirkt (Hinweis Fasching, Lehrbuch des Zivilprozessrechts/2, RZ 610). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996160276.X02 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 3 C 137/97w des BG Eisenstadt gegen eine Mieterin Klage wegen Mietzins- und Betriebskostenrückständen, Investitionskostenersatz und Räumung. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. Februar 1998 schlossen die Prozeßparteien folgenden Vergleich: "1.) Die beklagte Partei verp... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Ge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstückes im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, das an eine Straße (Gemeindestraße) grenzt. Diese Straße beschreibt im Bereich des Grundstückes der Beschwerdeführer eine Krümmung; das Grundstück liegt an der Innenseite des Bogens. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 30. September 1993 war der Gemeinde als Straßenverwalter eine Straßenbaubewilligung für den Ausbau dieser Straße erteilt worden; in dem im Besc... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: BauO Tir 1989 §22;VwGG §33 Abs1;ZPO §204;
Rechtssatz: Von einer Klaglosstellung des Grundstückseigentümers durch Vergleich ist nicht auszugehen, wenn lediglich eine befristete Duldung vereinbart wurde, es im Beschwerdefall aber um eine unbefristete Duldungs... mehr lesen...
Im Zuge eines Ehescheidungsverfahrens schlossen die Streitparteien Anton und Christine B. - letztere die Beschwerdeführerin - am 2. Dezember 1996 vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck einen Vergleich, in dessen Punkt 4)c) die vermögensrechtlichen Ansprüche der Streitparteien geregelt wurden. Darin verpflichtete sich Anton B. zur alleinigen Abstattung aller gemeinsamen Verbindlichkeiten, die u.a. ob der Liegenschaft EZ 164 Grundbuch 50302 zu CLNr. 3a, 4a, 8a, 11a, 12b, 13a, 14a und 15a si... mehr lesen...
Der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die K. GmbH in S. hatte im Jahre 1996 von der Beschwerdeführerin 1000 t des Plastikrohstoffes PET geordert, wobei die Lieferungen im voraus zu bezahlen waren. Die K. GmbH konnte diese Vorauszahlungsverpflichtung nicht erfüllen, woraus der Beschwerdeführerin ein Schaden erwuchs. Der von der Beschwerdeführerin mit S 1,348.173,20 bezifferte Schaden wurde beim Landesgericht Wiener Neustadt gege... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z1;ZPO §204;
Rechtssatz: Bei einem synallagmatischen Verhältnis (hier Kaufvertrag) ist die Leistung - nicht aber ihre Gegenleistung - in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzubeziehen (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, § 18 GGG, E 19, 20). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...